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   BGH, 13.07.1973 - I ZR 30/72   

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https://dejure.org/1973,1425
BGH, 13.07.1973 - I ZR 30/72 (https://dejure.org/1973,1425)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1973 - I ZR 30/72 (https://dejure.org/1973,1425)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1973 - I ZR 30/72 (https://dejure.org/1973,1425)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Ausschließlichkeitsrechts zugunsten eines einzelnen Unternehmens hinsichtlich einer geographische Herkunftsangabe - Ausstattungsschutzfähigkeit der Bezeichnung "Stonsdorfer" als individuelle Kennzeichnung für die Warenherkunft aus einem bestimmten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1840
  • MDR 1973, 913
  • GRUR 1974, 337
  • DB 1973, 1992
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BGH, 13.07.1973 - I ZR 30/72
    Nach ständiger Rechtsprechung können Beschaffenheits- oder Bestimmungsangaben, und zwar selbst glatte warenbeschreibende Angaben bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 25 WZG Gegenstand des Ausstattungsschutzes sein; bei einer von Natur aus zur Unterscheidung der Warenherkunft aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb ungeeigneten Bezeichnung ist es zwar an sich fernliegend anzunehmen, sie könne sich im Verkehr als Kennzeichen für die Herkunft der Waren aus dem fraglichen Geschäftsbetrieb durchsetzen; ausgeschlossen ist dies jedoch nicht; es sind bei einer solchen Sachlage an die Breite und an den Nachweis der Verkehrsdurchsetzung hohe Anforderungen zu stellen; entscheidend ist immer die Auffassung, die innerhalb der beteiligten Verkehrskreise herrscht (vgl. BGHZ 21, 182, 193 - Punkberater; 30, 357, 363 - Nährbier).

    Wie das Berufungsgericht im Grundsatz nicht verkannt hat, kann auch das Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit und der Mitbewerber an der weiteren Benutzung der Bezeichnung "Stonsdorfer" als Sortenbezeichnung nicht zu einer Versagung des Ausstattungsschutzes führen, wenn die für einen solchen Individualkennzeichnungsschutz erforderliche Verkehrsgeltung tatsächlich erreicht ist (BGHZ 21, 182, 196 - Funkberater; 30, 357, 371 - Nährbier) Das Freihaltebedürfnis ist jedoch für die Frage von Bedeutung, in welchem Umfang sich die Sortenbezeichnung als individuelle Herkunftsbezeichnung im Verkehr durchgesetzt haben muß, um einen Ausstattungsschutz an der bislang als Sortenbezeichnung bekannten und benutzten Bezeichnung rechtfertigen zu können.

  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Auszug aus BGH, 13.07.1973 - I ZR 30/72
    Nach ständiger Rechtsprechung können Beschaffenheits- oder Bestimmungsangaben, und zwar selbst glatte warenbeschreibende Angaben bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 25 WZG Gegenstand des Ausstattungsschutzes sein; bei einer von Natur aus zur Unterscheidung der Warenherkunft aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb ungeeigneten Bezeichnung ist es zwar an sich fernliegend anzunehmen, sie könne sich im Verkehr als Kennzeichen für die Herkunft der Waren aus dem fraglichen Geschäftsbetrieb durchsetzen; ausgeschlossen ist dies jedoch nicht; es sind bei einer solchen Sachlage an die Breite und an den Nachweis der Verkehrsdurchsetzung hohe Anforderungen zu stellen; entscheidend ist immer die Auffassung, die innerhalb der beteiligten Verkehrskreise herrscht (vgl. BGHZ 21, 182, 193 - Punkberater; 30, 357, 363 - Nährbier).

    Wie das Berufungsgericht im Grundsatz nicht verkannt hat, kann auch das Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit und der Mitbewerber an der weiteren Benutzung der Bezeichnung "Stonsdorfer" als Sortenbezeichnung nicht zu einer Versagung des Ausstattungsschutzes führen, wenn die für einen solchen Individualkennzeichnungsschutz erforderliche Verkehrsgeltung tatsächlich erreicht ist (BGHZ 21, 182, 196 - Funkberater; 30, 357, 371 - Nährbier) Das Freihaltebedürfnis ist jedoch für die Frage von Bedeutung, in welchem Umfang sich die Sortenbezeichnung als individuelle Herkunftsbezeichnung im Verkehr durchgesetzt haben muß, um einen Ausstattungsschutz an der bislang als Sortenbezeichnung bekannten und benutzten Bezeichnung rechtfertigen zu können.

