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   BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04   

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https://dejure.org/2006,894
BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04 (https://dejure.org/2006,894)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2006 - IX ZR 152/04 (https://dejure.org/2006,894)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - IX ZR 152/04 (https://dejure.org/2006,894)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 94, 96 Abs. 1 Nr. 1
    Aufrechnung im Konzern aufgrund Konzernverrechnungsklausel nach Insolvenz unwirksam

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Aufrechnung auf Grund einer Konzernverrechnungsklausel nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Aufrechnung mit eigenen Forderungen gegen gegenüber einem anderen Konzernunternehmen bestehende Ansprüche

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Konzernverrechnungsklausel im Insolvenzverfahren

  • unalex.eu
  • Judicialis

    InsO § 94; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 94 § 96 Abs. 1 Nr. 1
    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konzern

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konzernverrechnungsklauseln

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Insolvenzbeständigkeit von Konzernverrechnungsklauseln: Aufrechnung eigener Forderungen einer Konzerngesellschaft gegen Kaufpreisforderungen, die der Aufrechnungsempfänger gegenüber einer anderen Konzerngesellschaft geltend macht ? Nach Eröffnung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Aufrechnung aufgrund Konzernverrechnungsklausel nach Insolvenzeröffnung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3631
  • ZIP 2006, 1740
  • NZI 2006, 639
  • NZI 2007, 21
  • WM 2006, 1782
  • BB 2006, 2040
  • DB 2006, 2007
  • NZG 2006, 782
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03

    Aufrechnung mit Gegenforderungen konzernangehöriger Gläubiger in der Insolvenz

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04
    Die Aufrechnung, die eine Konzerngesellschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestützt auf eine Konzernverrechnungsklausel mit eigenen Forderungen gegenüber den Ansprüchen des Schuldners erklärt, die diesem gegen ein anderes Konzernunternehmen zustehen, ist unwirksam (Ergänzung zu BGHZ 160, 107).

    Nach Verkündung des Berufungsurteils hat der Senat entschieden, dass eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgegebene und auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützte Aufrechnungserklärung mit Gegenforderungen anderer Konzerngesellschaften auch unter Geltung der Insolvenzordnung unwirksam ist (BGHZ 160, 107, 109 f im Anschluss an die zu § 55 Satz 1 Nr. 2 KO ergangene Rechtsprechung: BGHZ 81, 15; BGH, Urt. v. 6. Dezember 1990 - IX ZR 44/90, WM 1991, 251, 252; Beschl. v. 29. Februar 1996 - IX ZR 147/95, ZIP 1996, 552).

    Dies ist bei einer auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützten Aufrechnung nicht der Fall, solange die Aufrechnung nicht erklärt worden ist (BGHZ 81, 15, 19 f; 160, 107, 110; OLG Köln ZInsO 2005, 658, 660; ebenso etwa Kübler/Prütting/Lüke, InsO § 94 Rn. 77; Häsemeyer, Insolvenzrecht 3. Aufl. Rn. 19.30; vgl. auch K.P. Berger, Der Aufrechnungsvertrag S. 313 f).

    An dieser Rechtsprechung, die im Schrifttum auf ganz überwiegende Zustimmung gestoßen ist (Rendels EWiR 2004, 1041, 1042; Höpfner NZI 2004, 586, 587; Gundlach/Schmidt BGHReport 2004, 1588, 1589; Windel KTS 2004, 563, 565; v. Olshausen ZInsO 2004, 1229, 1231; K. Schmidt NZI 2005, 138, 140; Schwahn NJW 2005, 473, 475; HmbgK-InsO/Jacoby, § 96 Rn. 7) und die auch von der Revisionserwiderung nicht in Frage gestellt wird, hält der Senat fest.

    Auch eine allein aus der Zentralregulierung abgeleitete Vorzugsstellung widerspräche dem - durch die Vorschriften der §§ 95, 96 InsO geschützten - Interesse einer gleichmäßigen Befriedigung der Insolvenzgläubiger (vgl. BGHZ 160, 107, 110).

  • BGH, 03.06.1981 - VIII ZR 171/80

    Konkursaufrechnung aufgrund einer Konzernverrechnungsklausel

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04
    Nach Verkündung des Berufungsurteils hat der Senat entschieden, dass eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgegebene und auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützte Aufrechnungserklärung mit Gegenforderungen anderer Konzerngesellschaften auch unter Geltung der Insolvenzordnung unwirksam ist (BGHZ 160, 107, 109 f im Anschluss an die zu § 55 Satz 1 Nr. 2 KO ergangene Rechtsprechung: BGHZ 81, 15; BGH, Urt. v. 6. Dezember 1990 - IX ZR 44/90, WM 1991, 251, 252; Beschl. v. 29. Februar 1996 - IX ZR 147/95, ZIP 1996, 552).

