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   BGH, 13.06.2013 - IX ZR 155/11   

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https://dejure.org/2013,17158
BGH, 13.06.2013 - IX ZR 155/11 (https://dejure.org/2013,17158)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2013 - IX ZR 155/11 (https://dejure.org/2013,17158)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - IX ZR 155/11 (https://dejure.org/2013,17158)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 675 Abs 1 BGB
    Rechtanwaltshaftung: Pflichten bei gerichtlicher Geltendmachung eines Verkehrsunfallschadens mit möglicher psychischer Schädigung des Mandanten

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Pflichten des Rechtsanwalts bei der Geltendmachung eines verkehrsunfallbedingten Personenschadens

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Pflichten des Rechtsanwalts bei gerichtlicher Geltendmachung eines Verkehrsunfallschadens bei Drohen einer psychischen Schädigung des Mandanten

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zu den Pflichten des Rechtsanwalts bei gerichtlicher Geltendmachung eines Verkehrsunfallschadens, wenn eine psychische Schädigung des Mandanten in Betracht kommt

  • rabüro.de

    Zu den Pflichten des Rechtsanwalts bei gerichtlicher Geltendmachung eines Verkehrsunfallschadens, wenn eine psychische Schädigung des Mandanten in Betracht kommt

  • rewis.io

    Rechtanwaltshaftung: Pflichten bei gerichtlicher Geltendmachung eines Verkehrsunfallschadens mit möglicher psychischer Schädigung des Mandanten

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675
    Sorgfaltspflichten des Anwalts im Verkehrsunfallprozess bei möglichen unfallbedingten psychischen Beeinträchtigungen des Mandanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 139 Abs. 1; ZPO § 531 Abs. 2
    Pflichten des Rechtsanwalts bei gerichtlicher Geltendmachung eines Verkehrsunfallschadens bei Drohen einer psychischen Schädigung des Mandanten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwälte & Notare - Verkehrsunfall: Welcher Schaden ist geltend zu machen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Psychische Unfallschäden in der anwaltlichen Unfallregulierung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Pflichten eines Rechtsanwalts bei gerichtlicher Geltendmachung psychischer Schäden nach einem Verkehrsunfall

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2013, 220

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwaltshaftung möglich, wenn er relevanten Vortrag des Mandanten im Haftungsprozess zurückgehalten hat

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anwalt muss sich bei unergiebiger Schilderung des Mandanten um fundierten Sachvortrag bemühen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Sorgfalt des Anwalts bei Geltendmachung psychischer Schädigung durch Verkehrsunfall

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2965
  • MDR 2013, 1097
  • NZV 2013, 536
  • VersR 2014, 582
  • WM 2013, 1754
  • WM 2013, 2008
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 10.12.2015 - IX ZR 272/14

    Rechtanwaltshaftung: Anwaltliche Pflicht zur substantiierten und vollständigen

    Es ist Aufgabe des Rechtsanwalts, der einen Anspruch seines Mandanten klageweise geltend machen soll, die zugunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzustellen, damit sie das Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann (BGH, Urteil vom 13. Juni 2013 - IX ZR 155/11, WM 2013, 1754 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2018 - 24 U 70/17

    Pflichten des Rechtsvertreters bei Abschluss eines Vergleichs im

    Es ist Aufgabe des Rechtsanwalts, der einen Anspruch seines Mandanten klageweise gerichtlich geltend machen soll, die zugunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzustellen, damit das Gericht ihn bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann (vgl. nur BGH, Urteile vom 13. Juni 2013 - IX ZR 155/11, Rz. 8; vom 11. April 2013 - IX ZR 94/10, Rz. 4; vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 179/07, Rz. 8).

    Er hat, wenn mehrere Maßnahmen in Betracht kommen, zu derjenigen zu raten, welche die sicherste und gefahrloseste ist, und, wenn mehrere Wege möglich sind, um den erstrebten Erfolg zu erreichen, den zu wählen, auf dem dieser am sichersten erreichbar ist (BGH, Urteile vom 13. Juni 2013, aaO; vom 29. Juni 2006 - IX ZR 76/04; vom 23. September 2004 - IX ZR 137/03; Zugehör/Vill, aaO, Rn. 635).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16

    Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Mobbings

    Dies erscheint auf der Grundlage der von der Klägerin behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht gänzlich fernliegend, zumal der für eine Gesundheitsschädigung verantwortliche Schädiger grundsätzlich auch für Folgewirkungen einstehen muss, die auf einer psychischen Prädisposition beruhen (BGH 13.06.2013 - IX ZR 155/11 - Rn. 15 mwN).
  • OLG Hamm, 30.05.2017 - 28 U 125/16

