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   BGH, 13.07.2006 - IX ZB 288/03   

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https://dejure.org/2006,1101
BGH, 13.07.2006 - IX ZB 288/03 (https://dejure.org/2006,1101)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2006 - IX ZB 288/03 (https://dejure.org/2006,1101)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - IX ZB 288/03 (https://dejure.org/2006,1101)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstreckung des während der Laufzeit der Abtretungserklärung geltenden Vollstreckungsverbotes auch auf andere Insolvenzgläubiger; Rechte der am Insolvenzverfahren nicht teilnehmenden und nicht im Vermögensverzeichnis aufgenommenen Insolvenzgläubiger gegenüber dem ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Zwangsvollstreckung während der Wohlverhaltensperiode

  • zvi-online.de

    InsO § 294 Abs. 1, § 305 Abs. 1 Nr. 3, § 308 Abs. 3 Satz 1
    Vollstreckungsverbot während der Laufzeit der Abtretungserklärung auch für nicht am Insolvenzverfahren beteiligte Gläubiger

  • Judicialis

    InsO § 294 Abs. 1; ; InsO § 305 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 308 Abs. 3 Satz 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitliche Geltung des Abtretungsverbots

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckungsverbot während Laufzeit der Abtretungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 362
  • NZI 2006, 602
  • NZI 2007, 36
  • NZI 2007, 39
  • FamRZ 2006, 1524 (Ls.)
  • WM 2006, 1780
  • AnwBl 2007, 30
  • Rpfleger 2006, 618
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZB 288/03
    Ferner soll der Neuerwerb des Schuldners, der nicht gemäß § 287 Abs. 2 InsO an den Treuhänder abgetreten oder an diesen gemäß § 295 InsO herauszugeben ist, dem Zugriff der Insolvenzgläubiger entzogen sein (BGHZ 163, 391, 396).

    Hieraus folgt, dass das Zwangsvollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO umfassend zu gelten hat (vgl. BGHZ 163, 391, 395).

  • LG Erfurt, 23.07.2003 - 2 T 185/03

    Zulässigkeit eines Antrages auf Zwangsvollstreckung ; Folgen des fehlerhaften

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZB 288/03
    Das Beschwerdegericht, dessen Beschluss in ZVI 2004, 549 veröffentlicht ist, hat angenommen, die Weigerung der Gerichtsvollzieherin, den Vollstreckungsauftrag nicht auszuführen, sei berechtigt gewesen.
  • BGH, 22.01.2008 - VI ZR 126/07

    Einbeziehung Dritter in die Schutzwirkung eines die Streupflicht des Vermieters

    Hierfür besteht ein Rechtsschutzbedürfnis, auch wenn sich die Beklagte in der Wohlverhaltensphase befindet und für die Klägerin das Vollstreckungsverbot nach § 294 Abs. 1 InsO gilt, obwohl die streitgegenständliche Forderung nicht zur Tabelle angemeldet wurde und nicht bei der Verteilung der eingegangenen Beträge durch den Treuhänder berücksichtigt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - IX ZB 288/03 - WM 2006, 1780 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.2010 - IX ZR 24/10

    Restschuldbefreiung: Behandlung einer unterbliebenen oder unvollständigen

    Angesichts des Umstands, dass seit dem Jahr 1999 für natürliche Personen die Möglichkeit der Restschuldbefreiung gemäß §§ 286 ff InsO besteht, müssen Gläubiger seither verstärkt damit rechnen, dass auch ihr Schuldner einen Insolvenzantrag stellt (BGH, Beschl. v. 13. Juli 2006 - IX ZB 288/03, WM 2006, 1780 f Rn. 11).
  • BGH, 28.06.2012 - IX ZB 313/11

    Zwangsvollstreckungsverbot für den Gläubiger einer Forderung aus unerlaubter

    Zweck des Vollstreckungsverbots des § 294 Abs. 1 InsO ist es, den Neuerwerb des Schuldners, der nicht gemäß § 287 Abs. 2 InsO an den Treuhänder abgetreten oder an diesen gemäß § 295 InsO herauszugeben ist, dem Zugriff der Insolvenzgläubiger zu entziehen (BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - IX ZR 115/04, BGHZ 163, 391, 396 f; Beschluss vom 13. Juli 2006 - IX ZB 288/03, ZInsO 2006, 872 Rn. 9).
  • BGH, 02.12.2021 - IX ZB 10/21

    Die Verstrickung einer gepfändeten Forderung kann während des

    Die Vorschrift dient zudem der Gleichbehandlung aller Insolvenzgläubiger während der Wohlverhaltensperiode (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - IX ZB 288/03, WM 2006, 1780 Rn. 9).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2020 - 6 Ta 209/19

    Prozesskostenhilfe - keine Geltendmachung bereits angefallener Kosten durch die

    Hieraus folgt, dass das Zwangsvollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO umfassend zu gelten hat (vgl. BGH 13. Juli 2006 - IX ZB 288/03 - Rn. 9., aaO).

