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   BGH, 13.07.1955 - StE 68/52   

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BGH, 13.07.1955 - StE 68/52 (https://dejure.org/1955,716)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1955 - StE 68/52 (https://dejure.org/1955,716)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1955 - StE 68/52 (https://dejure.org/1955,716)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 66
  • NJW 1956, 270
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 30.06.1956 - 1 StE 8/56
    Es kann somit dahingestellt bleiben, ob es sich bei dem von dem Oberbundesanwalt vorgeschlagenen Vorgehen um eine echte Analogie oder nur um eine Auslegung nach Zweck und Sinn der in Betracht kommenden Vorschriften handeln würde (vgl. hierzu u.a. BGHSt 6, 131 und 8, 66, 70).
  • BGH, 28.09.1971 - 1 StR 261/71

    Sicherungsübereignung - Übereignung zur Sicherung - Einziehung

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hält es für zweifelhaft, ob es mit dieser Auffassung von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in BGHSt 2, 311; 4, 344 [BGH 22.09.1953 - 5 StR 331/53] ; 8, 70 [BGH 13.07.1955 - StE 68/52] ; 19, 123 [BGH 29.10.1963 - 1 StR 353/63] - die vor der Neufassung der Einziehungsvorschriften ergangen sind - abweichen würde; es hat deshalb die Sache gemäß § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung darüber vorgelegt,.

    In der Zeit, als die Gesetzeslage in weitem Umfang die unterschiedslose Einziehung auch gegenüber dem tatunbeteiligten Dritten zuließ, hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Einschränkungen in der Richtung entwickelt, daß sich ein besonderer rechtfertigender Grund für die Einziehung mit Wirkung gegen den Dritteigentümer ergeben mußte, sei es, daß dieser keinen Schaden durch die Einziehung erlitt (BGHSt 2, 311; 4, 345 [BGH 22.09.1953 - 2 StR 834/52] ; 8, 70), [BGH 13.07.1955 - StE 68/52] sei es, daß ihn ein Verschulden an der Verwendung der Sache als Tatwerkzeug traf (BGHSt 19, 123; vgl. hierzu Schäfer a.a.O. § 40 Rdn. 30).

  • BVerfG, 23.02.1990 - 2 BvR 51/90

    Kein Straferlaß nach Ablauf der Bewährungszeit bei Erfordernis zur Bildung einer

    Wird der Verurteilte aufgrund des Umfanges der Verfahren und der dadurch aufgetretenen Verzögerungen erkennbar besser gestellt, als wenn in einer einheitlichen Verhandlung eine Verurteilung über sämtliche Straftaten erfolgt wäre, so bleibt es noch innerhalb des durch den Wortsinn des § 56 g Abs. 1 StGB gezogenen Rahmens (vgl. allgemein BGHSt 8, 66 [70]), wenn das Gericht auch die Wirkungen des Erlasses in Bezug auf die ebenfalls anstehende Entscheidung über die Gesamtstrafe einbezieht, die in ihrer Wirkung dem Widerruf der Strafaussetzung nach § 56 f StGB gleichsteht.
  • OLG Stuttgart, 19.03.2018 - 4 Ws 39/18

    Strafvollstreckung: Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

    Zwar umfasst die nach dieser Norm bestehende Entscheidungsbefugnis nicht nur die Strafe, sondern den Strafausspruch in allen seinen Teilen einschließlich der Nebenstrafen und Nebenfolgen (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1955 ? StE 68/52, BGHSt 8, 66, 67; Appl in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 458 Rn. 5a; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 458 Rn. 2; Schmitt in Meyer-Großner/Schmitt, 60. Aufl., § 458 Rn. 2).
  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 519/90

    Umfang eines verhängten ehrengerichtlichen Vertretungsverbots - Geltendmachung

    Die Zweifel können sich auf jeden Teil des Strafausspruchs beziehen, somit auch auf Nebenstrafen, Nebenfolgen (BGHSt 8, 66: Verlust der Wählbarkeit) sowie Maßregeln der Sicherung und Besserung (Hanack, Leipziger Kommentar, 10. Aufl., § 70 StGB Rz 58: Tragweite eines Berufsverbots).
  • BGH, 21.12.1987 - StB 32/87

    Oberlandesgericht - Zuständigkeit - Kriminelle Ausländervereinigung -

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  • OLG Frankfurt, 16.09.2008 - 3 Ws 830/08

    Strafvollstreckung: Eintritt der Führungsaufsicht nach Verbüßung einer

    Der Anwendung dieser Vorschrift steht nicht entgegen, dass es hier um die Zusammensetzung der Gesamtstrafe und den davon abhängigen Eintritt der Führungsaufsicht geht und damit nicht um die Zulässigkeit der Strafvollstreckung der Gesamtstrafe als solches; der in § 458 StPO verwendete Strafbegriff umfasst nämlich nicht nur die Hauptstrafe, sondern die Gesamtheit der Rechtsfolgen eines Urteils in all seinen Teilen (BGH NJW 1956, 270; OLG München, Beschluss vom 26.01.1984, NStZ 1984, 314 ff.).
  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 387/63

    Mittäterschaft bei der Unterschlagung - Umwandlung einer Gefängnisstrafe in eine

    Bei der neuen Entscheidung wird das Landgericht die Grundsätze entsprechend zu berücksichtigen haben, die der Bundesgerichtshof zu § 414 a.F. AO entwickelt hat und die in der jetzt geltenden Fassung dieser Vorschrift mitberücksichtigt worden sind (vgl. BGHSt 1, 351; 2, 311, 320, 328; 3, 227 [BGH 09.10.1952 - 4 StR 192/52]; 4, 344 [BGH 22.09.1953 - 5 StR 331/53]; 6, 11 [BGH 26.03.1954 - 1 StR 23/54]; 8, 70) [BGH 13.07.1955 - StE 68/52].
  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 549/90

    Umfang eines gegen einen Rechtsanwalt verhängten ehrengerichtlichen

    Die Zweifel können sich auf jeden Teil des Strafausspruchs beziehen, somit auch auf Nebenstrafen, Nebenfolgen (BGHSt 8, 66: Verlust der Wählbarkeit) sowie Maßregeln der Sicherung und Besserung (Hanack, Leipziger Kommentar, 10. Aufl., § 70 StGB Rz 58: Tragweite eines Berufsverbots).
  • BGH, 23.03.1973 - 2 StR 441/72

    Begriff des natürlichen Alkoholgehalts - Zulässigkeit der Erhöhung des

    Jeder Versuch, dem Begriff "Anreichern" des Alkoholgehalts auch den genau entgegengesetzten Begriff "Vermindern" einzuordnen, würde auf eine unzulässige Analogie zum Nachteil des Angeklagten hinauslaufen (vgl. BGHSt 8, 66, 70; 10, 157, 160).
  • BGH, 04.06.1964 - 3 StR 18/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.01.1957 - 2 StR 510/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.05.1956 - 2 StR 29/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.04.1956 - 2 StR 52/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.11.1955 - 2 StR 320/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.10.1956 - 2 StR 439/56

    Rechtsmittel

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