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   BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58   

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BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58 (https://dejure.org/1959,432)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1959 - I ZR 96/58 (https://dejure.org/1959,432)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1959 - I ZR 96/58 (https://dejure.org/1959,432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 2213 (Ls.)
  • MDR 1960, 373
  • GRUR 1959, 544
  • GRUR 1959, 606
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (17)

  • RG, 09.02.1937 - II 162/36

    Verstößt es gegen die Zugabeverordnung vom 9. März 1932, wenn ein Gaswerk durch

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
    Dieses Erfordernis eines inneren Zusammenhangs zwischen dem Hauptrechtsgeschäft und dem Nebenrechtsgeschäft ist auch in der Rechtsprechung des Reichsgerichts nicht als entbehrlich bezeichnet worden; insbesondere widmet die vom Berufungsgericht angezogene Entscheidung RGZ 154, 28, 35 - "Freigas" - seinem Nachweis längere Ausführungen.

    Übrigens ist das Reichsgericht in keiner der späteren Entscheidungen auf diese Nebenbemerkung zurückgekommen; insbesondere läßt die Begriffsbestimmung des vorerwähnten Urteils RGZ 154, 28, 35 eine klare Abwendung von jener mehr theoretischen Hilfserwägung des "Taschenmerkbuch"-Urteils erkennen.

  • RG, 24.06.1939 - II 190/38

    Zum Begriff der Warenprobe.

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
    Erst recht kann die vom Berufungsgericht vertretene Rechtsansicht nicht auf RGZ 160, 385, 388 gestützt werden, weil dort gar kein Verstoß gegen die Zugabeverordnung angenommen worden ist; vielmehr ist die kostenlose Verteilung wertvoller Sperrwickler an Friseure allein als eine sittenwidrige Handlung im Sinne des § 1 UWG angesehen worden.

    Diese Rechtsansicht fußt offenbar auf der Rechtsprechung des Reichsgerichts, welches vor allem in RGZ 160, 385, 389 einen derartigen Rechtsgrundsatz formuliert hatte.

  • BGH, 29.04.1958 - I ZR 56/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
    Ferner ist in GRUR 1959, 31 - "Feuerzeug" ausgesprochen worden, daß die aus besonderen Anlässen geschehene unentgeltliche Abgabe von Gebrauchsartikeln an Kunden dann nicht als wettbewerbswidrig anzusehen ist, wenn diese Gegenstände nach ihrem Wert und der ganzen Art der bestehenden Geschäftsbeziehungen nicht geeignet erscheinen, den Kunden in seinen geschäftlichen Entschließungen unsachlich zu beeinflussen.

    Es ist hierbei von der Rechtsprechung auszugehen, daß bei jedem Handeln in Wettbewerbsabsicht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß der Beklagte solange keine Bedenken tragen wird, das beanstandete Wettbewerbsmittel bei sich bietender Gelegenheit wiederum anzuwenden, als nicht sein späteres Verhalten sichere Garantien zugunsten des oder der Verletzten bietet (BGH in GRUR 1955, 342, 345; GRUR 1959, 31, 33).

  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 205/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
    Bei anderen Schenkaktionen, bei denen das Abhängigkeitsverhältnis zu einem Hauptgeschäft eindeutig fehlte, ist sogar die Anwendung der Zugabeverordnung als zu fernliegend gar nicht erst erörtert worden (BGHZ 23, 365 - "Suwa;" BGH in GRUR 1957, 363 - "Sunil"; BGH in GRUR 1957, 600 - "Westfalen-Blatt").

    Der Senat hat diese Rechtsprechung des Reichsgerichts in den Entscheidungen BGHZ 23, 365 - "Suwa"; BGH in GRUR 1957, 363 - "Sunil"; GRUR 1957, 600 - "Westfalenblatt", weiterentwickelt.

