Rechtsprechung
BGH, 13.06.2017 - VI ZR 395/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- IWW
§ 823 Abs. 1 BGB, § 18f FStrG, § 18f Abs. 1 Satz 1 FStrG, § 18f Abs. 4 Satz 4 FStrG, § 18f Abs. 4 Satz 5 FStrG, § 854 Abs. 1 BGB
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 823 Abs 1 BGB, § 18f FStrG
Wegfall der Verkehrssicherungspflicht: Entziehung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über ein Grundstück durch eine hoheitliche Maßnahme - Wolters Kluwer
Schadensersatzbegehren wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Entzug der tatsächlichen Verfügungsgewalt über ein Grundstück gegen oder ohne den Willen des Eigentümers durch vorzeitige Besitzeinweisung; Verbleib einer infolge dieses Entzugs nur noch rein formalen ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; FStrG § 18f
Schadensersatzbegehren wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Entzug der tatsächlichen Verfügungsgewalt über ein Grundstück gegen oder ohne den Willen des Eigentümers durch vorzeitige Besitzeinweisung; Verbleib einer infolge dieses Entzugs nur noch rein formalen ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfügungsgewalt über Grundstück entzogen: Verkehrssicherungspflicht entfällt!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Keine deliktische Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen nach Entzug der tatsächlichen Verfügungsgewalt durch hoheitliche Maßnahme
- schluender.info (Kurzinformation)
Grenzen der Verkehrssicherungspflicht
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflicht nach vorzeitiger Besitzeinweisung
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Keine Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers bei Entzug der Verfügungsgewalt durchhoheitliche Maßnahme
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verfügungsgewalt über Grundstück entzogen: Verkehrssicherungspflicht entfällt! (IMR 2017, 374)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 04.02.2016 - 2 O 999/13
- OLG Dresden, 15.07.2016 - 1 U 345/16
- BGH, 13.06.2017 - VI ZR 395/16
Papierfundstellen
- NJW 2017, 2905
- MDR 2017, 1182
- VersR 2017, 1162
Wird zitiert von ... (4)
- OLG München, 26.09.2018 - 7 U 3118/17
Unfallversicherung, Leistungen, Unfall, Verkehrssicherungspflicht, …
a) Den Verantwortlichen für eine Gefahrenquelle trifft die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um andere vor Schaden zu bewahren (BGH, Urteil vom 13.6.2017 - VI ZR 395/16, Rz. 6 m.w.Nachw.).b) Diese Verkehrssicherungspflicht traf zwar in erster Linie den Streithelfer zu 2, da dieser den Graben ausgehoben, also die Gefahrenquelle geschaffen hat (BGH…, Urteil vom 2.10.2012, a.a.O. Rz. 6; Urteil vom 13.6.2017, a.a.O. Rz. 6).
Die Erstbeklagte als Grundstückseigentümerin traf jedoch eine eigene Verkehrssicherungspflicht für Gefahren, die von ihrem Grundstück ausgehen (…BGH. Urteil vom 22.7.1999 - III ZR 138/98, Rz. 13;… Urteil vom 8.10.2004 - VI ZR 84/04, Rz. 11; Urteil vom 13.6.2017 - VI ZR 395/16, Rz. 7).
Die Verkehrssicherungspflicht kann jedoch auf einen Dritten delegiert werden, mit der Folge, dass dann der Dritte verantwortlich ist; eine rechtsgeschäftliche Übertragung ist insoweit nicht erforderlich, die faktische Übernahme genügt (BGH, Urteil vom 13.6.2017, a.a.O. Rz. 9).
Diese Übertragung führt jedoch nicht zum völligen Wegfall der Verkehrssicherungspflicht der Erstbeklagten; sie blieb zur Überwachung und Instruktion des Dritten (also hier der Zweitbeklagten und des Streithelfers als deren Subunternehmer) verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 13.6.2017, a.a.O.;… vgl. auch Urteil vom 22.7.1999 - III ZR 138/98, Rz. 13).
- OLG Köln, 04.02.2020 - 7 U 285/19
Kein Schutz vor Vergesslichkeit - Und: Eltern haften nicht für ihre (erwachsenen) …
Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren und die den Umständen nach zuzumuten sind (…stRspr, BGH NJW 2018, 2956 Rn. 17; NJW 2017, 2905 Rn. 6;… BGHZ 195, 30 = NJW 2013, 48 Rn. 7;… BGH NJW-RR 2011, 888 Rn. 9, alle mwN;… BeckOK BGB/Förster, 52. Ed. 1.11.2019, BGB § 823 Rn. 293). - OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2021 - 4 MB 44/20
Baumpflegearbeiten durchgeführt: Keine Übernahme der Verkehrssicherungspflicht!
Eine andere Zuständigkeitsverteilung kann sich ergeben, wenn die Verkehrssicherungspflicht delegiert wird, sei es, dass die Verkehrssicherungspflicht vertraglich auf einen Dritten übertragen worden ist oder dieser faktisch die Aufgabe der Verkehrssicherung in dem Gefahrenbereich übernommen hat (vgl. BGH, Urt. v. 13.06.2017 - VI ZR 395/16 -, juris Rn. 7-9 m.w.N.). - OLG Nürnberg, 15.07.2020 - 2 U 3776/19
Haftung für die Verletzung von Auswahl- und Überwachungspflichten gemäß § 823 BGB …
Der ursprünglich Verkehrssicherungspflichtige bleibt zur Überwachung des Dritten verpflichtet und ist insofern neben diesem selbst noch verantwortlich (BGH, Urteil vom 13.06.2017 - VI ZR 395/16 -, juris Rn. 9;… Urteil vom 01.10.2013 - VI ZR 369 -, juris Rn. 16); die Verkehrssicherungspflicht des ursprünglich Verantwortlichen wird auf Auswahl- und Überwachungspflichten verengt (BGH, Urteil vom 17.01.1989 - VI ZR 186/88 -, juris Rn, 9;… Urteil vom 26.09.2006 - VIR ZR 166/05 -, juris Rn. 11; OLG Frankfurt…, Urteil vom 19.02.2008 - 18 U 58/07 -, juris Rn. 29).