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   BGH, 13.07.1954 - V ZR 2/53   

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https://dejure.org/1954,3154
BGH, 13.07.1954 - V ZR 2/53 (https://dejure.org/1954,3154)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1954 - V ZR 2/53 (https://dejure.org/1954,3154)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1954 - V ZR 2/53 (https://dejure.org/1954,3154)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.10.1951 - IV ZR 17/50
    Auszug aus BGH, 13.07.1954 - V ZR 2/53
    Dem Urteil des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 11. Oktober 1951 - IV ZR 17/50 - (Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk, Nr. 1 zu BGB § 133 [B]), in dem die von der Revision angeführten Gedanken ausgesprochen sind, ist nicht zu entnehmen, daß es diesen Grundsatz nicht gelten lassen will.

    Das mangelnde Interesse der Beklagten zu 1), die Zahlung nicht sofort leisten zu brauchen, ist allein kein so erheblicher Gesichtspunkt, daß er zu dem Schluß nötigt, die Auslegung des Berufungsgerichts sei rechtsirrtümlich oder verstoße gegen die vom Bundesgerichtshof im oben angeführten Urteil vom 11. Oktober 1951 - IV ZR 17/50 - ausgeführten Auslegungsgrundsätze insofern, als der wirkliche Wille der Parteien unter Berücksichtigung aller Nebenumstände zu erforschen sei.

  • RG, 21.11.1927 - VI 71/27

    Novation; Zu § 66 AufwG.

    Auszug aus BGH, 13.07.1954 - V ZR 2/53
    Wie das Reichsgericht in RGZ 119, 21 (24), worauf sich die Revision anschließend selbst beruft, ausgesprochen hat, trifft denjenigen, der sich auf eine Novation beruft, die Beweislast für deren Vereinbarung und zwar in dem Sinne, daß ein über die bloße Abrede eines Vereinbarungsdarlehens hinausgehender Umschaffungsvertrag von den Beteiligten geschlossen ist.

    Nach der angeführten Reichsgerichtsentscheidung (RGZ 119, 21 [24]) kommt es bei der Beurteilung nicht auf den inneren Willen des Erklärenden, sondern auf den erklärten Willen an.

  • BGH, 02.02.1951 - V ZR 15/50
    Auszug aus BGH, 13.07.1954 - V ZR 2/53
    Der erkennende Senat hat bereits in dem in NJW 1951, 517 nur auszugsweise abgedruckten Urteil vom 2. Februar 1951 - V ZR 15/50 - (unter III der Entscheidungsgründe) die hier behandelte Frage erwähnt und dabei auf die Verordnung Nr. 92 der Britischen Militärregierung hingewiesen.

    Denn der klare Wortlaut des § 295 BGB läßt ein wörtliches Angebot nur dann ausreichend erscheinen, den Gläubiger in Annahmeverzug zu setzen, wenn er zuvor bereits erklärt hat, die Leistung des Schuldners nicht annehmen zu wollen (RGZ 50, 208 [210] 102, 370 [372 a.E.]; Staudinger, 9. Aufl, § 295 Bem. 1 a; BGB RGRK, 10. Aufl, 295 Anm; Palandt, 12. Aufl. § 295 Anm. 2; Erman, § 295 Anm. 1 a; Oertmann 5. Aufl, § 295 Bem. 1 a; Soergel, 8. Aufl. § 295 Anm. 1 [unter Hinweis auf die entgegenstehende Ansicht von Schenker in Jherings J 79, 141 ff [182/188], der insbesondere die von § 295 BGB abweichende Regelung des Art. 91 des Schweizerischen Obligationenrechts anführt]; Enneccerus-Lehmann, 13. Aufl, Bd. II, § 57 II 2 c α; S 232; vgl. auch das oben angeführte Urteil des Senats vom 2. Februar 1951 - V ZR 15/50 - unter III S 15/16 der Entscheidungsgründe i.V. mit S 4 des Tatbestandes).