  • BGH, 16.04.1957 - I ZR 115/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
    Bei anderen Schenkaktionen, bei denen das Abhängigkeitsverhältnis zu einem Hauptgeschäft eindeutig fehlte, ist sogar die Anwendung der Zugabeverordnung als zu fernliegend gar nicht erst erörtert worden (BGHZ 23, 365 - "Suwa;" BGH in GRUR 1957, 363 - "Sunil"; BGH in GRUR 1957, 600 - "Westfalen-Blatt").

    Der Senat hat diese Rechtsprechung des Reichsgerichts in den Entscheidungen BGHZ 23, 365 - "Suwa"; BGH in GRUR 1957, 363 - "Sunil"; GRUR 1957, 600 - "Westfalenblatt", weiterentwickelt.

  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56

    Werbung durch Massenverteilung von Warenproben

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
    Bei anderen Schenkaktionen, bei denen das Abhängigkeitsverhältnis zu einem Hauptgeschäft eindeutig fehlte, ist sogar die Anwendung der Zugabeverordnung als zu fernliegend gar nicht erst erörtert worden (BGHZ 23, 365 - "Suwa;" BGH in GRUR 1957, 363 - "Sunil"; BGH in GRUR 1957, 600 - "Westfalen-Blatt").

    Der Senat hat diese Rechtsprechung des Reichsgerichts in den Entscheidungen BGHZ 23, 365 - "Suwa"; BGH in GRUR 1957, 363 - "Sunil"; GRUR 1957, 600 - "Westfalenblatt", weiterentwickelt.

  • BGH, 23.01.1959 - I ZR 130/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
    In den Tatsacheninstanzen hat die Klägerin keine Einzelangaben darüber machen können, inwiefern etwa das von der Beklagten eingesetzte Werbemittel den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen und dadurch zu einer Verwilderung der allgemeinen Wettbewerbssitten (vgl. BGH in GRUR 1959, 285 = "Bienenhonig") in sich tragen könnte.
  • BGH, 15.12.1953 - I ZR 146/52

    Zugabeverordnung. Kundenzeitschrift

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
    Auch die Rechtsprechung des Senats hat an dem Erfordernis festgehalten, daß die Gewährung der Zugabe, ohne daß ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen der Gewährung der Nebenleistung und dem Abschluß des Hauptgeschäfts bestehen müßte, "in äußerlich erkennbarer Weise Beziehung zu einer Hauptware haben muß" (vgl. BGHZ 11, 286, 289 [BGH 15.12.1953 - I ZR 146/52] - "Kundenzeitschrift").
  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 12/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
    Es ist hierbei von der Rechtsprechung auszugehen, daß bei jedem Handeln in Wettbewerbsabsicht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß der Beklagte solange keine Bedenken tragen wird, das beanstandete Wettbewerbsmittel bei sich bietender Gelegenheit wiederum anzuwenden, als nicht sein späteres Verhalten sichere Garantien zugunsten des oder der Verletzten bietet (BGH in GRUR 1955, 342, 345; GRUR 1959, 31, 33).
  • BGH, 24.06.1955 - I ZR 178/53

    GEMA-Aufschlag

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
    Insbesondere genügen bloße Beteuerungen im Prozeß nicht, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, erst recht nicht, wenn zugleich der Antrag, die Klage als materiellrechtlich unbegründet abzuweisen, aufrechterhalten wird (BGHZ 1, 194, 199 [BGH 16.02.1951 - I ZR 73/50] ; 1, 241, 248 [BGH 06.03.1951 - I ZR 40/50] ; BGH in GRUR 1955, 549, 552).
  • BGH, 16.02.1951 - I ZR 73/50

    Patentverletzung. Verfahrenspatent

  • BGH, 28.01.1955 - I ZR 88/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.01.1958 - I ZR 182/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.07.1952 - I ZR 155/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.03.1951 - I ZR 40/50

    Übertragung eines Warenzeichens

  • BGH, 07.10.1958 - I ZR 62/57

    Rechtsmittel

  • RG, 10.12.1935 - II 247/35

    1. Erfordert der Begriff der Zugabe, daß sie in untrennbarem zeitlichen und

  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63

    Kleenex

    Für die Anwendung der Zugabeverordnung fehlt es an dem erforderlichen Zusammenhang der Werbegabe mit einem Hauptgeschäft (BGH GRUR 1959, 544, 545 - Modenschau); die Annahme eines Verstoßes gegen das Rabattgesetz scheitert daran, daß kein Kauf- oder Tauschgeschäft gegeben ist, bei dem von einem "Preise" ein Nachlaß angekündigt oder gewährt wird (RG GRUR 1938, 207 - Persil; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 9. Auflage, Anm. 6 und 43 zu § 1 Rabattgesetz).

