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   BGH, 13.06.2012 - XII ZB 658/11   

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https://dejure.org/2012,18117
BGH, 13.06.2012 - XII ZB 658/11 (https://dejure.org/2012,18117)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2012 - XII ZB 658/11 (https://dejure.org/2012,18117)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - XII ZB 658/11 (https://dejure.org/2012,18117)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 ZPO, § 82 SGB 12, § 3 Abs 6 Nr 2 Buchst a BSHG§76DV
    Bedürftigkeitsprüfung im Verfahrenskostenhilfeverfahren in Familiensachen: Bemessung berufsbedingter Fahrtkosten des Antragstellers

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Ermittlung der berufsbedingten Fahrtkosten in Anlehnung an § 3 Abs. 6 Nr. 2 Buchst. a) Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII i.R.d. Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe

  • rewis.io

    Bedürftigkeitsprüfung im Verfahrenskostenhilfeverfahren in Familiensachen: Bemessung berufsbedingter Fahrtkosten des Antragstellers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Ermittlung der berufsbedingten Fahrtkosten in Anlehnung an § 3 Abs. 6 Nr. 2 Buchst. a) Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII i.R.d. Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zu Fahrtkosten im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nur Pauschsatz für berufsbedingte Fahrtkosten im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe und die berufsbedingten Fahrtkosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1089
  • MDR 2012, 930
  • FamRZ 2012, 1374
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 08.08.2012 - XII ZB 291/11

    Bedürftigkeitsprüfung im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren:

    Zusätzlich sind konkret nachgewiesene Anschaffungskosten eines für den Weg zur Arbeit erforderlichen Fahrzeugs als besondere Belastung im Sinne des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO zu berücksichtigen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012, XII ZB 658/11, juris Rn. 21 mwN).

    b) Wie der Senat in einem ähnlich gelagerten Fall bereits entschieden hat (Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 658/11 - juris Rn. 19 ff.), können die in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien zum Ausdruck kommenden familienrechtlichen Grundsätze nicht unbesehen auf den sozialrechtlichen Einkommensbegriff übertragen werden, da das Unterhaltsrecht auf den Einkommensbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuchs abstellt.

    Hiernach können - sofern keine öffentlichen Verkehrsmittel verfügbar sind - pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte monatlich 5, 20 EUR abgesetzt werden (Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 658/11 - juris Rn. 19 ff.).

    Zusätzlich sind konkret nachgewiesene Anschaffungskosten als besondere Belastung im Sinne des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO zu berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 658/11 - juris Rn. 21 mwN).

  • OLG Hamm, 04.07.2019 - 4 UF 21/19

    Kinderzuschlag; Sozialrechtliche Kontrollberechnung; fiktives Einkommen

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. nur BGH FamRZ 2012, 1374 Rn. 11 ff.) können für die gesamten Pkw-Kosten "mangels sonstiger konkreter Anhaltspunkte" die Kostenansätze nach § 5 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) herangezogen werden.
  • OLG Hamm, 29.11.2022 - 13 WF 171/22

    Berücksichtigung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2012 (Beschluss vom 8.8.2012 - XII ZB 291/11, FamRZ 2012, 1629; Beschluss vom 13.6.2012 - XII ZB 658/11, FamRZ 2012, 1374) ausgeführt, es sei nicht zu beanstanden, die Fahrkosten entsprechend § 3 Abs. 6 Nr. 2a der Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch mit der Pauschale von 5, 20 EUR pro Entfernungskilometer pro Monat zu berechnen.

    Zu rechtfertigen ist der Ansatz, der unter dem Ergebnis einer Berechnung mit einer Kilometerpauschale nach den jeweils gültigen Unterhaltsleitlinien pro gefahrenen Kilometer bleibt, mit der engen Verknüpfung zwischen dem Recht der Verfahrenskostenhilfe und dem Sozialhilferecht (BGH FamRZ 2012, 1374 - juris Rn. 19).

  • OLG Schleswig, 30.01.2017 - 10 UF 153/16

    Verfahren auf Trennungsunterhalt: Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Die Wertung des Unterhaltsrechts lassen sich nicht ohne weiteres auf die Frage der Berechnung der Bedürftigkeit im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe übertragen (vgl. BGH FamRZ 2012, 1374 ff.).