  • BGH, 07.05.1953 - III ZR 140/51

    Währungsreform. Rückzahlung einer Abfindungsforderung

    Auszug aus BGH, 13.07.1954 - V ZR 2/53
    Hieran anknüpfend gelangt derselbe Senat dann in BGHZ 10, 1 allerdings zu der Auffassung, die Rückzahlung einer am Tage oder wenige Tage vor der Währungsumstellung formal fällig gewordenen Abfindungsforderung, die durch Verfügung über elterliches Vermögen zum Zwecke einer vorweggenommenen Erbregelung begründet worden sei, könne im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen.
  • BGH, 09.05.1951 - II ZR 25/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1954 - V ZR 2/53
    Ebenso hat er in dem auch von der Revision angeführten Urteil vom 9. Mai 1951 - II ZR 25/50 (Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk, Nr. 2 zu UmstG § 18 Abs. 1 Nr. 3) die Auffassung vertreten, die Vereinbarung, die Einlage eines aus einer Kommanditgesellschaft ausscheidenden Kommanditisten solle als Darlehen betrachtet werden, sei nur als Stundungsabrede nach Darlehensgrundsätzen, nicht als Umschaffung des Schuldverhältnisses zu betrachten.
  • BGH, 30.05.1951 - II ZR 36/50

    Umstellung von Ausstattungsforderungen

    Auszug aus BGH, 13.07.1954 - V ZR 2/53
    Der II. Zivilsenat hat in BGHZ 2, 229 [234 ff] eine Lösung des Zusammenhangs mit der ursprünglichen Verbindlichkeit auch in dem Falle abgelehnt, in dem ein Ausstattungsversprechen, das in der Absicht einer teilweisen Vorwegnahme der künftigen Erbregelung einem Kinde gewährt wurde, als Darlehensschuld von einer offenen Handelsgesellschaft übernommen wurde, an dem der Versprechende nur als Mitgesellschafter beteiligt war.
  • BGH, 12.07.1951 - IV ZB 33/51

    Bevorzugte Umstellung abgetretener Forderungen

    Auszug aus BGH, 13.07.1954 - V ZR 2/53
    Dieser Senat hat es weiter auf die Umstände des einzelnen Falles abgestellt, ob in der Abtretung eines Anspruches eine Umschaffung gefunden werden könne (Beschluß vom 12. Juli 1951 - IV ZB 33/51 - NJW 1951, 842, 843 1 Sp Nr. 2 a.E.).
  • BGH, 09.11.1951 - IV ZB 73/51

    Abtretung bevorzugt umzustellender Hypotheken

    Auszug aus BGH, 13.07.1954 - V ZR 2/53
    Andererseits hat der IV. Zivilsenat eine Novation angenommen, als eine bereits im Jahre 1852 begründete, durch Hypothek gesicherte Auseinandersetzungsforderung nach mehrfachem Gläubigerwechsel auf eine Bank unter wesentlichen Änderungen der Bedingungen des Schuldverhältnisses übergegangen war, nachdem schon im Jahre 1874 eine Stadtsparkasse Gläubigerin der Forderung gewesen war (Beschluß vom 9. November 1951 - IV ZB 73/51 - NJW 1952, 99).
  • BGH, 24.11.1951 - II ZR 51/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1954 - V ZR 2/53
    Die Revision bezeichnet weiterhin die Auslegung des Berufungsgerichts als mangelhaft und sieht daher das Revisionsgericht als berechtigt an, die Vertragsabreden selbständig und frei auszulegen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. November 1951 - II ZR 51/51 -, Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk, Nr. 2 zu BGB § 133 (A) unter I a.E.).
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 192/50

    Pflichtteilsanspruch und Währungsverfall

    Auszug aus BGH, 13.07.1954 - V ZR 2/53
    In BGHZ 5, 12 hat der III. Zivilsenat eingehend zu der auch das vorliegende Problem berührenden Frage Stellung genommen.
  • BGH, 31.01.1952 - IV ZR 70/51

    Rechtsmittel

  • RG, 15.02.1902 - II 408/01

    Handelskauf. ; Annahmeverzug.

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