Rechtsprechung
BGH, 13.06.2002 - I ZR 312/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
MarkenG § 26 Abs. 1, § 49 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, § 55 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Marke - Ware - Identität - Schlüsselanhänger - Rechtserhaltung - Rechtserhaltende Benutzung - Herkunft - Benutzung in abgewandelter Form
- info-it-recht.de
Markenlöschung wg. Verfalls und rechtserhaltende Benutzung (SYLT-Kuh)
- Judicialis
MarkenG § 26 Abs. 1; ; MarkenG § 49 Abs. 1 Satz 1; ; MarkenG § 49 Abs. 3; ; MarkenG § 55 Abs. 1; ; MarkenG § 55 Abs. 2 Nr. 1
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Markenrecht - rechtserhaltende Benutzung der Marke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
"SYLT-Kuh"; Rechtserhaltende Benutzung einer mit der beworbenen Ware identischen Marke
- rechtsportal.de (Leitsatz)
"SYLT-Kuh"; Rechtserhaltende Benutzung einer mit der beworbenen Ware identischen Marke
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1562
- GRUR 2002, 1072
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
BMW-Emblem - Markenbenutzung im Ersatzteilgeschäft: Identität zwischen einer …
Zwar kann die Feststellung der markenmäßigen Benutzung Probleme aufwerfen, wenn die Marke und die Ware identisch sind, weil die Marke gegenüber der zu kennzeichnenden Ware begrifflich selbständig sein muss (vgl. zur rechtserhaltenden Benutzung BGH, Urteil vom 13. Juni 2002 - I ZR 312/99, GRUR 2002, 1072, 1073 = WRP 2002, 1284 - SYLT-Kuh).In einem solchen Fall wird der Verkehr in der Wiedergabe der Wort-Bild-Marke auf einer Plakette einen zeichenmäßigen Hinweis auf deren Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen erkennen (vgl. BGH, GRUR 2002, 1072, 1073 - SYLT-Kuh).
- BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04
AKZENTA
Entscheidend ist dabei, ob der angesprochene Verkehr aufgrund der ihm objektiv entgegentretenden Umstände die Benutzung des Kennzeichens zumindest auch als Unterscheidungszeichen für die Ware oder Dienstleistung im Sinne eines Herkunftshinweises ansieht (…vgl. BGH, Urt. v. 18.5.1995 - I ZR 99/93, GRUR 1995, 583, 584 = WRP 1995, 706 - MONTANA; Urt. v. 13.6.2002 - I ZR 312/99, GRUR 2002, 1072, 1073 = WRP 2002, 1284 - SYLT-Kuh; BGH GRUR 2005, 1047, 1049 - OTTO). - BGH, 21.07.2005 - I ZR 293/02
OTTO
Hierzu ist es ausreichend, aber auch erforderlich, daß die Marke in üblicher und wirtschaftlich sinnvoller Weise für die Ware verwendet wird, für die sie eingetragen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 6.5.1999 - I ZB 54/96, GRUR 1999, 995, 997 = WRP 1999, 936 - HONKA;… Urt. v. 17.5.2001 - I ZR 187/98, GRUR 2002, 59, 63 = WRP 2001, 1211 - ISCO; Urt. v. 13.6.2002 - I ZR 312/99, GRUR 2002, 1072, 1073 = WRP 2002, 1284 - SYLT-Kuh).
- BGH, 08.02.2007 - I ZR 71/04
bodo Blue Night
Die rechtserhaltende Benutzung einer Marke i.S. von § 26 Abs. 1 MarkenG erfordert, dass die Marke in üblicher und sinnvoller Weise für die Ware verwendet wird, für die sie eingetragen ist (BGH, Urt. v. 13.6.2002 - I ZR 312/99, GRUR 2002, 1072, 1073 = WRP 2002, 1284 - SYLT-Kuh;… Urt. v. 21.7.2005 - I ZR 293/02, GRUR 2005, 1047, 1049 = WRP 2005, 1527 - OTTO). - BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05
LOTTOCARD
Hierzu ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass die Marke in üblicher und wirtschaftlich sinnvoller Weise für die Ware oder Dienstleistung verwendet wird, für die sie eingetragen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 6.5.1999 - I ZB 54/96, GRUR 1999, 995, 997 = WRP 1999, 936 - HONKA; Urt. v. 13.6.2002 - I ZR 312/99, GRUR 2002, 1072, 1073 = WRP 2002, 1284 - SYLT-Kuh). - LG Düsseldorf, 02.08.2017 - 2a O 166/16
Rechtstreit mit Spielzeughersteller: Ferrari verliert Kultmarke Testarossa
Erkennen die maßgeblichen Verkehrskreise in der Abbildung nicht nur die Ware selbst, sondern fassen sie die Abbildung auch als Hinweis auf die Herkunft der Waren aus einem Unternehmen auf, ist von einer rechtserhaltenden Benutzung der mit der Ware identischen Marke auszugehen (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1562 - SYLT-Kuh ). - OLG Hamburg, 28.07.2005 - 5 U 141/04
"www.metrosex.de"; Benutzung eines Kennzeichens durch Registrierung einer …
Als Benutzung im Sinne dieser Bestimmung kann grundsätzlich nur eine Verwendung als Marke angesehen werden, d.h. in einer Form, die der Verkehr auf Grund der ihm objektiv entgegentretenden Umstände als einen zeichenmäßigen Hinweis auf die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen ansieht (BGH GRUR 2002, 1072, 1073 -SYLT-Kuh m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 30.12.2002 - 20 U 120/02
Verletzung von Markenrechten wegen des Vertriebs von Schaumzuckerware unter dem …
Der Senat geht deshalb auf Grund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die die herkunftssichernde Funktion der Marke betont (vgl. EuGH, GRUR 2002, 692 - Hölterhoff; GRUR 2002, 804, 806 - Philips/Remington), mit dem Bundesgerichtshof (GRUR 2002, 809, 810 f. - FRÜHSTÜCKS-DRINK I; GRUR 2002, 812, 813 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II; GRUR 2002, 814 f. - Festspielhaus; s. auch WRP 2002, 1284, 1285 - SYLT-Kuh - zur rechtserhaltenden Benutzung) davon aus, dass eine rechtsverletzende Benutzung einer Marke nur dann in Betracht kommt, wenn die Benutzung im Rahmen des Produktabsatzes auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen dient.Das setzt bei der Benutzung einer handelbaren Ware voraus, dass die maßgeblichen Verkehrskreise in der angegriffene Ware nicht nur die Ware selbst sehen, sondern sie auch als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem Unternehmen auffassen (vgl. BGH, WRP 2002, 1284, 1285 - SYLT-Kuh; vgl. auch Urteil des Senats vom 28.05.2002 - 20 U 139/01 - Räucherkate: für eine Marke, die ein Gebäude darstellt - nicht rechtskräftig).
