Rechtsprechung
   BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1819
BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86 (https://dejure.org/1986,1819)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1986 - 4 StR 278/86 (https://dejure.org/1986,1819)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1986 - 4 StR 278/86 (https://dejure.org/1986,1819)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1819) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit aufgrund der Verletzung mehrerer Strafgesetze durch Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.04.1977 - 4 StR 72/77

    Bewertung der unfreiwilligen Aufgabe eines Tötungsentschlusses für einen kurzen

    Auszug aus BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86
    Unter diesen Umständen kann der Senat durchentscheiden und die vom Tatgericht verhängte Gesamtstrafe als Einzelstrafe bestehenlassen (BGH, Urteile vom 21. April 1977 - 4 StR 72/77 - vom 28. Februar 1978 - 5 StR 432/77 - und vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84 - Beschlüsse vom 20. September 1977 - 1 StR 498/77 - und vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84 -).
  • BGH, 20.09.1977 - 1 StR 498/77

    Konkurrenzverhältnis zwischen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und anderen

    Auszug aus BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86
    Unter diesen Umständen kann der Senat durchentscheiden und die vom Tatgericht verhängte Gesamtstrafe als Einzelstrafe bestehenlassen (BGH, Urteile vom 21. April 1977 - 4 StR 72/77 - vom 28. Februar 1978 - 5 StR 432/77 - und vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84 - Beschlüsse vom 20. September 1977 - 1 StR 498/77 - und vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84 -).
  • BGH, 28.02.1978 - 5 StR 432/77

    Steuerhinterziehung bei Betrieb eines Juweliergeschäfts - Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86
    Unter diesen Umständen kann der Senat durchentscheiden und die vom Tatgericht verhängte Gesamtstrafe als Einzelstrafe bestehenlassen (BGH, Urteile vom 21. April 1977 - 4 StR 72/77 - vom 28. Februar 1978 - 5 StR 432/77 - und vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84 - Beschlüsse vom 20. September 1977 - 1 StR 498/77 - und vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84 -).
  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 203/84

    Anforderungen an Verfahrensrügen hinsichtlich Aufklärungserfordernis und

    Auszug aus BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86
    Unter diesen Umständen kann der Senat durchentscheiden und die vom Tatgericht verhängte Gesamtstrafe als Einzelstrafe bestehenlassen (BGH, Urteile vom 21. April 1977 - 4 StR 72/77 - vom 28. Februar 1978 - 5 StR 432/77 - und vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84 - Beschlüsse vom 20. September 1977 - 1 StR 498/77 - und vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84 -).
  • BGH, 21.09.1984 - 3 StR 399/84

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Revision wegen Vorliegen von Tateinheit

    Auszug aus BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86
    Unter diesen Umständen kann der Senat durchentscheiden und die vom Tatgericht verhängte Gesamtstrafe als Einzelstrafe bestehenlassen (BGH, Urteile vom 21. April 1977 - 4 StR 72/77 - vom 28. Februar 1978 - 5 StR 432/77 - und vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84 - Beschlüsse vom 20. September 1977 - 1 StR 498/77 - und vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84 -).
  • BGH, 13.02.1986 - 4 StR 26/86

    Tateinheit bei Sexualdelikten

    Auszug aus BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86
    Bei einer solchen Sachverhaltsgestaltung stehen aber aufgrund des Zweifelssatzes sämtliche vom Angeklagten begangenen Straftaten in Tateinheit zueinander (BGH NStZ 1985, 546; BGH, Beschluß vom 13. Februar 1986 - 4 StR 26/86).
  • BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender

    Auszug aus BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86
    Bei einer solchen Sachverhaltsgestaltung stehen aber aufgrund des Zweifelssatzes sämtliche vom Angeklagten begangenen Straftaten in Tateinheit zueinander (BGH NStZ 1985, 546; BGH, Beschluß vom 13. Februar 1986 - 4 StR 26/86).
  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91

    Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen

    Zudem ist schon wegen des nicht ausgeschlossenen, das Gesamtgeschehen einheitlich erfassenden Verbrechens der Geiselnahme nach dem Zweifelssatz Tateinheit zugrunde zu legen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 3).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 647/98

    Mord; Vergewaltigung mit Todesfolge; Lebenslange Freiheitsstrafe;

    Soweit das Landgericht wegen der vom Angeklagten zur Tötung ausgenutzten fortwirkenden "Zwangslage und Wehrlosigkeit", in der sich das Opfer auch noch nach dem Geschlechtsverkehr befand, Tateinheit angenommen hat (vgl. hierzu BGH NStE Nr. 10 zu § 178 StGB; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1, 7 einerseits, BGH bei Holtz MDR 1979, 987 andererseits), ist der Angeklagte hierdurch nicht beschwert.
  • BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Entführung gegen den Willen des Opfers

