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   BGH, 13.07.1993 - III ZR 86/92   

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https://dejure.org/1993,3925
BGH, 13.07.1993 - III ZR 86/92 (https://dejure.org/1993,3925)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1993 - III ZR 86/92 (https://dejure.org/1993,3925)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1993 - III ZR 86/92 (https://dejure.org/1993,3925)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer erteilten Zusage - Notwendigkeit der Berücksichtigung eines zu erwartenden Sanierungsvorteils - Anspruch auf Ersatz des Erfüllungsschadens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 153 Abs. 2
    Wirksamkeit einer Zusage eines Grundstücksverkaufs ohne Berücksichtigung des Sanierungsvorteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1056 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 91
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.06.1978 - III ZR 92/75

    Ermittlung des durch die Umlegung bewirkten Bodenwertzuwachses

    Auszug aus BGH, 13.07.1993 - III ZR 86/92
    Das Senatsurteil BGHZ 72, 51 [BGH 22.06.1978 - III ZR 92/75], auf das sich die Revision insoweit beruft, betrifft nicht die Sanierungs umlegung und ist daher hier nicht einschlägig.
  • BVerwG, 14.11.1975 - IV C 84.73

    Wohnhaus im Wald - Art. 20 Abs. 3 GG, öffentlich-rechtlicher Vertrag, mit dem

    Auszug aus BGH, 13.07.1993 - III ZR 86/92
    Der Verstoß gegen die zwingende Vorschrift des § 25 Abs. 6 StBauFG führt, wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, zur Unwirksamkeit der erteilten Zusage (vgl. BVerwGE 49, 359, 362 [BVerwG 14.11.1975 - IV C 84/73] m.w.N.).
  • BGH, 18.10.1984 - III ZR 116/83

    Voraussetzungen, unter denen bei der Bemessung der Entschädigung gemäß § 23 Abs.

    Auszug aus BGH, 13.07.1993 - III ZR 86/92
    Dies gilt auch dann, wenn man mit der Revision davon ausgeht, daß der Reprivatisierungsanspruch des Klägers aus § 25 StBauFG im Wege der Vorwegregelung (§ 76 BBauG) erfüllt werden sollte; denn auch in diesem Fall sind die sanierungsbedingten Wertänderungen bei der Zuteilung zu berücksichtigen (§ 16 Abs. 2, § 23 Abs. 2 StBauFG vgl. jetzt § 153 Abs. 5 BauGB; zu § 23 Abs. 2 StBauFG vgl. Senatsurteile BGHZ 77, 338, 348 f. [BGH 08.05.1980 - III ZR 27/77] und 89, 338 ff. sowieSenatsbeschluß vom 18. Oktober 1984 - III ZR 116/83).
  • BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/77

    Rechtswirkungen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im

    Auszug aus BGH, 13.07.1993 - III ZR 86/92
    Dies gilt auch dann, wenn man mit der Revision davon ausgeht, daß der Reprivatisierungsanspruch des Klägers aus § 25 StBauFG im Wege der Vorwegregelung (§ 76 BBauG) erfüllt werden sollte; denn auch in diesem Fall sind die sanierungsbedingten Wertänderungen bei der Zuteilung zu berücksichtigen (§ 16 Abs. 2, § 23 Abs. 2 StBauFG vgl. jetzt § 153 Abs. 5 BauGB; zu § 23 Abs. 2 StBauFG vgl. Senatsurteile BGHZ 77, 338, 348 f. [BGH 08.05.1980 - III ZR 27/77] und 89, 338 ff. sowieSenatsbeschluß vom 18. Oktober 1984 - III ZR 116/83).
  • OLG Köln, 14.05.1992 - 7 U 18/92

    Amtshaftungsansprüche bei unwirksamer Zusage

    Auszug aus BGH, 13.07.1993 - III ZR 86/92
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 14. Mai 1992 - 7 U 18/92 - wird nicht angenommen.
  • BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99

    Zusagen hinsichtlich Belegung und Pflegesatzhöhe eines zu errichtenden Altenheims

    Wollte man im Hinblick auf die vom Beklagten geltend gemachte Vorgeschichte eine Reduzierung des Ermessens des Klägers annehmen, das vom Beklagten errichtete Heim ohne Rücksicht auf andere Heimträger vollständig zu belegen, liefe dies auf einen Erfüllungsanspruch hinaus, der dem Beklagten aufgrund der nicht wirksam gewordenen Zusage gerade nicht zustünde (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 1989 - III ZR 100/87 - NVwZ 1990, 403, 406; Senatsbeschluß vom 13. Juli 1993 - III ZR 86/92 - NVwZ 1994, 91).
  • BGH, 26.10.2000 - III ZR 52/99

    Haftung einer Gebietskörperschaft für eine gegenüber dem Betreiber eines

    Wollte man im Hinblick auf die vom Beklagten geltend gemachte Vorgeschichte eine Reduzierung des Ermessens des Klägers annehmen, das vom Beklagten errichtete Heim ohne Rücksicht auf andere Heimträger vollständig zu belegen, liefe dies auf einen Erfüllungsanspruch hinaus, der dem Beklagten aufgrund der nicht wirksam gewordenen Zusage gerade nicht zustünde (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 1989 - III ZR 100/87 - NVwZ 1990, 403, 406; Senatsbeschluß vom 13. Juli 1993 - III ZR 86/92 - NVwZ 1994, 91).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 2 U 26/22

    Schadensersatz aufgrund Verzögerung eines Baugenehmigungsverfahren durch die

    Ein Anspruch auf Ersatz des von ihr der Sache nach geltend gemachten Erfüllungsanspruchs kommt auf dieser Grundlage hingegen nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 13.07.1993 - III ZR 86/92, NVwZ 1994, 91).
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