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   BGH, 13.07.1973 - I ZR 30/72   

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https://dejure.org/1973,1425
BGH, 13.07.1973 - I ZR 30/72 (https://dejure.org/1973,1425)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1973 - I ZR 30/72 (https://dejure.org/1973,1425)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1973 - I ZR 30/72 (https://dejure.org/1973,1425)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Ausschließlichkeitsrechts zugunsten eines einzelnen Unternehmens hinsichtlich einer geographische Herkunftsangabe - Ausstattungsschutzfähigkeit der Bezeichnung "Stonsdorfer" als individuelle Kennzeichnung für die Warenherkunft aus einem bestimmten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1840
  • MDR 1973, 913
  • GRUR 1974, 337
  • DB 1973, 1992
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 08.03.1990 - I ZR 65/88

    "Schwarzer Krauser"; Verkehrsdurchsetzung einer Beschaffenheitsangabe;

    Dies verlangt eine wesentlich höhere Verkehrsdurchsetzung als 52, 1 %, um eine Wandlung der Verkehrsauffassung von der Annahme einer Beschaffenheitsangabe zur betrieblichen Herkunftskennzeichnung annehmen zu können (BGHZ 30, 357, 372 - Nährbier; BGH, Urt. v. 13.7.1973 - I ZR 30/72, GRUR 1974, 337, 338 f. = WRP 1973, 471, 473 f. - Stonsdorfer; Urt. v. 25.1.1990 - I ZR 83/88, L-Thyroxin).
  • OLG Köln, 08.05.2002 - 6 U 195/01

    UWG -Recht; Verbraucherrecht

    Dabei ist von vornherein davon auszugehen, dass wegen des in weiten Bereichen bestehenden gesteigerten Freihaltebedürfnisses ein sehr hoher, nahezu einhelliger Durchsetzungsrad zu fordern ist (vgl. BGH GRUR 1990, 681/683 -"Schwarzer Krauser"; ders. GRUR 1974, 337/338 f -"Stonsdorfer"- m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.10.2001 - 6 U 18/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: "Postmodern"

    Dabei ist von vornherein davon auszugehen, dass wegen des in weiten Bereichen bestehenden gesteigerten Freihaltebedürfnisses ein sehr hoher, nahezu einhelliger Durchsetzungsrad zu fordern ist (vgl. BGH GRUR 1990, 681/683 -"Schwarzer Krauser"; ders. GRUR 1974, 337/338 f -"Stonsdorfer"- m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.10.2001 - 6 U 32/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: Wortmarke "Postmodern"

    Dabei ist von vornherein davon auszugehen, dass wegen des in weiten Bereichen bestehenden gesteigerten Freihaltebedürfnisses ein sehr hoher, nahezu einhelliger Durchsetzungsrad zu fordern ist (vgl. BGH GRUR 1990, 681/683 -"Schwarzer Krauser"; ders. GRUR 1974, 337/338 f -"Stonsdorfer"- m.w.N.).
  • BGH, 15.10.1976 - I ZR 23/75

    Irreführung der beteiligten Verkehrskreise durch Firmenbestandteil " O.T.

    Die - wie zugunsten der Revision zu unterstellen - herkunftsneutrale Beschaffenheitsangabe und Sortenbezeichnung "ostfriesischer Tee" steht grundsätzlich jedem Unternehmen zur Bezeichnung einer solchen Sorte offen; das entspricht dem Wesen einer solchen Beschaffenheitsangabe und Sortenbezeichnung (vgl. zuletzt BGH GRUR 1974, 337 - Stonsdorfer).
  • OLG Dresden, 27.03.2001 - 14 U 3542/97

    Verkehrsgeltung

    cc) Auch die "Stonsdorfer"Entscheidung des BGH (BGH GRUR 1974, 337), in der eine Verkehrsgeltung von 74 Prozent als nicht ausreichend angesehen wurde, steht im vorliegenden Fall der Annahme einer ausreichenden Verkehrsgeltung nicht entgegen, da die zugrunde liegenden tatsächlichen Gegebenheiten nicht vergleichbar sind, sondern sich erheblich unterscheiden.
  • BGH, 31.05.1974 - I ZR 50/73

    Entwicklung einer mundartlichen Fruchtbezeichnung zu einer Sortenbezeichnung für

    Der Streitfall liegt insoweit ähnlich, wie in der Entscheidung des Senats vom 13. Juli 1973 (I ZR 30/72 - NJW 73, 1840 - Stonsdorfer), wo die Sortenbezeichnung "Stonsdorfer" nur schwer (durch umständliche Umschreibungen) zu ersetzen ist und deshalb ein gesteigertes Freihaltebedürfnis des Verkehrs bejaht wurde.
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