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   BGH, 13.07.2004 - KZR 18/02   

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https://dejure.org/2004,13305
BGH, 13.07.2004 - KZR 18/02 (https://dejure.org/2004,13305)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2004 - KZR 18/02 (https://dejure.org/2004,13305)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - KZR 18/02 (https://dejure.org/2004,13305)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche eines Franchisenehmers gegen einen Franchisegeber auf Auskunft über die Bezifferung von Einkaufsvorteilen, die durch die Bestellungen dem Franchisenehmer entstanden sind; Voraussetzungen für einen Auskunfstanspruch in einem Franchisevertrag bei ...

  • Judicialis

    GWB § 34 a.F.; ; BGB § 242; ; AGBG § 9

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; GWB § 34 (a.F.); BGB § 242
    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Formularmäßige Vereinbarung einer kurzfristigen Kündigungsmöglichkeit; Pflicht des Franchisegebers zur Weitergabe von Einkaufsvorteilen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.05.2003 - KZR 19/02

    Streit zwischen Apollo Optik und drei Franchisenehmern

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - KZR 18/02
    Nach der somit maßgeblichen vertraglichen Regelung war die Beklagte nicht berechtigt, die Überlassung von Werbematerial an den Kläger von Zahlungen abhängig zu machen, die über den in Nr. 7.3 des Franchisevertrages vereinbarten pauschalen monatlichen Werbebeitrag in Höhe von 3 % des Nettoumsatzes hinausgehen (Senatsurt. v. 20.5.2003 - KZR 19/02, BB 2003, 2254 - Apollo-Optik unter B II).

    Der vom Landgericht angenommene wichtige Grund zur außerordentlichen Kündigung - Verzug des Klägers mit der Zahlung der Franchisegebühren für die Monate September und Oktober 1999, Widerruf der der Beklagten erteilten Bankeinzugsermächtigung, Weigerung des Klägers, weitere Zahlungen an die Beklagte zu leisten - war im Zeitpunkt der Kündigung aus Rechtsgründen nicht gegeben, weil dem Kläger wegen der vertragswidrig nicht an ihn weitergeleiteten Einkaufsvorteile ein Zurückbehaltungsrecht zustand (BGH BB 2003, 2254 unter C II 1).

    Die in Nr. 12.4 der Franchiseverträge getroffene Regelung kommt als Grundlage einer wirksamen Kündigung nicht in Betracht, weil die Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Franchisenehmers gemäß § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB) unwirksam ist (BGH BB 2003, 2254 unter C II 2).

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 109/58
    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - KZR 18/02
    Diese Wahrscheinlichkeit braucht nicht hoch zu sein (BGH, Urt. v. 20.6.1991 - I ZR 277/89, GRUR 1992, 61, 63 - Preisvergleichsliste); insbesondere muß nicht festgestellt werden, daß ein Schaden bereits eingetreten ist oder worin dieser besteht (BGH, Urt. v. 29.3.1960 - I ZR 109/58, GRUR 1960, 423, 426 - Kreuzbodenventilsäcke).
  • BGH, 20.05.2003 - KZR 27/02

    "Preisbindung durch Franchisegeber II"

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - KZR 18/02
    Denn der Beklagten wäre es jedenfalls nach § 242 BGB verwehrt, sich auf einen etwaigen Mangel der Schriftform zu berufen (Senatsurt. v. 20.5.2003 - KZR 27/02, WuW/E DE-R 1170, 1171 f. - Preisbindung durch Franchisegeber II).
  • BGH, 20.06.1991 - I ZR 277/89

    Preisvergleichsliste - Vergleichende Werbung;

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - KZR 18/02
    Diese Wahrscheinlichkeit braucht nicht hoch zu sein (BGH, Urt. v. 20.6.1991 - I ZR 277/89, GRUR 1992, 61, 63 - Preisvergleichsliste); insbesondere muß nicht festgestellt werden, daß ein Schaden bereits eingetreten ist oder worin dieser besteht (BGH, Urt. v. 29.3.1960 - I ZR 109/58, GRUR 1960, 423, 426 - Kreuzbodenventilsäcke).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - KZR 18/02
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Feststellung der Ersatzpflicht im gerichtlichen Verfahren voraus, daß eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Schadens besteht (z.B. BGHZ 130, 205, 220 - Feuer, Eis & Dynamit I, m. w. Nachw.).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - KZR 18/02
    Davon ist hier bei Anlegung des gebotenen großzügigen Maßstabs (BGH, Urt. v. 16.1.2001 - VI ZR 381/99, NJW 2001, 1431) auszugehen.
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