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   BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07   

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https://dejure.org/2008,5371
BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07 (https://dejure.org/2008,5371)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2008 - V ZR 132/07 (https://dejure.org/2008,5371)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2008 - V ZR 132/07 (https://dejure.org/2008,5371)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Landwirts gegen den Eigentümer eines Waldreviers auf jährlichen Bezug eines Klafters Geschirr-Losholz aus einer mit der Grunddienstbarkeit vergleichbaren altrechtlichen Holzgerechtigkeit; Unterhaltung eines vollständigen Geschirrs zum eigenen Ackerbau ...

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157
    Auslegung einer durch Urteil aus dem Jahr 1871 festgestellten Berechtigung zum Bezug von Holz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.05.2003 - V ZR 240/02

    Auslegung eines Grundstücksübertragungsvertrages

    Auszug aus BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07
    bb) Nichts anderes ergibt sich, wenn man neben dem Wortlaut, wie geboten, auch den Zweck der Bestimmung (BGHZ 109, 19, 22) und die daraus ersichtliche Interessenlage der Parteien (BGH, Urt. v. 13. März 2003, IX ZR 199/00, NJW 2003, 2235, 2236; Senat, Urt. v. 9. Mai 2003, V ZR 240/02, NJW-RR 2003, 1053, 1054) berücksichtigt.
  • BGH, 27.05.1966 - V ZR 156/63

    Notwendigkeit der Erhebung einer Leistungsklage gegen eine Körperschaft des

    Auszug aus BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07
    Damit dient die Gerechtigkeit aber nicht einem mehr oder weniger freigiebigen Zweck, sondern einem Bedürfnis (dazu: Senat, Urt. v. 27. Mai 1966, V ZR 156/63, LM Gemeines Recht [Allgemeines] Nr. 2).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 199/00

    Auslegung einer Mietgarantie

    Auszug aus BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07
    bb) Nichts anderes ergibt sich, wenn man neben dem Wortlaut, wie geboten, auch den Zweck der Bestimmung (BGHZ 109, 19, 22) und die daraus ersichtliche Interessenlage der Parteien (BGH, Urt. v. 13. März 2003, IX ZR 199/00, NJW 2003, 2235, 2236; Senat, Urt. v. 9. Mai 2003, V ZR 240/02, NJW-RR 2003, 1053, 1054) berücksichtigt.
  • BGH, 10.10.1989 - VI ZR 78/89

    Vereinbarung über Rechtshängigkeit i.S. von § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Auszug aus BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07
    bb) Nichts anderes ergibt sich, wenn man neben dem Wortlaut, wie geboten, auch den Zweck der Bestimmung (BGHZ 109, 19, 22) und die daraus ersichtliche Interessenlage der Parteien (BGH, Urt. v. 13. März 2003, IX ZR 199/00, NJW 2003, 2235, 2236; Senat, Urt. v. 9. Mai 2003, V ZR 240/02, NJW-RR 2003, 1053, 1054) berücksichtigt.
  • BGH, 23.09.1993 - V ZB 27/92

    Verwechslung des herrschenden Grundstücks bei Eintragung einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07
    aa) Das Berufungsgericht ist zutreffend (Senat, Beschl. v. 23. September 1993, V ZB 27/92, NJW 1993, 3197, 3198) von dem Wortlaut des Urteils ausgegangen.
  • BGH, 07.07.2000 - V ZR 435/98

    Angemessene Ausgleichszahlung für neu verlegtes Lichtwellenleiterkabel

    Auszug aus BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07
    Ihre Anpassung wäre jedenfalls ähnlich wie die von Inhalt und Umfang (dazu: Senat, BGHZ 44, 171, 172 f.; 145, 16, 21) nur möglich, wenn sie sich in dem durch den Zweck der Gerechtigkeit bestimmten Rahmen hielte.
  • BGH, 05.10.1965 - V ZR 73/63

    Wegerechtsumfang

    Auszug aus BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07
    Ihre Anpassung wäre jedenfalls ähnlich wie die von Inhalt und Umfang (dazu: Senat, BGHZ 44, 171, 172 f.; 145, 16, 21) nur möglich, wenn sie sich in dem durch den Zweck der Gerechtigkeit bestimmten Rahmen hielte.
  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

    Auslegung eines Wegerechts

    Auszug aus BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07
    c) Dem Kläger hilft schließlich nicht, dass Inhalt und Umfang einer zeitlich unbegrenzten Dienstbarkeit nicht in jeder Beziehung von vornherein für alle Zeiten festliegen, sondern gewissen Veränderungen unterworfen sind, die sich aus der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung ergeben (Senat, Urt. v. 11. April 2003, V ZR 323/02, NJW-RR 2003, 1235, 1236).
  • LG Gießen, 01.04.2010 - 4 O 285/09

    Altrechtliche Dienstbarkeiten sind im Grundbuch einzutragen!

    Da die Holzabgabeverpflichtungen der Beklagten nicht davon abhängig sind, dass die Bezugsberechtigten etwa zur Klasse der früher fronpflichtigen Untertanen gehören oder ein vollständiges Geschirr zum eigenen Ackerbau unterhalten, sind die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 20.02.2009 (Az. V ZR 46/08) und 13.06.2008 (Az. V ZR 132/07) nicht einschlägig.

    Dies gilt sowohl für den Fall, dass der zum Holzbezug berechtigte zum Kreis der früher fronpflichtigen Untertanen gehören musste (BGH, Urt. v. 20.02.2009, Az. V ZR 46/08), wie auch für den Fall, dass der Berechtigte ein vollständiges Geschirr, bestehend aus zwei Kühen oder Stieren oder einem Pferde, einem Wagen oder Karren und einem Pflug oder einer Egge zum eigenen Ackerbau halten musste (BGH, Urt. v. 13.06.2008; Az. V ZR 132/07).

  • BGH, 20.02.2009 - V ZR 46/08

    Fortbestehen des Holzbezugsrechts aus Wäldern früherer Landesherrn in Hessen

    Dann nämlich zeigt die Ausübungsvoraussetzung, dass auch die Einräumung der Losholzberechtigung, wie die der im gleichen Urteil ausgesprochenen, auf der Losholzberechtigung aufbauenden Geschirr-Losholzberechtigung (zu dieser Senat , Urt. v. 13. Juni 2008, V ZR 132/07, [...]), kein Akt der Freigiebigkeit der Vorfahren des Beklagten war, sondern einem Bedürfnis diente.
  • BGH, 20.02.2009 - V ZR 57/08

    Fortbestehen des Holzbezugsrechts aus Wäldern früherer Landesherrn in Hessen

    Dann nämlich zeigt die Ausübungsvoraussetzung, dass auch die Einräumung der Losholzberechtigung, wie die der im gleichen Urteil ausgesprochenen, auf der Losholzberechtigung aufbauenden Geschirr-Losholzberechtigung (zu dieser Senat , Urt. v. 13. Juni 2008, V ZR 132/07, [...]), kein Akt der Freigiebigkeit der Vorfahren des Beklagten war, sondern einem Bedürfnis diente.
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