    Weiterhin hätte es sich aufdrängen müssen, dass spätestens seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2012 (FamRZ 2012, 1374 ff.) sich die abzugsfähigen Fahrtkosten im Rahmen der Berechnung der Verfahrenskostenhilfe nicht nach den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien sondern in Anlehnung an § 3 Abs. 6 Nr. 2 Buchst. a der Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII ermittelt werden.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2016 - 15 Ta 1633/16

    Prozesskostenhilfe - berufsbedingte Fahrtkosten

    Hiernach sind - sofern keine öffentlichen Verkehrsmittel verfügbar sind - pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal 5, 20 ? monatlich abzugsfähig (ausführlich BGH 13. Juni 2012 - XII ZB 658/11 -, juris Rn 18; LAG Baden-Württemberg 02.09.2009 - 4 Ta 7/09 - juris Rn. 12).

    Auch in diesem Fall sind die Aufwendungen für die Haftpflichtversicherung, im angemessenen Umfang für die Kaskoversicherung und die Anschaffungskosten weiterhin berücksichtigungsfähig (BGH 13. Juni 2012 - XII ZB 658/11 -, juris Rn. 21).

  • OLG Saarbrücken, 04.07.2016 - 6 WF 64/16

    Familiensache: Verfahrenskostenhilfe für einen Stufenantrag auf Zahlung

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde kommt nicht in Betracht (BGH FamRZ 2012, 1374 und 1629).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2022 - 10 WF 30/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Verfahrenskostenhilfebeschluss

    Entsprechend kann für diese Fahrtkosten auch die Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII herangezogen werden (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 13.06.2012 - XII ZB 658/11, NJW-RR 2012, 1089, beck-online; BGH, Beschluss vom 08.08.2012 - XII ZB 291/11, NJW-RR 2012, 1282, beck-online; zur Anwendbarkeit der Verordnung bei Fahrtkosten als besondere Belastungen auch BeckOK ZPO/Reichling, 46. Edition 01.09.2022, ZPO § 115 Rn. 43.1).
  • LAG Hamm, 15.01.2013 - 14 Ta 159/12

    Ermittlung des anzusetzenden Einkommens im Rahmen der Prozesskostenhilfe;

    Im Übrigen ist anerkannt, dass neben dem Pauschalbetrag gemäß § 3 Abs. 6 Nr. 2 a der DVO zu § 82 SGB XII für berufsbedingte Fahrkosten auch die Kosten für Kfz-Versicherungen, d. h. die Beiträge zur Haftpflichtversicherung und im Rahmen der Angemessenheit auch zu einer Kaskoversicherung ebenso wie notwendige Anschaffungskosten berücksichtigt werden können (vgl. BGH, 13. Juni 2012, XII ZB 658/11, NJW-RR 2012, 1089, Rn. 21).
  • OLG Jena, 22.05.2014 - 4 WF 194/14

    Prozesskostenhilfe, Einsatz eines Einfamilienhauses als Vermögen

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 13.06.2012, XII ZB 658/11 (FamRZ 2012, 1374), insoweit klargestellt, dass hinsichtlich der Bereinigung des Einkommens des Berechtigten grundsätzlich auf § 3 der DVO zu § 82 SGB XII abzustellen ist.
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2012 - 6 WF 356/12

    Beschwerdeverfahren: Pflicht zur Anpassung einer Abhilfeentscheidung an eine neue

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde kommt nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 658/11 -, juris, m.w.N.).
  • OLG Celle, 20.07.2012 - 10 WF 212/12

    PKH-/VKH-Bewilligung: Pauschaler Abzug von 5 % des Nettoeinkommens für

  • OLG Saarbrücken, 06.09.2012 - 6 UF 33/12
  • OLG Brandenburg, 05.11.2012 - 3 WF 115/12

    Verfahrenskostenhilfeverfahren: Mitwirkungspflicht des Antragstellers;

  • OLG Brandenburg, 25.11.2021 - 9 WF 235/21

    Sofortige Beschwerde gegen die Aufhebung von Verfahrenskostenhilfe; Überprüfung

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