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   BGH, 13.06.2002 - I ZR 292/01   

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https://dejure.org/2002,25801
BGH, 13.06.2002 - I ZR 292/01 (https://dejure.org/2002,25801)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2002 - I ZR 292/01 (https://dejure.org/2002,25801)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - I ZR 292/01 (https://dejure.org/2002,25801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • aufrecht.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Champagner.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.06.1969 - I ZR 26/68

    Streit zwischen Getränkeherstellern über die Verwendung von Warenzeichen -

    Auszug aus BGH, 13.06.2002 - I ZR 292/01
    Gemäß Anlage B Nr. LA zu dem Abkommen gehört "Champagne" zu den nach dem Abkommen geschützten Bezeichnungen; "Champagner" gehört zu den dem Schutz, des Abkommens ohne weiteres zu unterstellenden abgewandelten Bezeichnungen (BGH GRUR 1969, 615 Leitsatz 1).

    Hinsichtlich des geschützten Waren- und Dienstleistungsbereichs ist jedoch, davon auszugehen, dass dieser Schutz nach dem Gesamtzusammenhang des Abkommens seine Grenze dort findet, "wo eine Beeinträchtigung des Werbewerts der Bezeichnung nach den gesamten Umständen nicht zu befürchten ist" (BGH GRUR 1969, 615/616 "Champi-Krone"; ausführliche Begründung hierzu in BGH GRUR 1969, 611/613 (N r. 11.2. c) "Champagner-Weizenbier").

  • LG München I, 19.10.2000 - 4 HKO 11042/00

    Champagner.de

    Auszug aus BGH, 13.06.2002 - I ZR 292/01
    Aktenzeichen: 4 HK O 11042/00.
  • BGH, 25.06.1969 - I ZR 15/67

    Champagner-Weizenbier

    Auszug aus BGH, 13.06.2002 - I ZR 292/01
    Hinsichtlich des geschützten Waren- und Dienstleistungsbereichs ist jedoch, davon auszugehen, dass dieser Schutz nach dem Gesamtzusammenhang des Abkommens seine Grenze dort findet, "wo eine Beeinträchtigung des Werbewerts der Bezeichnung nach den gesamten Umständen nicht zu befürchten ist" (BGH GRUR 1969, 615/616 "Champi-Krone"; ausführliche Begründung hierzu in BGH GRUR 1969, 611/613 (N r. 11.2. c) "Champagner-Weizenbier").
  • BGH, 04.06.1987 - I ZR 109/85

    Ein Champagner unter den Mineralwässern

    Auszug aus BGH, 13.06.2002 - I ZR 292/01
    Die Klägerin ist aktivlegitimiert; die Klagebefugnis ergibt sich aus deren Charakter als rechtsfähiger Verband im Sinne des § 13 Abs. 11 UWG und ist bereits vom BGH bejaht worden (BGH WRP 88, 25 ff "Ein Champagner unter den Mineralwässern").
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