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   BGH, 13.06.2006 - IX ZB 220/05   

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https://dejure.org/2006,10770
BGH, 13.06.2006 - IX ZB 220/05 (https://dejure.org/2006,10770)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2006 - IX ZB 220/05 (https://dejure.org/2006,10770)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - IX ZB 220/05 (https://dejure.org/2006,10770)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde auf Grund fehlender Erforderlichkeit einer Einheitlichkeitssicherung hinsichtlich der Maßstäbe zu den Voraussetzungen der Zahlungsunfähigkeit und ihrer Abgrenzung zur Zahlungsstockung sowie zur Zahlungseinstellung

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; InsO § 7; ; InsO § 34 Abs. 1; ; InsO § 17; ; InsO § 14 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 14 Abs. 1 § 17
    Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Insolvenzgrunde der Zahlungsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 220/05
    Der Senat hat in einer Reihe von Entscheidungen Maßstäbe zu den Voraussetzungen der Zahlungsunfähigkeit und ihrer Abgrenzung zur Zahlungsstockung sowie zur Zahlungseinstellung entwickelt (vgl. BGH, Urt. v. 24. Mai 2005 - IX ZR 123/04, WM 2005, 1468, 1469 ff, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ 163, 134; BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, WM 2003, 400, 402), von denen das Landgericht nicht abgewichen ist.
  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02

    Kenntnis der Finanzverwaltung von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 220/05
    Der Senat hat in einer Reihe von Entscheidungen Maßstäbe zu den Voraussetzungen der Zahlungsunfähigkeit und ihrer Abgrenzung zur Zahlungsstockung sowie zur Zahlungseinstellung entwickelt (vgl. BGH, Urt. v. 24. Mai 2005 - IX ZR 123/04, WM 2005, 1468, 1469 ff, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ 163, 134; BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, WM 2003, 400, 402), von denen das Landgericht nicht abgewichen ist.
  • BGH, 08.12.2005 - IX ZB 38/05

    Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung von Steuerforderungen im

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 220/05
    Die Angaben in dem Eröffnungsantrag zum Schuldgrund reichen nach der Rechtsprechung des Senats zur Glaubhaftmachung einer Forderung der Finanzverwaltung grundsätzlich nicht aus (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 38/05, WM 2006, 332).
  • LG Dessau-Roßlau, 23.10.2012 - 1 T 280/12

    Insolvenz: Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Insolvenzgrundes im Rahmen

    Hingegen fehlt es an der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss v. 13.06.2006 - IX ZB 220/05, juris-Rn. 3; Beschluss v. 08.12.2005 - IX ZB 38/05, juris-Rn. 4) zur Glaubhaftmachung erforderlichen Vorlage der zugrundeliegenden Steuerbescheide.

    Von diesem Defizit unabhängig ist nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss v. 13.06.2006 - IX ZB 220/05, zitiert nach juris) der Hinweis auf eine erfolglose Pfändung eines Kontos für die Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes der Zahlungsunfähigkeit unzureichend, und zwar - wie der BGH im dort zugrundeliegenden Fall ausdrücklich gemeint hat - auch dann, wenn mit dem Pfändungsversuch ein erfolgloses Tätigwerden des Vollziehungsbeamten einhergegangen war.

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