Rechtsprechung
BGH, 13.07.2004 - KZR 23/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Auskunft über die Differenzrabatte und sonstige Einkaufsvorteile gegen einen Franchisegeber, die diesem aufgrund der Käufe bei Lieferanten durch den Franchisenehmers zugeflossen sind; Berufung auf das Schriftformerfordernis des § 34 GWB a.F. (Gesetz gegen ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 9; GWB § 34 (a.F.); BGB § 242
Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Formularmäßige Vereinbarung einer kurzfristigen Kündigungsmöglichkeit; Pflicht des Franchisegebers zur Weitergabe von Einkaufsvorteilen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.05.2003 - KZR 19/02
Streit zwischen Apollo Optik und drei Franchisenehmern
Auszug aus BGH, 13.07.2004 - KZR 23/02
Nach der somit maßgeblichen vertraglichen Regelung war die Beklagte nicht berechtigt, die Überlassung von Werbematerial an den Kläger von Zahlungen abhängig zu machen, die über den in Nr. 7.3 des Franchisevertrages vereinbarten pauschalen monatlichen Werbebeitrag hinausgehen (Senatsurt. v. 20.5.2003 - KZR 19/02, BB 2003, 2254 - Apollo-Optik unter B II).Der vom Landgericht angenommene wichtige Grund zur außerordentlichen Kündigung - Verzug des Klägers mit der Zahlung der Franchisegebühren für die Monate September und Oktober 1999, Widerruf der der Beklagten erteilten Bankeinzugsermächtigung, Weigerung des Klägers, weitere Zahlungen an die Beklagte zu leisten - war im Zeitpunkt der Kündigung aus Rechtsgründen nicht gegeben, weil dem Kläger wegen der vertragswidrig nicht an ihn weitergeleiteten Einkaufsvorteile ein Zurückbehaltungsrecht zustand (BGH BB 2003, 2254 unter C II 1).
Die in Nr. 12.4 des Franchisevertrages getroffene Regelung kommt als Grundlage einer wirksamen Kündigung nicht in Betracht, weil die Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Franchisenehmers gemäß § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB) unwirksam ist (BGH BB 2003, 2254 unter C II 2).
- BGH, 20.05.2003 - KZR 27/02
"Preisbindung durch Franchisegeber II"
Auszug aus BGH, 13.07.2004 - KZR 23/02
Denn der Beklagten wäre es jedenfalls nach § 242 BGB verwehrt, sich auf einen etwaigen Mangel der Schriftform zu berufen (Senatsurt. v. 20.5.2003 - KZR 27/02, WuW/E DE-R 1170, 1171 f. - Preisbindung durch Franchisegeber II).