    Das Vollstreckungsverbot während der Laufzeit des Restschuldbefreiungsverfahrens gilt auch für Insolvenzgläubiger, die am Insolvenzverfahren nicht teilgenommen haben und die der Schuldner nicht in das Vermögensverzeichnis aufgenommen hat (vgl. BGH 13. Juli 2006 - IX ZB 288/03 - Rn. 8 ff., zitiert nach juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 6 B 16.12

    Zuwendungsbescheid; Zweckverfehlung; bestandskräftiger Widerrufs- und

    Angesichts des Umstands, dass seit dem Jahr 1999 für natürliche Personen die Möglichkeit der Restschuldbefreiung gemäß §§ 286 ff. InsO besteht, müssen Gläubiger seither verstärkt damit rechnen, dass auch ihr Schuldner im Falle der Insolvenz einen solchen Antrag stellt (BGH, a.a.O., Rn. 20 bei juris und Beschluss vom 13. Juli 2006 - IX ZB 288/03 -, MDR 207, S. 362 f., Rn. 11 bei juris).
  • OLG Brandenburg, 02.05.2012 - 7 U 32/11

    Insolvenzverfahren: Schadenersatzklage eines nicht am Insolvenzverfahren

    Zwangsvollsteckungen einzelner Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners sind während der Laufzeit der Abtretungserklärung nach § 294 Abs. 1 InsO unzulässig und zwar unabhängig davon, ob er seinen Vermögensanspruch angemeldet hat und er im Restschuldbefreiuungsverfahren berücksichtigt wird (vgl. BGH vom 13.07.2006, IX ZB 288/03, Juris, Rn. 7 f .; Vallender, ZIP 2000, 1288, 1290).
  • LG Münster, 31.08.2011 - 5 T 373/11

    Möglichkeit einer Ausnahme von dem Vollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO

    Dieses ist auch nicht unlogisch, weil vom Gesetzgeber eben gewünscht ist, dass während der Treuhandphase alle Insolvenzgläubiger - auch Unterhalts- und Deliktsgläubiger - gleiche Befriedigungsmöglichkeiten haben (vgl. BGH Beschluss vom 13.07.2006, Az. IX ZB 288/03).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2010 - 15 U 195/09

    Zulässigkeit der Klage eines Insolvenzgläubigers

    Erfasst werden sogar Forderungen von Insolvenzgläubigern, die ihre Forderung mangels Kenntnis von dem Insolvenzverfahren überhaupt nicht angemeldet haben (Stephan aaO; Wenzel aaO und RN 2a; Braun aaO § 301 RN 1; Streck aaO; so wohl auch BGH ZVI 2006, 403).
  • KG, 08.07.2010 - 1 W 249/10

    Grundbuch: Rechtsmittel gegen die Eintragung einer Zwangshypothek unter

    Es kommt nicht darauf an, ob die Unrichtigkeit des Grundbuchs glaubhaft gemacht ist, weil das Vollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO umfassend (BGH, NZI 2006, 602) auch für Gegenstände gilt, die der Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse freigegeben hat (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 923 f. zu § 89 Abs. 1 InsO), wenn kein Absonderungsrecht nach § 49 InsO besteht (vgl. dazu BGH, a.a.O.), und ein vollstreckungsrechtlicher Mangel bewirkt, dass die Zwangshypothek trotz Eintragung (§ 867 Abs. 1 S.2 ZPO) nicht entsteht (Senat, MDR 1988, 504; BayObLG, a.a.O.; Eickmann in Münchener Kommentar, ZPO, 3. Aufl., § 867 Rn. 51; Uhlenbruck/Vallender, a.a.O., § 294 Rn. 13).
  • AG Remscheid, 17.12.2019 - 13 M 2520/19
  • OLG Brandenburg, 12.12.2007 - 3 U 82/07

    Klageweise Geltendmachung einer in einem inzwischen aufgehobenen

  • LG Saarbrücken, 04.11.2013 - 3 O 108/13

    Ankündigung der Restschuldbefreiung: Zahlungsklage gegen den Schuldner wegen

  • AG Bremen, 26.10.2007 - 248 M 480854/07
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