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   BGH, 13.07.1964 - III ZR 63/63   

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https://dejure.org/1964,4514
BGH, 13.07.1964 - III ZR 63/63 (https://dejure.org/1964,4514)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1964 - III ZR 63/63 (https://dejure.org/1964,4514)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1964 - III ZR 63/63 (https://dejure.org/1964,4514)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BGH, 13.07.1964 - III ZR 63/63
    Denn ein Rechtsverhältnis ist eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder Gegenständen (BGHZ 22, 43/47).
  • BGH, 14.06.1956 - II ZR 167/54

    Protokollierung eines Gutachtens

    Auszug aus BGH, 13.07.1964 - III ZR 63/63
    Eine Verwirkung tritt nur ein, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände vorliegen, auf Grund deren die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben empfunden wird; das gilt insbesondere, wenn der Schuldner auf Grund des Verhaltens des Gläubigers annehmen mußte und angenommen hat, dieser wolle das Recht nicht mehr geltend machen, und wenn der Schuldner sich im Vertrauen auf diesen Zustand eingerichtet hat und sich darauf einrichten durfte (vgl. BGHZ 1, 31; 21, 66 [BGH 14.06.1956 - II ZR 167/54] /78; 25, 47/52).
  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50

    Warenzeichen. Verwirkung

    Auszug aus BGH, 13.07.1964 - III ZR 63/63
    Eine Verwirkung tritt nur ein, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände vorliegen, auf Grund deren die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben empfunden wird; das gilt insbesondere, wenn der Schuldner auf Grund des Verhaltens des Gläubigers annehmen mußte und angenommen hat, dieser wolle das Recht nicht mehr geltend machen, und wenn der Schuldner sich im Vertrauen auf diesen Zustand eingerichtet hat und sich darauf einrichten durfte (vgl. BGHZ 1, 31; 21, 66 [BGH 14.06.1956 - II ZR 167/54] /78; 25, 47/52).
  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 24/50

    Feststellungsklage gegen offene Handelsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 13.07.1964 - III ZR 63/63
    Statt einer möglichen Leistungsklage ist eine Feststellungsklage nur zulässig, wenn besondere Gründe das rechtfertigen, etwa wenn feststeht, daß der Beklagte ohne weitere Schwierigkeiten dem Feststellungsurteil Folge leisten wird, und allgemein dann, wenn das Feststellungsverfahren das prozeßwirtschaftlich sinnvollere Verfahren ist und unter dem Gesichtspunkt einer gesunden Prozeßökonomie zu einer sachgemäßen, weil einfachereren Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (BGHZ 2, 250; BGH LM ZPO § 256 Nr. 35).
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 13.07.1964 - III ZR 63/63
    Eine Verwirkung tritt nur ein, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände vorliegen, auf Grund deren die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben empfunden wird; das gilt insbesondere, wenn der Schuldner auf Grund des Verhaltens des Gläubigers annehmen mußte und angenommen hat, dieser wolle das Recht nicht mehr geltend machen, und wenn der Schuldner sich im Vertrauen auf diesen Zustand eingerichtet hat und sich darauf einrichten durfte (vgl. BGHZ 1, 31; 21, 66 [BGH 14.06.1956 - II ZR 167/54] /78; 25, 47/52).
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus BGH, 13.07.1964 - III ZR 63/63
    Eine Verwirkung tritt nur ein, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände vorliegen, auf Grund deren die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben empfunden wird; das gilt insbesondere, wenn der Schuldner auf Grund des Verhaltens des Gläubigers annehmen mußte und angenommen hat, dieser wolle das Recht nicht mehr geltend machen, und wenn der Schuldner sich im Vertrauen auf diesen Zustand eingerichtet hat und sich darauf einrichten durfte (vgl. BGHZ 1, 31; 21, 66 [BGH 14.06.1956 - II ZR 167/54] /78; 25, 47/52).
  • BGH, 27.11.1967 - III ZR 126/65

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung bei nicht eindeutiger Erklärung -

    Hervorgehoben sei: Die erbetene Feststellung klärt den entscheidenden Streitpunkt zwischen den Beteiligten mit verbindlicher Wirkung und schafft die Grundlage für seine Bereinigung, wird insofern also von einem Rechtsschutzinteresse der Kläger getragen (vgl. hierzu Urteile vom 13. Juli 1964 - III ZR 63/63 - und 18. September 1967 - III ZR 124/67 -).

    Auch die Annahme, daß der Beklagte zu 3) als Testamentsvollstrecker sachverpflichtet ist, ist im Hinblick besonders auf RGZ 106, 46, 47, Palandt § 2018 Anm. 2, das genannte Urteil vom 13. Juli 1964 - III ZR 63/63 = DRiZ 1965, 195, ferner auch Urteil vom 8. März 1965 - III ZR 218/63 nicht zu beanstanden.

  • BGH, 28.01.1965 - III ZR 241/62

    Letztwillige Zuwendung eines verheirateten Mannes zum Zwecke der Belohnung einer

    Eine Verwirkung tritt nur ein, wenn seit der Möglichkeit, ein Recht geltend zu machen, längere Zeit verstrichen ist und besondere umstände vorliegen, auf Grund deren die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben empfunden wird; das gilt insbesondere, wenn der Schuldner auf Grund des Verhaltens des Gläubigers annehmen mußte und angenommen hat, dieser wolle das Recht nicht mehr geltend machen, und wenn der Schuldner sich im Vertrauen auf diesen Zustand eingerichtet hat und sich darauf einrichten durfte (vgl. BGHZ 1, 31; 21, 66 [BGH 14.06.1956 - II ZR 167/54] /78; 25, 47/52; Urteil des erkennenden Senats vom 15. Juli 1964 - III ZR 63/63).
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