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   BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17   

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https://dejure.org/2017,25351
BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17 (https://dejure.org/2017,25351)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2017 - 2 StR 24/17 (https://dejure.org/2017,25351)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2017 - 2 StR 24/17 (https://dejure.org/2017,25351)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 223 Abs. 1 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; dauerhafte Einschränkung der Schuldfähigkeit; Gefährlichkeitsprognose: zu erwartende Straftaten von erheblichen Gewicht, Körperverletzung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 S 1 StGB vom 08.07.2016, § 223 StGB
    Strafverfahren wegen Körperverletzung: Voraussetzungen einer Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen der Gefahr der Begehung erheblicher Straftaten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 223 Abs. 1 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB, § 62 StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 223 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrige Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund eines nicht tragfähig nachgewiesenen überdauernden Zustands

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Körperverletzung: Voraussetzungen einer Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen der Gefahr der Begehung erheblicher Straftaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Rechtswidrige Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund eines nicht tragfähig nachgewiesenen überdauernden Zustands

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren wegen Körperverletzung: Voraussetzungen einer Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen der Gefahr der Begehung erheblicher Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 308
  • StV 2019, 257 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17
    Dabei hat es nicht erkennbar bedacht, dass der länger dauernde Zustand so beschaffen sein muss, dass bereits alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können (Senat, Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 376; BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 658/16).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17
    Diese Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens sowie der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17
    Erforderlich ist danach zunächst die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Zustands, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher begründet (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 27; Beschluss vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385 f.; Senat, Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, insoweit in NStZ-RR 2014, 207 nicht abgedruckt; BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16).
  • BGH, 16.03.2017 - 2 StR 53/17

    Voraussetzungen für Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17
    An die Darlegungen in den Urteilsgründen sind umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt - wie hier - unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) um einen Grenzfall handelt (Senat, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 StR 53/17; BGH, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 5 StR 602/13, NJW 2014, 565, 566).
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 173/11

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17
    Eine auf eine frühkindliche Hirnschädigung zurückzuführende Disposition des Angeklagten, in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in einen Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, genügt deshalb zur sicheren Annahme eines dauernden Zustands im Sinne des § 63 StGB nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2007 - 2 StR 582/06, BGHR StGB § 63 Zustand 39; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07, NStZ-RR 2008, 140, 141; vgl. auch Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 - 3 StR 373/01, NStZ 2002, 142, und vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209).
  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 81/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Auszug aus BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17
    Auch diese Besonderheiten hätten im Rahmen der erforderlichen umfassenden Prognoseentscheidung nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12, NStZ-RR 2012, 271 mwN; Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202, 203).
  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

    Auszug aus BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17
    a) Eine Straftat von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 63 Satz 1 StGB nF liegt vor, wenn sie mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383, 3385; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, NStZ-RR 2014, 305).
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    Auszug aus BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17
    a) Eine Straftat von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 63 Satz 1 StGB nF liegt vor, wenn sie mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383, 3385; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, NStZ-RR 2014, 305).
  • BGH, 08.01.2014 - 5 StR 602/13

    Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung einer dauerhaften

    Auszug aus BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17
    An die Darlegungen in den Urteilsgründen sind umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt - wie hier - unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) um einen Grenzfall handelt (Senat, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 StR 53/17; BGH, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 5 StR 602/13, NJW 2014, 565, 566).
  • BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13

    Schwere räuberische Erpressung (Verknüpfung von Nötigungsmittel und

    Auszug aus BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17
    Daher vermag nicht jede einfache Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB eine Unterbringung nach § 63 StGB rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 5 StR 256/10, NStZ-RR 2011, 12, 13; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 544/13; vgl. auch BT-Drucks. 18/7244, S. 18).
  • BGH, 01.04.2014 - 2 StR 602/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Alkoholkonsum

  • BGH, 26.01.2007 - 2 StR 582/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Persönlichkeitsstörung,

  • BGH, 10.01.2008 - 4 StR 626/07

    Geltung des Verschlechterungsverbotes beim Strafausspruch und bezüglich der

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

  • BGH, 22.07.2010 - 5 StR 256/10

    Nachstellung (Tatfolgen; Feststellungen; sachverständige Beratung); kurze

  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

  • BGH, 17.10.2001 - 3 StR 373/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Länger andauernder Zustand,

