Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2004 - KZR 22/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13598
BGH, 13.07.2004 - KZR 22/02 (https://dejure.org/2004,13598)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2004 - KZR 22/02 (https://dejure.org/2004,13598)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - KZR 22/02 (https://dejure.org/2004,13598)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,13598) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auskunft über die Differenzrabatte und sonstige Einkaufsvorteile gegen einen Franchisegeber, die diesem aufgrund der Käufe bei Lieferanten durch den Franchisenehmers zugeflossen sind; Berufung auf das Schriftformerfordernis des § 34 Gesetz gegen ...

  • Judicialis

    GWB § 34 a.F.; ; BGB § 242; ; AGBG § 9

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; GWB § 34 (a.F.); BGB § 242
    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Formularmäßige Vereinbarung einer kurzfristigen Kündigungsmöglichkeit; Pflicht des Franchisegebers zur Weitergabe von Einkaufsvorteilen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.05.2003 - KZR 19/02

    Streit zwischen Apollo Optik und drei Franchisenehmern

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - KZR 22/02
    Der vom Landgericht angenommene wichtige Grund zur außerordentlichen Kündigung - Verzug der Klägerin mit der Zahlung der Franchisegebühren für die Monate September und Oktober 1999, Widerruf der der Beklagten erteilten Bankeinzugsermächtigung, Weigerung der Klägerin weitere Zahlungen an die Beklagte zu leisten - war im Zeitpunkt der Kündigung aus Rechtsgründen nicht gegeben, weil der Klägerin wegen der vertragswidrig nicht an sie weitergeleiteten Einkaufsvorteile ein Zurückbehaltungsrecht zustand (Senatsurt. v. 20.5.2003 - KZR 19/02, BB 2003, 2254 - Apollo-Optik unter C II 1).

    Die in Nr. 12.4 des Franchisevertrages getroffene Regelung kommt als Grundlage einer wirksamen Kündigung nicht in Betracht, weil die Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Franchisenehmers gemäß § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB) unwirksam ist (BGH BB 2003, 2254 unter C II 2).

    Die Beklagte war nicht berechtigt, die Überlassung von Werbematerial an die Klägerin von Zahlungen abhängig zu machen, die über den in Nr. 7.3 des Franchisevertrages vereinbarten pauschalen monatlichen Werbebeitrag hinausgehen (BGH BB 2003, 2254 unter B II).

  • BGH, 20.05.2003 - KZR 27/02

    "Preisbindung durch Franchisegeber II"

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - KZR 22/02
    Denn der Beklagten wäre es jedenfalls nach § 242 BGB verwehrt, sich auf einen etwaigen Mangel der Schriftform zu berufen (Senatsurt. v. 20.5.2003 - KZR 27/02, WuW/E DE-R 1170, 1171 f. - Preisbindung durch Franchisegeber II).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht