Rechtsprechung
BGH, 13.06.2013 - V ZA 24/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Deutsches Notarinstitut
InsO § 88; InsO § 139; GBO § 22
Zur Rückschlagsperre nach § 88 InsO; grundbuchrechtlicher Unrichtigkeitsnachweis durch Entscheidung des Prozessgerichts - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit einer Entscheidung des Prozessgerichts über die Unrichtigkeit der Eintragungen wegen Vorliegens der Voraussetzungen des § 139 Abs. 2 S. 2 InsO für einen Nachweis der Unrichtigkeit der Eintragung von Zwangshypotheken
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 139 Abs. 2 S. 2; GBO § 22; InsO § 88
Notwendigkeit einer Entscheidung des Prozessgerichts über die Unrichtigkeit der Eintragungen wegen Vorliegens der Voraussetzungen des § 139 Abs. 2 S. 2 InsO für einen Nachweis der Unrichtigkeit der Eintragung von Zwangshypotheken - datenbank.nwb.de
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Grundbuchrechtlicher Unrichtigkeitsnachweis kann durch Entscheidung des Prozessgericht zu führen sein
Verfahrensgang
- AG Bad Hersfeld, 18.08.2011 - OH-518
- OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 20 W 415/11
- BGH, 13.06.2013 - V ZA 24/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.11.2007 - IX ZR 212/06
Anfechtung der Rückführung eines Kontokorrentkredits; Berechnung des …
Auszug aus BGH, 13.06.2013 - V ZA 24/12
Die Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschrift des § 139 Abs. 2 Satz 2 InsO - die Zulässigkeit und die Begründetheit des vor elf Jahren gestellten Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und das Fortbestehen desselben Insolvenzgrunds bei dem Schuldner von dem mangels Masse abgelehnten Antrag an bis hin zu der auf den neuen Antrag erfolgten Verfahrenseröffnung (vgl. nur BGH, Urteil vom 15. November 2007 - IX ZR 212/06, NJW-RR 2008, 645, 646 Rn. 11 ff.) - können nicht von dem Grundbuchamt festgestellt werden; der für eine Löschung nach § 22 GBO notwendige Nachweis der Unrichtigkeit der Eintragungen der Zwangshypotheken ist vielmehr durch eine Entscheidung des Prozessgerichts zu führen, in dem die Unrichtigkeit der Eintragungen wegen Vorliegens der Voraussetzungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 InsO festgestellt sein muss. - BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11
Grundbuchverfahren: Löschungsvoraussetzung für eine von der insolvenzrechtlichen …
Auszug aus BGH, 13.06.2013 - V ZA 24/12
Der Senat hat bereits entschieden, dass - wenn nicht das Eingreifen der Rückschlagsperre nach § 88 InsO deshalb offenkundig ist, weil die als unrichtig zu löschende Eintragung eines Grundpfandrechts weniger als einen Monat vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt ist - der Unrichtigkeitsnachweis nach § 22 GBO im Streitfall durch ein Urteil des Prozessgerichts zu führen ist, in dem der nach § 139 Abs. 1 InsO für den Eintritt der Rückschlagsperre maßgebliche Eröffnungsantrag bestimmt werden muss (Beschluss vom 12. Juli 2012 - V ZB 219/11, NJW 2012, 3574, 3576 Rn. 17, zur Veröffentlichung in BGHZ 194, 60 ff. bestimmt).