  • BGH, 25.10.1967 - Ib ZR 62/65

    Klageanträge auf Löschung des Teekannenzeichens Nr. 711 013 und auf Unterlassung

    Auszug aus BGH, 13.07.1973 - I ZR 30/72
    Diese Beurteilung entspricht der ständigen, bereits angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, in der wiederholt betont worden ist, daß eine um so größere Breite der Verkehrsdurchsetzung zu fordern sei, je notwendiger der Verkehr der betreffenden Angabe als Hinweis auf Eigenschaften der jeweiligen Warenart bedürfe, und weiterhin, daß die nahezu einhellige Durchsetzung innerhalb der beteiligten Verkehrskreise erforderlich werden könne, wenn ein gesteigertes Freihaltebedürfnis an der fraglichen Angabe bestehe (BGH aaO; ferner BGH GRUR 1968, 419, 423 - feuerfest I).
  • BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 29/63
    Auszug aus BGH, 13.07.1973 - I ZR 30/72
    In einem solchen Fall sind daher die strengsten Anforderungen an den Nachweis der behaupteten Umwandlung zu einer individuellen betrieblichen Herkunftskennzeichnung zu stellen; nur auf Grund einer nahezu einhelligen Verkehrsdurchsetzung kann gegenüber dem bisherigen Allgemeingebrauch der Sortenbezeichnung ein individuelles Ausschließlichkeitsrecht anerkannt werden (vgl. bereits RGZ 137, 282, 290 ff - Steinhäger; BGH GRUR 1957, 128, 131 - Steinhäger; 1965, 317, 319 - Kölnisch Wasser, wo strengste Anforderungen an den Nachweis der behaupteten Rückentwicklung zu einer geographischen Herkunftsangabe gestellt worden sind, obwohl es immerhin noch um die Benutzung der Bezeichnung zugunsten einer Reihe von Unternehmen, nämlich aller ortsansässigen Unternehmen und nicht um die Inanspruchnahme eines Ausschließlichkeitsrechts für ein einzelnes Unternehmen ging).
  • BGH, 16.02.1954 - 5 StR 471/53
    Auszug aus BGH, 13.07.1973 - I ZR 30/72
    Die Begriffsbestimmungen geben die Auffassung der Branche wieder; sie können Grundlage und Niederschlag entsprechender Handelsbräuche darstellen (vgl. BGH vom 16. Februar 1954 - 5 StR 471/53); sie können jedoch eine sich in der Verkehrsauffassung tatsächlich vollziehende, abweichende Entwicklung nicht verhindern.
  • BGH, 23.10.1956 - I ZR 76/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1973 - I ZR 30/72
    In einem solchen Fall sind daher die strengsten Anforderungen an den Nachweis der behaupteten Umwandlung zu einer individuellen betrieblichen Herkunftskennzeichnung zu stellen; nur auf Grund einer nahezu einhelligen Verkehrsdurchsetzung kann gegenüber dem bisherigen Allgemeingebrauch der Sortenbezeichnung ein individuelles Ausschließlichkeitsrecht anerkannt werden (vgl. bereits RGZ 137, 282, 290 ff - Steinhäger; BGH GRUR 1957, 128, 131 - Steinhäger; 1965, 317, 319 - Kölnisch Wasser, wo strengste Anforderungen an den Nachweis der behaupteten Rückentwicklung zu einer geographischen Herkunftsangabe gestellt worden sind, obwohl es immerhin noch um die Benutzung der Bezeichnung zugunsten einer Reihe von Unternehmen, nämlich aller ortsansässigen Unternehmen und nicht um die Inanspruchnahme eines Ausschließlichkeitsrechts für ein einzelnes Unternehmen ging).
  • RG, 30.09.1932 - II 474/31

    1. Hat eine Rückentwicklung der längst zur Beschaffenheitsangabe gewordenen und

    Auszug aus BGH, 13.07.1973 - I ZR 30/72
    In einem solchen Fall sind daher die strengsten Anforderungen an den Nachweis der behaupteten Umwandlung zu einer individuellen betrieblichen Herkunftskennzeichnung zu stellen; nur auf Grund einer nahezu einhelligen Verkehrsdurchsetzung kann gegenüber dem bisherigen Allgemeingebrauch der Sortenbezeichnung ein individuelles Ausschließlichkeitsrecht anerkannt werden (vgl. bereits RGZ 137, 282, 290 ff - Steinhäger; BGH GRUR 1957, 128, 131 - Steinhäger; 1965, 317, 319 - Kölnisch Wasser, wo strengste Anforderungen an den Nachweis der behaupteten Rückentwicklung zu einer geographischen Herkunftsangabe gestellt worden sind, obwohl es immerhin noch um die Benutzung der Bezeichnung zugunsten einer Reihe von Unternehmen, nämlich aller ortsansässigen Unternehmen und nicht um die Inanspruchnahme eines Ausschließlichkeitsrechts für ein einzelnes Unternehmen ging).
  • BGH, 08.03.1990 - I ZR 65/88