    Das aber ist keine Besonderheit der Beurteilung dieser speziellen Werbemethode, sondern entspricht der bisherigen Rechtsprechung, die sowohl für die Verteilung von Originalware, als auch für die im Rahmen der sogenannten reinen Aufmerksamkeitswerbung erfolgende unentgeltliche Zuwendung an Kunden stets maßgeblich auf die gesamten Umstände des einzelnen Falle abgestellt hat (BGH GRUR 1959, 138, 139 - Italienische Note; 1959, 544 - Modenschau; 1962, 461, 465 - Werbeveranstaltung).

  • BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65

    Grabsteinaufträge I

    Denn nach anerkannter Rechtsprechung ist eine Werbemethode als unlauter zu bezeichnen, die den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt und damit zu einer Verwilderung der allgemeinen Wettbewerbssitten führt, weil die Mitbewerber aus Wettbewerbsgründen gezwungen wären, diese Werbemethode nachzuahmen (BGHZ 43, 278, 282 f [BGH 26.02.1965 - Ib ZR 51/63] - Kleenex; BGH a.a.O. GRUR 1960, 432 f; 1959, 544, 546- Modenschau).
  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 104/71

    Gewinnübermittlung

    Als besondere Umstände dieser Art sind beispielsweise ein übertriebenes Anlocken der Kunden, die Irreführung des Publikums oder die Ausübung eines psychologischen Kaufzwanges angesehen worden (vgl. BGH GRUR 1959, 138, 139 - Italienische Note; 1959, 544, 546 - Modenschau; 1967, 202, 203 - Gratisverlosung).

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, kann es wettbewerbswidrig sein, wenn die Gewinner eines Werbepreisausschreibens sich zwecks Abholung der Gewinne in die Geschäftsräume des Veranstalters begeben müssen (BGH GRUR 1959, 544, 546 - Modenschau).

  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    Vielmehr ist seine wettbewerbsrechtliche Beurteilung bislang von Umfang, Intensität und Wirkung dieser Maßnahme abhängig gemacht worden (vgl. etwa RG GRUR 1936, 810 - Diamantine; 1938, 207 - Persil; RGZ 160, 385 - Lockenwickler; BGHZ 23, 365 - Suwa; GRUR 1957, 363 - Sunil; GRUR 1957, 600 - Westfalenblatt; GRUR 1959, 31 - Feuerzeug; GRUR 1959, 544 - Modenschau; BGHZ 43, 278 - Kleenex; GRUR 1967, 254 - Waschkugel; GRUR 1968, 649 - Aschenbecher; vgl. ferner Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 9. Aufl., Anm. 91 ff zu § 1 UWG).
  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 138/78

    Goldenen Karte I

    Es hat nicht verkannt, daß Wertreklame nicht schlechthin wettbewerbswidrig ist (vgl. Senatsurteile vom 13.7.1959, GRUR 1959, 544, 546 - Modenschau - vom 16.3.1973, GRUR 1973, 591, 593 - Schatzjagd - und vom 4.7.1975, BGHZ 65, 68, 72 - Vorspannangebot -).
  • BGH, 05.12.1980 - I ZR 179/78

    Wettbewerblicher Unterlassungsanspruch - Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen

    Bei Wettbewerbsverstößen besteht, wovon das Berufungsgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ausgegangen ist, eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr, die sich in der Regel nur durch die Abgabe eines strafgesicherten Unterlassungsversprechens beseitigen läßt (vgl. u.a. BGH GRUR 1959, 544, 547 - Modenschau; GRUR 1955, 286, 290 - Spezialpresse; zuletzt BGH GRUR 1980, 241, 242 - Rechtsschutzbedürfnis).
  • BGH, 08.02.1980 - I ZR 22/78

