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   BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06   

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https://dejure.org/2007,424
BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06 (https://dejure.org/2007,424)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2007 - VIII ZR 236/06 (https://dejure.org/2007,424)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 236/06 (https://dejure.org/2007,424)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • webshoprecht.de

    Montageanleitung für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht des Verkäufers eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage hinsichtlich des Erfordernisses eines gewissen handwerklichen Geschicks für Montage der Solaranlage; Hinweispflicht des Verkäufers hinsichtlich des Erfordernisses von ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Solarheizungsanlage - Selbstmontage - Rücktritt vom Kaufvertrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Solaranlage - Selbstmontage - Hinweispflichten des Verkäufers

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Solarheizungsanlage zur Selbstmontage bei Verkauf an Laien

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage

  • Judicialis

    BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 276 Fa; ; BGB § 249 Abs. 1 Fa

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Solarheizanlage zur Selbstmontage

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung, bedingter Vorsatz; Aufklärungspflicht des Verkäufers - Haftung aus culpa in contrahendo bei Nichtaufklärung über Warnhinweise in der Montageanleitung (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB); treuwidrige Verhinderung des Bedingungseintritts gem. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweispflichten des Verkäufers eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Solarheizungsanlagen-Verkauf zur Selbstmontage: Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur Selbstmontage an Laien

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten bei Selbstmontage-Solarheizungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärungspflichten bei Selbstmontage-Solarheizungen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Hinweispflichten bei dem Kauf einer Solarheizungsanlage

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Solarheizungsanlage zum Selbstmontieren - "Geeignet für Laien" - oder nur für ausgebildete Installateure?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur Selbstmontage an Laien

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verkäufer von Bausätzen zur Selbstmontage müssen Käufer auf erforderliche Fachkenntnisse hinweisen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Hinweispflicht bei Verkauf eines Selbstmontagebausatzes

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Laie muss auf eine Montageanleitung nur für Profis hingewiesen werden

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Selbstbausatz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Laie muss auf eine Montageanleitung nur für Profis hingewiesen werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung, bedingter Vorsatz; Aufklärungspflicht des Verkäufers - Haftung aus culpa in contrahendo bei Nichtaufklärung über Warnhinweise in der Montageanleitung (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB); treuwidrige Verhinderung des Bedingungseintritts gem. ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bausatz für Solarheizung: Welche Aufklärungspflicht des Verkäufers? (IBR 2007, 487)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3057
  • MDR 2007, 1180
  • NJ 2008, 80
  • WM 2007, 2258
  • DB 2008, 123
  • BauR 2007, 1617
  • BauR 2007, 1729
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2020 - 13 U 81/19

    Porsche haftet auf Schadenersatz wegen Abgasmanipulation bei einem Cayenne mit

    Absichtliches Verhalten ist nicht erforderlich, es genügt vielmehr ein lediglich bedingter Vorsatz (vgl. nur BGH NJW 2007, 3057, 3059).
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 38/09

    Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem

    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht bei Vertragsverhandlungen für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten kann (Senatsurteile vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, WM 2001, 1118, unter II 3 b, und vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 236/06, WM 2007, 2258, Tz. 35; jeweils m. w. N.).

    Derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, muss darlegen und beweisen, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Angaben den Kaufvertrag so wie geschehen abgeschlossen hätte (Senatsurteile vom 13. Juni 2007, aaO, Tz. 39, und vom 4. April 2001, aaO, unter II 3 d m. w. N.).

  • OLG Stuttgart, 11.12.2020 - 3 U 101/18

    Ansprüche gegen Hersteller/Verkäufer wegen angeblich unzulässiger

    Selbst wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 S. 1 VO 715/2007/EG vorliegen würde, wäre keine arglistige Täuschung nachgewiesen, denn hierfür müsste mindestens bedingter Vorsatz vorliegen (BGH, Urteil vom 25.10.2007, VII ZR 205/06, Juris Rdnr. 20; BGH, Urteil vom 13.06.2007, VIII ZR 236/06, Juris Rdnr. 29).

    Eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Umschaltlogik verwendete die Beklagte nicht (hierzu OLG Hamm, Urteil vom 01.04.2020, 30 I 33/19, Juris Rdnr. 93, 94; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.12.2018, 17 U 4/18, Juris Rdnr. 33; OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.12.2018, 14 U 60/18, Juris Rdnr. 11) und es liegt jedenfalls aus den bereits genannten Gründen keine arglistige Täuschung der Beklagten wegen fehlender Mitteilung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2013, V ZR 266/11, Juris Rdnr. 12 -14; BGH, Urteil vom 25.10.2007, VII ZR 205/06, Juris Rdnr. 19; BGH, Urteil vom 13.06.2007, VIII ZR 236/06, Juris Rdnr. 29).

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