    "Schwarzer Krauser"; Verkehrsdurchsetzung einer Beschaffenheitsangabe;

    Dies verlangt eine wesentlich höhere Verkehrsdurchsetzung als 52, 1 %, um eine Wandlung der Verkehrsauffassung von der Annahme einer Beschaffenheitsangabe zur betrieblichen Herkunftskennzeichnung annehmen zu können (BGHZ 30, 357, 372 - Nährbier; BGH, Urt. v. 13.7.1973 - I ZR 30/72, GRUR 1974, 337, 338 f. = WRP 1973, 471, 473 f. - Stonsdorfer; Urt. v. 25.1.1990 - I ZR 83/88, L-Thyroxin).
  • OLG Köln, 08.05.2002 - 6 U 195/01

    UWG -Recht; Verbraucherrecht

    Dabei ist von vornherein davon auszugehen, dass wegen des in weiten Bereichen bestehenden gesteigerten Freihaltebedürfnisses ein sehr hoher, nahezu einhelliger Durchsetzungsrad zu fordern ist (vgl. BGH GRUR 1990, 681/683 -"Schwarzer Krauser"; ders. GRUR 1974, 337/338 f -"Stonsdorfer"- m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.10.2001 - 6 U 18/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: "Postmodern"

    Dabei ist von vornherein davon auszugehen, dass wegen des in weiten Bereichen bestehenden gesteigerten Freihaltebedürfnisses ein sehr hoher, nahezu einhelliger Durchsetzungsrad zu fordern ist (vgl. BGH GRUR 1990, 681/683 -"Schwarzer Krauser"; ders. GRUR 1974, 337/338 f -"Stonsdorfer"- m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.10.2001 - 6 U 32/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: Wortmarke "Postmodern"

    Dabei ist von vornherein davon auszugehen, dass wegen des in weiten Bereichen bestehenden gesteigerten Freihaltebedürfnisses ein sehr hoher, nahezu einhelliger Durchsetzungsrad zu fordern ist (vgl. BGH GRUR 1990, 681/683 -"Schwarzer Krauser"; ders. GRUR 1974, 337/338 f -"Stonsdorfer"- m.w.N.).
  • BGH, 15.10.1976 - I ZR 23/75

    Irreführung der beteiligten Verkehrskreise durch Firmenbestandteil " O.T.

    Die - wie zugunsten der Revision zu unterstellen - herkunftsneutrale Beschaffenheitsangabe und Sortenbezeichnung "ostfriesischer Tee" steht grundsätzlich jedem Unternehmen zur Bezeichnung einer solchen Sorte offen; das entspricht dem Wesen einer solchen Beschaffenheitsangabe und Sortenbezeichnung (vgl. zuletzt BGH GRUR 1974, 337 - Stonsdorfer).
  • OLG Dresden, 27.03.2001 - 14 U 3542/97

    Verkehrsgeltung

    cc) Auch die "Stonsdorfer"Entscheidung des BGH (BGH GRUR 1974, 337), in der eine Verkehrsgeltung von 74 Prozent als nicht ausreichend angesehen wurde, steht im vorliegenden Fall der Annahme einer ausreichenden Verkehrsgeltung nicht entgegen, da die zugrunde liegenden tatsächlichen Gegebenheiten nicht vergleichbar sind, sondern sich erheblich unterscheiden.
  • BGH, 31.05.1974 - I ZR 50/73

    Entwicklung einer mundartlichen Fruchtbezeichnung zu einer Sortenbezeichnung für

    Der Streitfall liegt insoweit ähnlich, wie in der Entscheidung des Senats vom 13. Juli 1973 (I ZR 30/72 - NJW 73, 1840 - Stonsdorfer), wo die Sortenbezeichnung "Stonsdorfer" nur schwer (durch umständliche Umschreibungen) zu ersetzen ist und deshalb ein gesteigertes Freihaltebedürfnis des Verkehrs bejaht wurde.
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