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   BGH, 13.07.1960 - V ZR 66/59   

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https://dejure.org/1960,9836
BGH, 13.07.1960 - V ZR 66/59 (https://dejure.org/1960,9836)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1960 - V ZR 66/59 (https://dejure.org/1960,9836)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1960 - V ZR 66/59 (https://dejure.org/1960,9836)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.06.1952 - II ZR 277/51

    Kauf nach Probe

    Auszug aus BGH, 13.07.1960 - V ZR 66/59
    Daß der Kläger absichtlich oder doch schuldhaft die dem Beklagten obliegende Beweisführung unmöglich gemacht hätte, was eine Umkehr der Beweislast rechtfertigen könnte (RGZ 128, 125; BGHZ 6, 224, 227), ist weder behauptet noch festgestellt.
  • BGH, 25.06.1953 - IV ZR 20/53

    Pflicht des Pkw-Verkäufers zur Aushändigung des Kfz-Briefs

    Auszug aus BGH, 13.07.1960 - V ZR 66/59
    b) Das Berufungsgericht sieht überdies die Pflicht, das Grundstück 670 1/2 den Hypotheken des Anwesens Haus Nr. ... zu unterstellen, nur als eine Nebenverpflichtung aus dem das Ankaufsrecht begründenden Vertrag an, deren Nichterfüllung nach der ständigen Rechtsprechung zur Ausübung der Rechte aus § 326 BGB nicht berechtigt (Erman, BGB 2. Aufl. § 326 Anm. 4 c) mit Nachweisen; BGH Urteil vom 25. Juni 1953, IV ZR 20/53; NJW 1953, 1347).
  • RG, 20.09.1930 - I 91/30

    1. Was ist erforderlich, damit die in Ungarn verlegte deutsche Übersetzung eines

    Auszug aus BGH, 13.07.1960 - V ZR 66/59
    Die Entscheidung RGZ 130, 11, 16 betrifft, wie die Revision selbst anerkennt, einen wesentlich anders gelagerten Fall.
  • RG, 08.11.1935 - V 97/35

    1. Ist die Löschungspflicht des Grundstücksverkäufers nach § 435 BGB. eine

    Auszug aus BGH, 13.07.1960 - V ZR 66/59
    Der Beklagte hätte beispielsweise von Ly verlangen müssen, daß er die das Eigentumsrecht des Beklagten beeinträchtigende Vormerkung beseitige (RGZ 149, 195).
  • BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61

    Zulässigkeit einer Potestativbedingung

    Der erkennende Senat hat sich ebenfalls schon mit allen drei Möglichkeiten der Ankaufsrechtseinräumung befaßt, so insbesondere in dem - unveröffentlichten - Urteil vom 22. April 1960, V ZR 187/58 mit dem bedingten Kaufvertrag (S. 5 f), im Urteil vom 13. Juli 1960, V ZR 66/59 (WM 1961, 800, 801) mit dem Unterschied zwischen Vorvertrag und bedingtem Kaufvertrag, im Urteil vom 31. Januar 1961, V ZR 6/60 (WM 1961, 353; unvollständig abgedruckt MDR 1961, 400 mit Anm. Thieme a.a.O. S. 586) sowohl mit bedingtem Kaufvertrag als auch mit einseitigem Verkaufsangebot (vgl. ferner die Ausführungen von Reineke, DNotZ 1953, 210, 212).
  • KG, 20.12.2021 - 1 W 295/21

    Grundbuchrechtliche Folgen bei Erlöschen eines Erbbaurechts durch Zeitablauf

    Da das Grundbuch dazu bestimmt ist, über die Person des Berechtigten Auskunft zu geben, muss die namentliche Eintragung der (Nach-)Erben gefordert werden, wo sie zu erreichen ist (BGH, Urteil vom 13. Juli 1960 - V ZR 666/59 - BeckRS 1960, 55).
  • BGH, 12.06.1970 - V ZR 145/67

    Möglichkeit der Beschränkung des Grundbuchberichtigungsanspruchs auf Löschung des

    Zur Eintragung eines Rechts im Grundbuch gehört jedoch die Angabe eines Berechtigten; ohne sie ist die Eintragung inhaltlich unzulässig (Senatsurteil von 13. Juli 1960, V ZR 66/59, DKotZ 1961, 485; Bayerisches Oberstes Landesgericht 1953, 80, 83; Horber GBO 9. Aufl. Anm. 2 D a zu § 44; Güthe/Triebel GBO 60 Aufl. § 53 Rdn. 28, Meikel/Imhof/Riedel GBO 6. Aufl. § 53 Rdn. 58; Hesse/Saage/Fischer GBO 3. Aufl. § 53 IV 2 b; vgl. RGZ 89, 152, 159; die vom Berufungsgericht angeführten Fundstellen - RGZ 101, 231, 234; Palandt - ergeben nichts anderes).
  • KG, 16.12.2021 - 1 W 295/21

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes Löschung eines

    Da das Grundbuch dazu bestimmt ist, über die Person des Berechtigten Auskunft zu geben, muss die namentliche Eintragung der (Nach-)Erben gefordert werden, wo sie zu erreichen ist (BGH, Urteil vom 13. Juli 1960 - V ZR 666/59 - BeckRS 1960, 55).
  • BGH, 31.05.1974 - V ZR 190/72
    Das (bei Palandt, BGB 33. Aufl., § 883 Anm. 3 d aa zitierte) Senatsurteil vom 13. Juli 1960, V ZR 66/59 (WM 1961, 801) steht nicht entgegen; es erwähnt zwar beiläufig die Möglichkeit von Bedenken, entscheidet aber (ebenso wie das Urteil vom 28. September 1962 a.a.O.) nicht über sie, weil beim dortigen Ankaufsrecht kein Vorvertrag, sondern ein bedingter Kauf(Haupt-)vertrag angenommen wurde.
  • KG, 20.12.2021 - 1 W 298/21

    Erlöschen eines Erbbaurechts und daran lastender Grundpfandrechte

    Da das Grundbuch dazu bestimmt ist, über die Person des Berechtigten Auskunft zu geben, muss die namentliche Eintragung der (Nach-)Erben gefordert werden, wo sie zu erreichen ist (BGH, Urteil vom 13. Juli 1960 - V ZR 666/59 - BeckRS 1960, 55).
  • BGH, 22.04.1966 - V ZR 148/63

    Kriterien für eine gutachterliche Festsetzung eines Grundstückspreises -

    Bei einem vertraglich begründeten Ankaufsrecht liegt je nach dem, was die Beteiligten beabsichtigt haben, entweder ein Vorvertrag, der die Vertragsteile oder einen von ihnen zum Abschluß eines entsprechenden Kaufvertrages verpflichtet, oder ein bedingt abgeschlossener Kaufvertrag vor, bei den die Bedingung die Erklärung des Berechtigten darstellt, daß er das Ankaufsrecht geltend mache (Urteile des Senats vom 28. September 1962, V ZR 8/61, LM BGB § 433 Nr. 16, vom 22. April 1960, V ZR 187/58 und 13. Juli 1960, V ZR 66/59).
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