    Dies ist bei einer auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützten Aufrechnung nicht der Fall, solange die Aufrechnung nicht erklärt worden ist (BGHZ 81, 15, 19 f; 160, 107, 110; OLG Köln ZInsO 2005, 658, 660; ebenso etwa Kübler/Prütting/Lüke, InsO § 94 Rn. 77; Häsemeyer, Insolvenzrecht 3. Aufl. Rn. 19.30; vgl. auch K.P. Berger, Der Aufrechnungsvertrag S. 313 f).

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 147/95

    Aufrechnung - Konkurs

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04
    Nach Verkündung des Berufungsurteils hat der Senat entschieden, dass eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgegebene und auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützte Aufrechnungserklärung mit Gegenforderungen anderer Konzerngesellschaften auch unter Geltung der Insolvenzordnung unwirksam ist (BGHZ 160, 107, 109 f im Anschluss an die zu § 55 Satz 1 Nr. 2 KO ergangene Rechtsprechung: BGHZ 81, 15; BGH, Urt. v. 6. Dezember 1990 - IX ZR 44/90, WM 1991, 251, 252; Beschl. v. 29. Februar 1996 - IX ZR 147/95, ZIP 1996, 552).
  • BGH, 06.12.1990 - IX ZR 44/90

    Abtretung von Forderungen unter verbundenen Unternehmen

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04
    Nach Verkündung des Berufungsurteils hat der Senat entschieden, dass eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgegebene und auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützte Aufrechnungserklärung mit Gegenforderungen anderer Konzerngesellschaften auch unter Geltung der Insolvenzordnung unwirksam ist (BGHZ 160, 107, 109 f im Anschluss an die zu § 55 Satz 1 Nr. 2 KO ergangene Rechtsprechung: BGHZ 81, 15; BGH, Urt. v. 6. Dezember 1990 - IX ZR 44/90, WM 1991, 251, 252; Beschl. v. 29. Februar 1996 - IX ZR 147/95, ZIP 1996, 552).
  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 212/56

    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Bürgen

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04
    Der Bürge kann durch Aufrechnung mit einer eigenen Forderung nicht die Hauptschuld, sondern nur die Bürgschaftsschuld tilgen (BGHZ 24, 97, 98).
  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03

    Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04
    In diesen Fällen sind die vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen zur Aufrechnung anwendbar (vgl. BGHZ 163, 274, 278).
  • BGH, 22.11.1962 - VII ZR 264/61

    Aufrechnungstatut

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04
    Die Wirksamkeit einer Aufrechnung richtet sich nach dem Schuldstatut der Hauptforderung, gegen die aufgerechnet wird (BGHZ 38, 254, 256; BGH, Urt. v. 25. November 1993 - IX ZR 32/93, NJW 1994, 1413, 1416, insoweit in BGHZ 124, 237 nicht abgedruckt).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04
    Die Wirksamkeit einer Aufrechnung richtet sich nach dem Schuldstatut der Hauptforderung, gegen die aufgerechnet wird (BGHZ 38, 254, 256; BGH, Urt. v. 25. November 1993 - IX ZR 32/93, NJW 1994, 1413, 1416, insoweit in BGHZ 124, 237 nicht abgedruckt).
  • OLG Köln, 10.11.2004 - 2 U 168/03

    Insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung bei Konzernverrechnungsklausel

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04
    Dies ist bei einer auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützten Aufrechnung nicht der Fall, solange die Aufrechnung nicht erklärt worden ist (BGHZ 81, 15, 19 f; 160, 107, 110; OLG Köln ZInsO 2005, 658, 660; ebenso etwa Kübler/Prütting/Lüke, InsO § 94 Rn. 77; Häsemeyer, Insolvenzrecht 3. Aufl. Rn. 19.30; vgl. auch K.P. Berger, Der Aufrechnungsvertrag S. 313 f).
  • LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 46/14

    Schadensersatz bei Vertragsschluss nach ColdCall

    Die Fälligkeit der Hauptforderung, gegenüber der die Beklagte als Schuldnerin hier die Aufrechnung erklärt hat, ist jedoch keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Aufrechnung bzw. für das Vorliegen einer Aufrechnungslage (BGH NJW 2006, 3631).
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 194/05

    Verrechnung im Wege der Angleichung der Konten der Gesellschafter in der

    Eine Umgestaltung der nach der Konkursordnung gegebenen Rechtslage hat dadurch jedenfalls im Hinblick auf Konzernverrechnungsklauseln nicht stattgefunden (vgl. BGHZ 160, 107, 110 f; BGH, Urt. v. 13. Juli 2006 - IX ZR 152/04, ZIP 2006, 1740, 1741).
  • BGH, 21.02.2008 - IX ZR 255/06

    Rechte von Grundpfandgläubigern in der Insolvenz des Sicherungsgebers

    Insbesondere lässt sich der vorliegende Fall nicht mit den Sachverhalten vergleichen, die Grundlage der Entscheidungen zu der insolvenzrechtlichen Unzulässigkeit von Konzernverrechnungsklauseln waren (vgl. BGHZ 160, 107, 110 f; BGH, Urt. v. 13. Juli 2006 - IX ZR 152/04, ZIP 2006, 1740, 1741).