    Auslegung des Berufungsantrages - Umfang der Rechtskraftwirkung des

    Nach ständiger Rechtsprechung besteht bei Wettbewerbsverstößen eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (vgl. BGH GRUR 1959, 544, 547 - Modenschau), an deren Beseitigung strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH GRUR 1972, 550 - Spezialsalz II).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2002 - 2 U 115/01

    Kaltprobenaufgabesystem

    Ebenso bedarf es im Streitfall keiner Entscheidung, ob im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entsprechend der Regelung im Hauptsacheverfahren der Verwarnende die Schutzrechtsverletzung darlegen und glaubhaft machen muss (vgl. Benkard/ Bruchhausen, PatG und GbmG, 9. Aufl., vor §§ 9-14 PatG, Rdn. 23; RGZ 141, 336, 341; RG GRUR 1936, 100, 102), und ob das auch dann gilt, wenn im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung das Verbot einer Schutzrechtsverwarnung begehrt wird, oder ob in solchen Fällen der Verwarnte darzulegen und glaubhaf zu machen hat, es liege keine Schutzrechtsverletzung vor (Benkard/ Bruchhausen, a.a.O.; ebenso Senat, GRUR 1959, 606, 607 - Heuerntema- schinen; von dieser Auffassung ist der Senat in seinem Beschluss vom 6. November 1997 - 2 U 46/97 - inzwischen abgerückt; ebenso OLG Karlsruhe, GRUR 1987, 845, 847 ff. - Schutzrechtsverwarnung).
  • BGH, 13.02.1961 - I ZR 134/59

    Wettbewerb durch Sondervorteile für den Händler

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  • BGH, 17.03.1983 - I ZR 198/80

    Zulässigkeit von Sonderangeboten außerhalb so genannter Karenzzeiten von 14 Tagen

    Im Hinblick darauf können Sonderangebote, insbesondere in den sog. Karenzzeiten von 14 Tagen vor und nach der Wende eines Verkaufsabschnitts, umso eher den Eindruck einer vorweggenommenen oder verlängerten Schlußverkaufsveranstaltung hervorrufen, je näher sie dem Anfangs- oder Endtermin einer Schlußverkaufsaktion liegen (BGH GRUR 1959, 544, 547 = WRP 1959, 348, 350 - Modenschau; GRUR 1962, 36, 40, 41 = WRP 1961, 277, 282, 283 - Sonderangebot/Sonderveranstaltung I; GRUR 1976, 702 = WRP 1976, 174 - Sparpreis; GRUR 1982, 241, 242 = WRP 1982, 218, 219 - Sonderangebot in der Karenzzeit; s. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 02.12.1982 - I ZR 106/80 - Eine Fülle von Sonderangeboten; vgl. ferner "Merkblatt für die Werbung vor den Schlußverkäufen" des Deutschen Industrie- und Handelstages und anderer Spitzenverbände der Wirtschaft, WRP 1981, 295).
  • BGH, 11.12.1981 - I ZR 150/79

    Unlauterer Wettbewerb des Apothekers - Veranlassung durch den Apotheker, dass

  • BGH, 16.03.1973 - I ZR 20/72

    Schatzjagd

  • BGH, 26.01.1973 - I ZR 21/72

    Das goldene A

  • BGH, 18.09.1970 - I ZR 123/69

    Lichdi-Center

  • BGH, 23.03.1962 - I ZR 138/60

    Rechtsmittel

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2001 - 2 U 74/00

    Berühmung im Netz

  • BGH, 03.12.1971 - I ZR 46/69

    Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb und gegen das Zugabewesen - Bewertung einer

  • BGH, 28.10.1970 - I ZR 51/69

    Zulässigkeit der kostenlosen Fahrzeugüberprüfung in einer Werkstatt -

  • BGH, 04.01.1967 - Ib ZR 2/65

    Werbung für ein Elektro-Discount-Geschäft in den "Kieler Nachrichten" -

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