    In solchem Fall besteht Tateinheit, wenn die verschiedenen strafbaren Betätigungen unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Drohung vorgenommen werden, so daß das Opfer sich der Wegnahmehandlung nicht zu widersetzen wagt (BGH NStZ 1982, 380 m. w. Nachw.; BGH, Beschl. vom 19. September 1978 - 5 StR 550/78; BGH NStZ 1985, 546 ; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1; BGH, Urt. vom 9. November 1976 - 1 StR 393/76).
  • BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98

    Gesamtwürdigung; Annahme eines Hangs; Sicherungsverwahrung

    Wegen der damit vorliegenden Überschneidung der tatbestandlichen Ausführungshandlungen stehen die einzelnen Tatbestände im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1, 7; BGH NStZ 1985, 546).
  • BGH, 23.01.2008 - 5 StR 553/07

    Tateinheit zwischen Raub und Vergewaltigung

    Im zweiten Fallkomplex (Fall 2. b. aa. und bb. der Urteilsgründe) liegt Tateinheit zwischen Vergewaltigung und Raub vor (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 3).
  • BGH, 06.12.2007 - 5 StR 478/07

    Berücksichtigung einer Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung auf die

    Im ersten Fallkomplex liegt Tateinheit vor (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 3).
  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 500/89

    Gewaltanwendung - Zueignungswille - Geringwertige Beute - Raubversuch -

    Bleibt die Frage offen, so ist Raubversuch in Tateinheit mit Unterschlagung (in dubio pro reo) anzunehmen (vgl. BGHR StGB § 52 in dubio pro reo 3; BGH NStZ 1983, 364, 365).
  • BGH, 23.11.2000 - 4 StR 440/00

    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit (Teilidentität, Handlungseinheit);

    Hierzu steht aber auch der zuvor durch die gewaltsame Wegnahme u.a. auch des Kraftfahrzeugs des Tatopfers begangene schwere Raub in Tateinheit, da die durch die Fesselung ausgeübte Gewalt bereits der Wegnahme des Kraftfahrzeugs des Tatopfers diente, mithin auch insoweit dasselbe Nötigungsmittel eingesetzt wurde (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1, 7; BGH, Beschluß vom 2. März 1995 - 4 StR 49/95).
  • BGH, 19.02.1998 - 5 StR 605/97

    Konkurrenzverhältnis versuchte schwere räuberische Erpressung und sexuelle

    Wegen des Einsatzes eines identischen Drohmittels stehen die versuchte schwere räuberische Erpressung und die anschließend verübte sexuelle Nötigung in Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1 und 7).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 322/98

    Tateinheit zwischen schwerem Menschenhandel, Zuhälterei und Vergewaltigung

    Da diese Gewaltanwendungen und die konkludent mit ihnen verbundenen Androhungen weiterer Mißhandlungen dazu dienten, die Geschädigten zur Duldung des Geschlechtsverkehrs mit den ihnen zugewiesenen Männern einschließlich Mitgliedern der eigenen Gruppe zu nötigen, und der Angeklagte ihren dadurch hervorgerufenen Angstzustand dazu ausnutzte, auch selbst mit ihnen geschlechtlich zu verkehren, besteht wegen der danach gegebenen teilweisen Überschneidung der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zwischen dem Verbrechen des Menschenhandels und dem Verbrechen der Vergewaltigung Tateinheit (vgl. z. B. Beschlüsse vom 29. März 1994 - 1 StR 103/94 - und vom 10. März 1987 - 1 StR 41/87; BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 29.09.2010 - 5 StR 344/10

    Schuldspruchänderung; Herabsetzung der Strafe durch das Revisionsgericht

  • BGH, 04.07.1990 - 3 StR 109/90

    Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr - Unerlaubtes Handeltreiben - Tateinheit -

  • BGH, 29.03.1994 - 1 StR 103/94

    Vergewaltigung - Raub - Gewaltanwendung - Drohung - Tateinheit - Tatentschluß

  • BGH, 19.07.1995 - 3 StR 233/95

    Nötigung - Erpressung - Drohung - Tateinheit

  • BGH, 02.03.1995 - 4 StR 49/95

    Tateinheit - Räuberische Erpressung - Vergewaltigung - Nötigung - Gewaltanwendung

  • BGH, 04.03.1993 - 4 StR 60/93

    Tateinheit - Drohung - Gewaltanwendung - Fortwirken der Gewaltlage

  • BGH, 23.09.1987 - 2 StR 473/87

    Änderung eines Schuldspruches - Aufhebung eines Strafausspruches - Rechtliche

  • BGH, 09.03.1994 - 3 StR 9/94

    Abänderung eines Schuldspruchs hinsichtlich eines Konkurrenzverhältnisses -

  • BGH, 23.08.1990 - 5 StR 335/90

    Beurteilung von Konkurrenzfragen - Abänderung eines Schuldspruchs - Aufhebung

  • BGH, 09.03.1990 - 5 StR 33/90

    Zurückverweisung einer Sache zur Neufestsetzung der Strafe - Anwendung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht