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   BGH, 13.07.1966 - 4 StR 178/66   

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BGH, 13.07.1966 - 4 StR 178/66 (https://dejure.org/1966,1339)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1966 - 4 StR 178/66 (https://dejure.org/1966,1339)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1966 - 4 StR 178/66 (https://dejure.org/1966,1339)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 116
  • NJW 1966, 2130
  • MDR 1966, 1015
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 29.01.1885 - 112/85

    Kann eine Verurteilung wegen Verleitung zur Ableistung eines falschen Eides

    Auszug aus BGH, 13.07.1966 - 4 StR 178/66
    Der Verleitende ist der vollendeten Verleitung zum Falscheid auch dann schuldig, wenn entgegen seiner Vorstellung der Verleitete vorsätzlich falsch schwört (gegen RGSt 11, 418; RG GA Bd. 64, 369; RG JW 1934, 1175).

    Das Reichsgericht hat zwar wiederholt ausgesprochen, daß der Verleitende nur wegen versuchten Vergehens nach § 160 StGB zu bestrafen sei, wenn entgegen seiner Vorstellung und seinem Willen der Verleitete nicht gutgläubig, sondern vorsätzlich falsch aussage (RGSt 11, 418; GA Bd. 64, 369; JW 1934, 1175).

    Hierbei ist nicht entscheidend, daß in dem der Entscheidung RGSt 11, 418 zugrunde liegenden Fall die Verleitungshandlung für die Leistung des objektiv und subjektiv falschen Eides möglicherweise nicht ursächlich gewesen ist; hierauf hat das Reichsgericht nicht maßgeblich abgestellt.

  • BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55

    Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung

    Auszug aus BGH, 13.07.1966 - 4 StR 178/66
    Wie der Große Senat für Strafsachen in BGHSt 8, 301, 309 des näheren ausgeführt hat, liegt den Straftatbeständen der §§ 153, 154 StGB das dem Schutze der Rechtspflege dienende Verbot zugrunde, die Feststellung des Sachverhalts nicht durch unwahre Aussagen zu gefährden.
  • BGH, 29.09.1967 - 1 StR 464/67

    Vorliegen eines schweren Verfahrensfehlers wegen Ablehnung der Vernehmung von

    Er führt also nicht die Tatsachen an, aus denen die Strafkammer diese Auffassung gewonnen hat (BGHSt 1, 29, 32 [BGH 23.01.1951 - 1 StR 37/50]; 21, 118) [BGH 13.07.1966 - 4 StR 178/66].
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