Rechtsprechung
BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Deutsches Notarinstitut
EGBGB Art. 184; BGB § 1105
Auslegung einer altrechtlichen Reallast nach gemeinem Recht (Holzberechtigung für Geschirr-Losholz) als abhängig von der tatsächlichen Nutzung eines Gespanns für den Ackerbau
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Landwirts gegen den Eigentümer eines Waldreviers auf jährlichen Bezug eines Klafters Geschirr-Losholz aus einer mit der Grunddienstbarkeit vergleichbaren altrechtlichen Holzgerechtigkeit; Unterhaltung eines vollständigen Geschirrs zum eigenen Ackerbau ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 § 157
Auslegung einer durch Urteil aus dem Jahr 1871 festgestellten Berechtigung zum Bezug von Holz - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 09.05.2003 - V ZR 240/02
Auslegung eines Grundstücksübertragungsvertrages
Auszug aus BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07
bb) Nichts anderes ergibt sich, wenn man neben dem Wortlaut, wie geboten, auch den Zweck der Bestimmung (BGHZ 109, 19, 22) und die daraus ersichtliche Interessenlage der Parteien (…BGH, Urt. v. 13. März 2003, IX ZR 199/00, NJW 2003, 2235, 2236; Senat, Urt. v. 9. Mai 2003, V ZR 240/02, NJW-RR 2003, 1053, 1054) berücksichtigt. - BGH, 27.05.1966 - V ZR 156/63
Notwendigkeit der Erhebung einer Leistungsklage gegen eine Körperschaft des …
Auszug aus BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07
Damit dient die Gerechtigkeit aber nicht einem mehr oder weniger freigiebigen Zweck, sondern einem Bedürfnis (dazu: Senat, Urt. v. 27. Mai 1966, V ZR 156/63, LM Gemeines Recht [Allgemeines] Nr. 2). - BGH, 13.03.2003 - IX ZR 199/00
Auslegung einer Mietgarantie
Auszug aus BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07
bb) Nichts anderes ergibt sich, wenn man neben dem Wortlaut, wie geboten, auch den Zweck der Bestimmung (BGHZ 109, 19, 22) und die daraus ersichtliche Interessenlage der Parteien (BGH, Urt. v. 13. März 2003, IX ZR 199/00, NJW 2003, 2235, 2236;… Senat, Urt. v. 9. Mai 2003, V ZR 240/02, NJW-RR 2003, 1053, 1054) berücksichtigt.
- BGH, 10.10.1989 - VI ZR 78/89
Vereinbarung über Rechtshängigkeit i.S. von § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB
Auszug aus BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07
bb) Nichts anderes ergibt sich, wenn man neben dem Wortlaut, wie geboten, auch den Zweck der Bestimmung (BGHZ 109, 19, 22) und die daraus ersichtliche Interessenlage der Parteien (…BGH, Urt. v. 13. März 2003, IX ZR 199/00, NJW 2003, 2235, 2236;… Senat, Urt. v. 9. Mai 2003, V ZR 240/02, NJW-RR 2003, 1053, 1054) berücksichtigt. - BGH, 23.09.1993 - V ZB 27/92
Verwechslung des herrschenden Grundstücks bei Eintragung einer Grunddienstbarkeit
Auszug aus BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07
aa) Das Berufungsgericht ist zutreffend (Senat, Beschl. v. 23. September 1993, V ZB 27/92, NJW 1993, 3197, 3198) von dem Wortlaut des Urteils ausgegangen. - BGH, 07.07.2000 - V ZR 435/98
Angemessene Ausgleichszahlung für neu verlegtes Lichtwellenleiterkabel
Auszug aus BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07
Ihre Anpassung wäre jedenfalls ähnlich wie die von Inhalt und Umfang (dazu: Senat, BGHZ 44, 171, 172 f.; 145, 16, 21) nur möglich, wenn sie sich in dem durch den Zweck der Gerechtigkeit bestimmten Rahmen hielte. - BGH, 05.10.1965 - V ZR 73/63
Wegerechtsumfang
Auszug aus BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07
Ihre Anpassung wäre jedenfalls ähnlich wie die von Inhalt und Umfang (dazu: Senat, BGHZ 44, 171, 172 f.; 145, 16, 21) nur möglich, wenn sie sich in dem durch den Zweck der Gerechtigkeit bestimmten Rahmen hielte. - BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02
Auslegung eines Wegerechts
Auszug aus BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07
c) Dem Kläger hilft schließlich nicht, dass Inhalt und Umfang einer zeitlich unbegrenzten Dienstbarkeit nicht in jeder Beziehung von vornherein für alle Zeiten festliegen, sondern gewissen Veränderungen unterworfen sind, die sich aus der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung ergeben (Senat, Urt. v. 11. April 2003, V ZR 323/02, NJW-RR 2003, 1235, 1236).
- LG Gießen, 01.04.2010 - 4 O 285/09
Altrechtliche Dienstbarkeiten sind im Grundbuch einzutragen!
Da die Holzabgabeverpflichtungen der Beklagten nicht davon abhängig sind, dass die Bezugsberechtigten etwa zur Klasse der früher fronpflichtigen Untertanen gehören oder ein vollständiges Geschirr zum eigenen Ackerbau unterhalten, sind die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 20.02.2009 (Az. V ZR 46/08) und 13.06.2008 (Az. V ZR 132/07) nicht einschlägig.Dies gilt sowohl für den Fall, dass der zum Holzbezug berechtigte zum Kreis der früher fronpflichtigen Untertanen gehören musste (…BGH, Urt. v. 20.02.2009, Az. V ZR 46/08), wie auch für den Fall, dass der Berechtigte ein vollständiges Geschirr, bestehend aus zwei Kühen oder Stieren oder einem Pferde, einem Wagen oder Karren und einem Pflug oder einer Egge zum eigenen Ackerbau halten musste (…BGH, Urt. v. 13.06.2008; Az. V ZR 132/07).
- BGH, 20.02.2009 - V ZR 46/08
Fortbestehen des Holzbezugsrechts aus Wäldern früherer Landesherrn in Hessen
Dann nämlich zeigt die Ausübungsvoraussetzung, dass auch die Einräumung der Losholzberechtigung, wie die der im gleichen Urteil ausgesprochenen, auf der Losholzberechtigung aufbauenden Geschirr-Losholzberechtigung (zu dieser Senat , Urt. v. 13. Juni 2008, V ZR 132/07, [...]), kein Akt der Freigiebigkeit der Vorfahren des Beklagten war, sondern einem Bedürfnis diente. - BGH, 20.02.2009 - V ZR 57/08
Fortbestehen des Holzbezugsrechts aus Wäldern früherer Landesherrn in Hessen
Dann nämlich zeigt die Ausübungsvoraussetzung, dass auch die Einräumung der Losholzberechtigung, wie die der im gleichen Urteil ausgesprochenen, auf der Losholzberechtigung aufbauenden Geschirr-Losholzberechtigung (zu dieser Senat , Urt. v. 13. Juni 2008, V ZR 132/07, [...]), kein Akt der Freigiebigkeit der Vorfahren des Beklagten war, sondern einem Bedürfnis diente.