Rechtsprechung
BGH, 13.06.2002 - I ZR 292/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,25801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- aufrecht.de
"champagner.de"
- aufrecht.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Champagner.de
Besprechungen u.ä.
- aufrecht.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Champagner.de
Verfahrensgang
- LG München I, 19.10.2000 - 4 HKO 11042/00
- OLG München, 20.09.2001 - 29 U 5906/00
- BGH, 13.06.2002 - I ZR 292/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.06.1969 - I ZR 26/68
Streit zwischen Getränkeherstellern über die Verwendung von Warenzeichen - …
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - I ZR 292/01
Gemäß Anlage B Nr. LA zu dem Abkommen gehört "Champagne" zu den nach dem Abkommen geschützten Bezeichnungen; "Champagner" gehört zu den dem Schutz, des Abkommens ohne weiteres zu unterstellenden abgewandelten Bezeichnungen (BGH GRUR 1969, 615 Leitsatz 1).Hinsichtlich des geschützten Waren- und Dienstleistungsbereichs ist jedoch, davon auszugehen, dass dieser Schutz nach dem Gesamtzusammenhang des Abkommens seine Grenze dort findet, "wo eine Beeinträchtigung des Werbewerts der Bezeichnung nach den gesamten Umständen nicht zu befürchten ist" (BGH GRUR 1969, 615/616 "Champi-Krone"; ausführliche Begründung hierzu in BGH GRUR 1969, 611/613 (N r. 11.2. c) "Champagner-Weizenbier").
- LG München I, 19.10.2000 - 4 HKO 11042/00
Champagner.de
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - I ZR 292/01
Aktenzeichen: 4 HK O 11042/00. - BGH, 25.06.1969 - I ZR 15/67
Champagner-Weizenbier
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - I ZR 292/01
Hinsichtlich des geschützten Waren- und Dienstleistungsbereichs ist jedoch, davon auszugehen, dass dieser Schutz nach dem Gesamtzusammenhang des Abkommens seine Grenze dort findet, "wo eine Beeinträchtigung des Werbewerts der Bezeichnung nach den gesamten Umständen nicht zu befürchten ist" (BGH GRUR 1969, 615/616 "Champi-Krone"; ausführliche Begründung hierzu in BGH GRUR 1969, 611/613 (N r. 11.2. c) "Champagner-Weizenbier"). - BGH, 04.06.1987 - I ZR 109/85
Ein Champagner unter den Mineralwässern
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - I ZR 292/01
Die Klägerin ist aktivlegitimiert; die Klagebefugnis ergibt sich aus deren Charakter als rechtsfähiger Verband im Sinne des § 13 Abs. 11 UWG und ist bereits vom BGH bejaht worden (BGH WRP 88, 25 ff "Ein Champagner unter den Mineralwässern").