  • BGH, 08.10.2020 - 4 StR 256/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Erheblich im Sinne des § 63 Satz 1 StGB sind solche Taten, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden empfindlich bzw. schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383; vom 13. Juni 2017 - 2 StR 24/17, NStZ-RR 2017, 308; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, RuP 2014, 31).
  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 294/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf

    b) Erforderlich ist danach zunächst die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Zustands, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher begründet (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 StR 24/17, BGHR StGB § 63 Zustand 46; BGH, Beschluss vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385 f.; Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 27).
  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    An die Darlegungen sind umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) um einen Grenzfall handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2017 - 2 StR 24/17 Rn. 13; vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719, 720 und vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135).
  • BGH, 19.10.2022 - 6 StR 320/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Um die notwendige Gefährlichkeitsprognose tragen zu können, muss es sich bei dem Defektzustand darüber hinaus um einen länger andauernden, nicht nur vorübergehenden handeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385; vom 13. Juni 2017 - 2 StR 24/17, BGHR StGB § 63 Zustand 46).
  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 439/17

    Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem

    Lediglich Straftaten, die höchstens mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, sind nicht mehr ohne Weiteres diesem Bereich zuzurechnen (vgl. BGH aaO mwN; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BT-Drucks. 18/7244 S. 18; abweichend - wohl versehentlich - BGH, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 StR 24/17; zutreffend Peglau jurisPR StrafR 18/2017 Anm. 2).
  • KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18

    Prüfung der Aussetzungsreife bei einer Unterbringung in einem psychiatrischen

    Zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte sind, soweit es sich nicht um bloße Bagatellen handelt, regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 22. August 2017 a. a. O., juris Rdnr. 44, und 8. Dezember 2011 a. a. O., juris Rdnr. 27; BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2017 - 2 StR 24/17 -, juris Rdnr. 21, 25.

    Bei der rechtlich gebotenen (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017 a. a. O., juris Rdnr. 21) Berücksichtigung von Tätlichkeiten, die während einer Unterbringung begangen wurden, ist zu beachten, dass sie nicht stets denjenigen Handlungen gleichzusetzen sind, die ein Täter in Freiheit, außerhalb einer Betreuungseinrichtung, gegenüber beliebigen Dritten oder ihm nahestehenden Personen begeht (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 a. a. O., juris Rdnr. 27; ständ. Rspr. BGH, z. B. Beschlüsse vom 13. Juni 2017 a. a. O., juris Rdnr. 24, 22.

  • OLG Hamm, 30.10.2018 - 3 Ws 372/17

    Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Prüfungsmaßstab; Schwere

    Erhebliche Taten im Sinne des § 67d Abs. 6 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 StGB sind drohende Straftaten aus dem Deliktskatalog von § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a-c StGB, aber auch alle drohenden Verbrechen und Straftaten aus dem Bereich der mittleren Kriminalität, wenn sie einen hohen Schweregrad aufweisen und den Rechtsfrieden empfindlich stören (BT-Drs. 18/7244 S. 36 i.V.m. S. 33; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 StR 24/17 -, juris; KG Berlin, a. a. O.).
  • LG Essen, 14.05.2019 - 27 KLs 37/18
    Die Kammer hat insoweit zunächst berücksichtigt, dass nicht sämtliche der dem Urteil zugrundeliegenden Straftaten ohne Weiteres dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen sind, da nicht jede einfache Körperverletzung eine Unterbringung nach § 63 StGB zu rechtfertigen vermag (BGH, Beschl. v. 13.06.2017, Az. 2 StR 24/17, zitiert nach juris).
  • LG Dortmund, 13.09.2019 - 32 KLs 33/19
    Zur Überzeugung der Kammer handelt es sich bei den begangenen Taten auch um erhebliche Taten mit einer schweren Störung des Rechtsfriedens, die mindestens in den Bereich der mittleren Kriminalität hinein reicht (vgl. BGH Beschluss vom 13.06.2017 - 2 StR 24/17, Juris, Rn.21).
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