    Anwaltshaftung; Beratung; Gewährleistungsrechte; Gewährleistungsansprüche;

    Er hatte sich nach den Zielsetzungen seiner Mandanten zu erkundigen und sich bei der anschließenden rechtlichen Würdigung prinzipiell an dem Gebot des sichersten Weges zu orientieren und deshalb denjenigen Weg vorzuschlagen, der die größte Sicherheit der Zielerreichung versprach, um vermeidbare Nachteile zu vermeiden (BGH NJW 2013, 2965; BGH NJW 2012, 2435; BGH NJW 2009, 1589; BGH NJW 2007, 2486; BGH NJW 2006, 3494; Vill, in: G.Fischer/Vill/D.Fischer/Rinkler/Chab Handbuch der Anwaltshaftung , 4. Aufl. 2015, § 2 Rnrn. 110ff; Fahrendorf, in: Fahrendorf/Mennemeyer/ Terbille Die Haftung des Rechtsanwalts , 8. Aufl. 2010, Rnr. 429ff, 566ff).
  • OLG Celle, 15.06.2022 - 14 U 148/21

    Die Feststellung einer posttraumatischen Belastungsstörung kann nicht auf ein

    In Extremfällen scheitert die Zurechnung psychischer Folgeschäden, wenn das schädigende Ereignis ganz geringfügig ist, nicht gerade speziell die Schadensanlage des Verletzten trifft und deshalb die psychische Reaktion im konkreten Fall, weil in einem groben Missverhältnis zu dem Anlass stehend, schlechterdings nicht mehr verständlich ist (BGH, Urteil vom 13. Juni 2013 - IX ZR 155/11, Rn. 15, juris; BGH, Urteil vom 10. Juli 2012 - VI ZR 127/11, Rn. 9, juris mwN).

    Diese Entscheidung (gemeint wohl BGH, Urteil vom 13. Juni 2013 - IX ZR 155/11, Rn. 17, juris) betrifft den Fall eines zwar geringfügigen Unfallereignisses (Aufprallgeschwindigkeit von 6, 5 km/h), das jedoch die spezifische Schadensanlage des Verletzten betraf.

  • OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 12 U 89/13

    Verkehrsunfall: Verweigerung einer notwendigen psychotherapeutischen Behandlung

    Es ist anerkannt, dass auch im Falle psychischer Schäden die besondere Schadenanfälligkeit des Geschädigten dem Schädiger zuzurechnen ist (BGH, IX ZR 155/11, RN 15 m. w. N.; BGH VI ZR 127/11 RN 9, 10 m. w. N.).
  • LG Aurich, 11.01.2019 - 4 S 134/18
    Er hat sich nach den Zielsetzungen seiner Mandanten zu erkundigen und sich bei der anschließenden rechtlichen Würdigung prinzipiell an dem Gebot des sichersten Weges zu orientieren und deshalb denjenigen Weg vorzuschlagen, der die größte Sicherheit der Zielerreichung verspricht, um vermeidbare Nachteile zu vermeiden (BGH NJW 2013, 2965; BGH NJW 2012, 2435; BGH NJW 2009, 1589; BGH NJW 2007, 2486).
  • OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 11 U 6/18

    Anwaltshaftung: Pflichtverletzung durch Nichtbenennung von Zeugen

    Er hat, wenn mehrere Maßnahmen in Betracht kommen, diejenige zu treffen, welche die sicherste und gefahrloseste ist, und, wenn mehrere Wege möglich sind, um den erstrebten Erfolg zu erreichen, den zu wählen, auf dem dieser am sichersten erreichbar ist ("Grundsatz des sichersten Wegs", vgl. insgesamt BGH, Urteil vom 13.6.2013, IX ZR 155/11, juris Rz. 8 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2013 - 17 U 15/13

    Schadenersatzbegehren wegen Schlechterfüllung der anwaltlichen

    Er darf sich nicht ohne weiteres mit dem begnügen, was sein Auftraggeber ihm an Informationen liefert, sondern muss um zusätzliche Aufklärung bemüht sein, wenn den Umständen nach für eine zutreffende rechtliche Einordnung die Kenntnis weiterer Tatsachen erforderlich und deren Bedeutung für den Mandanten nicht ohne weiteres ersichtlich ist (BGH WM 1996, 1832; WM 2002, 1077 f.; NJW 2013, 2965 f.).
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