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   BGH, 13.07.1972 - III ZR 5/69   

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https://dejure.org/1972,4317
BGH, 13.07.1972 - III ZR 5/69 (https://dejure.org/1972,4317)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1972 - III ZR 5/69 (https://dejure.org/1972,4317)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1972 - III ZR 5/69 (https://dejure.org/1972,4317)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Regress der Versicherung gegen den Unfallverursacher für erforderliche Leistungen (Berufsunfähigkeitsrente, etc.) an den Geschädigten - Schadensersatz in Geldform oder in Form von Rentenzahlungen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; StVG § 10; StVG § 12 a. F.; StVG § 13; RVO § 1542; BGB § 263; RVO § 428

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1972, 1029
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 119/65

    Geltendmachung übergegangener Ersatzansprüche Hinterbliebener - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 5/69
    Im Lauf des Berufungsverfahrens hat die Beklagte - unter Berücksichtigung der in dem Urteil des jetzt erkennenden Senats vom 29. Januar 1968 - III ZR 119/65 - (= VersR 1968, 664) aufgestellten Grundsätze - die ab 1. Juli 1966 an die Klägerin und die Berufsgenossenschaft zu zahlende monatliche Rente neu auf 205, 73 DM berechnet, den Mehrbetrag gegenüber der früher festgesetzten Rente von monatlich 174, 03 DM jedoch nicht bezahlt.

    Das bedürfe angesichts der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (zuletzt Urteil vom 29. Januar 1968 - III ZR 119/65 = VersR 1968, 664) keiner näheren Begründung.

    Das würde auch dem Grundsatz widerstreiten, daß der Verletzte nach dem Straßenverkehrsgesetz zwar einen Einzelposten seines Schadens als Kapital, einen anderen als Rente ersetzt verlangen kann, er aber denselben Posten nicht zerreißen darf (Urteil vom 29. Januar 1968 - III ZR 119/65 = VersR 1968, 664, 667).

  • BGH, 17.03.1964 - VI ZR 15/63
    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 5/69
    Deshalb nimmt der Bundesgerichtshof in feststehender Rechtsprechung - und insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des Reichsgerichts in RGZ 156, 392, 393 - an, daß der Verletzte die Wahl habe, ob er für die Vergangenheit Ersatz in Form von Kapital oder von Rente verlangen will (BGH in VersR 1958, 324; 1964, 638 [BGH 17.03.1964 - VI ZR 186/61] /9 und 777/8 u.a.).

    Mit Rücksicht auf die in § 12 StVG bestimmten Höchstbeträge für Kapital und Renten ist für den Verletzten bei kurzfristigen hohen Schäden die Kapitalzahlung günstiger, während bei einer längeren Laufzeit (mehr als 16 Jahre) die Rentenzahlung günstiger ist (vgl. BGH in VersR 1964, 638/9; Müller, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., Rdn. 9 und 12 zu § 12 StVG und Rdn. 9 zu § 13 StVG).

    Falls die Ansprüche im Wege des Prozesses durchgesetzt werden, wird man insoweit für die Regelfälle - insbesondere dann, wenn nur ein Gläubiger und auch nur ein Schädiger vorhanden ist - als maßgebenden Zeitpunkt den Tag der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz ansehen können (BGH VersR 1964, 638/9 in Übereinstimmung mit RGZ 156, 392).

  • RG, 16.12.1937 - VI 126/37

    Wie sind Schadensersatzansprüche nach §§ 12, 13 KFG. in Kapital und Rente

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 5/69
    Deshalb nimmt der Bundesgerichtshof in feststehender Rechtsprechung - und insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des Reichsgerichts in RGZ 156, 392, 393 - an, daß der Verletzte die Wahl habe, ob er für die Vergangenheit Ersatz in Form von Kapital oder von Rente verlangen will (BGH in VersR 1958, 324; 1964, 638 [BGH 17.03.1964 - VI ZR 186/61] /9 und 777/8 u.a.).

    Falls die Ansprüche im Wege des Prozesses durchgesetzt werden, wird man insoweit für die Regelfälle - insbesondere dann, wenn nur ein Gläubiger und auch nur ein Schädiger vorhanden ist - als maßgebenden Zeitpunkt den Tag der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz ansehen können (BGH VersR 1964, 638/9 in Übereinstimmung mit RGZ 156, 392).

  • BGH, 25.02.1958 - VI ZR 44/57
    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 5/69
    Deshalb nimmt der Bundesgerichtshof in feststehender Rechtsprechung - und insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des Reichsgerichts in RGZ 156, 392, 393 - an, daß der Verletzte die Wahl habe, ob er für die Vergangenheit Ersatz in Form von Kapital oder von Rente verlangen will (BGH in VersR 1958, 324; 1964, 638 [BGH 17.03.1964 - VI ZR 186/61] /9 und 777/8 u.a.).
  • BGH, 27.06.1958 - VI ZR 98/57

    Sozialversicherungsträger als Gesamtgläubiger

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 5/69
    Die Bedeutung der Gesamtgläubigerschaft liegt gerade darin, daß der Schuldner die ganze Leistung an einen Beliebigen der Gesamtgläubiger erbringen kann, ohne damit belastet zu sein, ermitteln zu müssen, welcher Teil der von ihm geschuldeten Leistung auf die einzelnen Gesamtgläubiger entfällt (vgl. BGHZ 28, 68 ff).
  • BGH, 17.03.1964 - VI ZR 186/61

    Zulässigkeit der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs einer

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 5/69
    Deshalb nimmt der Bundesgerichtshof in feststehender Rechtsprechung - und insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des Reichsgerichts in RGZ 156, 392, 393 - an, daß der Verletzte die Wahl habe, ob er für die Vergangenheit Ersatz in Form von Kapital oder von Rente verlangen will (BGH in VersR 1958, 324; 1964, 638 [BGH 17.03.1964 - VI ZR 186/61] /9 und 777/8 u.a.).
  • BGH, 16.12.1968 - III ZR 179/67

    Anspruch einer Witwe aus nicht vorsätzlicher Amtsplichtverletzung; Verhältnis

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 5/69
    Es könnte jedoch fraglich sein, ob nicht der für die Heilbehandlungskosten aufgewandte - und mit 1.664,89 DM voll erstattete - Betrag nach den Grundsätzen in BGHZ 51, 226 gekürzt werden müßte.
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