Der vorstehenden Beurteilung steht die von der Klägerin in Bezug genommene Entscheidung "SYLT-Kuh" des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2002 (I ZR 312/99; WRP 2002, 1284) nicht entgegen.
Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung in Bezug auf § 26 Abs. 1 MarkenG betont, dass dann, wenn die Marke und die Ware identisch sind, die rechtserhaltende Benutzung der Marke voraussetzt, dass die maßgeblichen Verkehrskreise in der Abbildung nicht nur die Ware selbst sehen, sondern die Abbildung auch als Hinweis auf die Herkunft der Waren aus einem bestimmten Unternehmen auffassen (WRP 2002, 1284, 1285).
In einem solchen Fall werde der Verkehr bei der naturgetreuen Wiedergabe der Bildmarke einen zeichenmäßigen Hinweis auf die Herkunft derartiger Ware aus einem bestimmten Unternehmen ansehen (BGH, WRP 2002, 1284, 1285).
Eine eigenartige und phantasievoll ausgestaltete Ware könne auf deren Herkunft aus einem Unternehmen hinweisen (vgl. BGH, WRP 2002, 1284, 1285 unter I).
- OLG Hamburg, 30.03.2017 - 3 U 150/15
Markenlöschung: Rechtserhaltende Benutzung einer für Bekleidungsstücke …
Es ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass die Marke in üblicher und wirtschaftlich sinnvoller Weise für die Ware oder Dienstleistung verwendet wird, für die sie eingetragen ist (…vgl. BGH, GRUR 2009, 60, Rn. 22 - LOTTOCARD; GRUR 1999, 995 (997) - HONKA; GRUR 2002, 1072 (1073) - SYLT-Kuh). - OLG Jena, 04.05.2011 - 2 U 469/10
Umfang der ausreichenden, ernsthaften Benutzung einer für Dienstleistungen …
Hierfür ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass die Marke in üblicher und wirtschaftlich sinnvoller Weise für das Produkt verwendet wird, für das sie eingetragen ist (BGH GRUR 2010, 272 - ATOZ III; vgl. auch BGH GRUR 1999, 995 - HONKA; GRUR 2002, 59 - ISCO; GRUR 2002, 1072 - SYLT-Kuh; GRUR 2005, 1047 - OTTO; GRUR 2006, 150 - NORMA; GRUR 2008, 616 - AKZENTA).Entscheidend ist dabei, ob der angesprochene Verkehr aufgrund der ihm objektiv entgegentretenden Umstände die Benutzung des Kennzeichens zumindest auch als Unterscheidungszeichen für die Ware oder Dienstleistung im Sinne eines Herkunftshinweises ansieht (vgl. BGH GRUR 1995, 583, - MONTANA; GRUR 2002, 1072, - SYLT-Kuh; BGH GRUR 2005, 1047, 1049 - OTTO; GRUR 2008, 616 - AKZENTA).
Dies genügt (vgl. BGH GRUR 2006, 152 - GALLUP; BGH GRUR 2002, 1072 - SYLT-Kuh).
- OLG Hamm, 02.12.2004 - 4 U 89/04
Markenrechtlicher Schutz eines Produkts in Kleinserie - klinische Verwendung …
- LG Mannheim, 03.07.2007 - 2 O 220/06
Porta Patentanwälte
- LG Hamburg, 13.08.2015 - 327 O 135/15
Markenlöschungsverfahren: Entgegenstehende Rechtskraft eines Urteils im …
- LG Düsseldorf, 14.04.2004 - 2a O 302/03
Löschung der Wortmarke "YOGHURTGUMS" wegen Verfalls
- LG Braunschweig, 25.08.2004 - 9 O 409/04
Markenrechtsverletzung durch Verwendung von "Retro-" oder "Nostalgiemotiven" auf …
- LG Leipzig, 16.06.2006 - 5 O 7616/04
Anspruch auf Löschung eingetragener Bildmarken; Voraussetzungen für die Löschung …
- BPatG, 04.05.2005 - 29 W (pat) 97/03
- BPatG, 04.05.2005 - 29 W (pat) 98/03
- BPatG, 22.09.2016 - 30 W (pat) 44/14
Markenbeschwerdeverfahren - "CERAPLUS S/CERA" - Einrede mangelnder Benutzung - …
- BPatG, 13.10.2004 - 26 W (pat) 175/02