    Diese Rechtsprechung besagt im Kern, dass eine Vereinbarung mit dem Schuldner, die darauf hinausläuft, eine Aufrechnungsmöglichkeit "für den, der sie in der Krise benötigt", zu schaffen, mit dem erklärten Ziel der Insolvenzordnung, die Masse im Interesse der Gläubigergleichbehandlung zusammenzuhalten, nicht vereinbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 13. Juli 2006 - IX ZR 152/04, aaO S. 1741).

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 1/09

    Auswirkungen der Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts auf die Wirksamkeit einer

    Eine nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärte Aufrechnung mit Gegenforderungen anderer Konzerngesellschaften aufgrund einer Konzernverrechnungsklausel ist deshalb entsprechend § 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO unzulässig (BGHZ 160, 107, 110; BGH, Urt. v. 13. Juli 2006 - IX ZR 152/04, ZIP 2006, 1740, 1741).
  • OLG Koblenz, 27.11.2008 - 2 U 1397/07

    Nachträgliche Bestimmung einer anderen Tilgungsreihenfolge nach Erklärung der

    Die Parteien streiten anknüpfend an die Senatsentscheidung - Urteil vom 1.7.2004 - 2 U 376/03 - und BGH IX ZR 152/04, NJW 2006, 3631 - im Kern über die Reichweite der Konzernverrechnungsklausel und um die Frage des Schutzbereichs der §§ 94 ff. InsO.

    Die bisher zu dieser Thematik ergangenen Entscheidungen des BGH (NJW 2006, 3631, BGHZ 160, 107, 109 f.; 81, 15 etc.) bezogen sich auf eine AGB-rechtliche Betrachtung der Konzernverrechnungsklausel.

    Denn die daraus folgende Ausweitung der Aufrechnungsmöglichkeiten führe zu einer Schmälerung der Insolvenzmasse und widerspreche dem erklärten Ziel der Insolvenzordnung, die Masse im Interesse der Gläubigergleichbehandlung zusammenzuhalten (BGH NJW 2006, 3631).

  • OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 3 U 49/10

    CMR-Haftung: Schadensersatz wegen Verlust von Transportgut aus abgetretenem

    Nach Art. 32 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB regelt das Vertragsstatut die verschiedenen Arten des Erlöschens der Verpflichtungen der Parteien, zu denen auch die Aufrechnung zu zählen ist (BGH NJW 2006, 3631; Palandt/Thorn, BGB, 68. Aufl. 2009, Art. 32 EGBGB Rn. 6).

    Die Wirksamkeit einer Aufrechnung ist nach dem Schuldstatut der Hauptforderung zu beurteilen, gegen die aufgerechnet wird (BGHZ 38, 254; BGH NJW 2006, 3631).

  • OLG Stuttgart, 21.09.2021 - 6 U 184/19

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags für eine Fahrzeug-Finanzierung;

    Jedoch setzt die Wirksamkeit der Aufrechnung lediglich die Fälligkeit der Gegenforderung - hier des Wertersatzanspruchs der Beklagten - voraus, während die Hauptforderung - hier der Rückzahlungsanspruch des Klägers - nur erfüllbar, nicht fällig sein muss (Palandt/Grüneberg, BGB, 80. Aufl., § 387 Rn. 12; BGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - IX ZR 152/04 -, Rn. 21, juris); erfüllbar ist der klägerische Anspruch jedoch bereits.
  • OLG Hamm, 05.02.2009 - 2 U 98/08

    Zulässigkeit der Aufrechnung in der Insolvenz

    Die von dem Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze (NZI 2006, 639 ff.) seien auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Der Bundesgerichtshof (NZI 2006, 639 - 641) hat zwar entschieden, dass eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgegebene und auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützte Aufrechnungserklärung mit Gegenforderungen anderer Konzerngesellschaften unwirksam ist, da die Aufrechnungslage bei einer auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützten Aufrechnung erst mit der Aufrechnungserklärung entsteht und damit nach dem maßgeblichen Zeitpunkt des § 94 Insolvenzordnung.

  • AG Mönchengladbach, 19.02.2014 - 36 C 443/13

    Bearbeitungsgebühr, Allgemeine Geschäftsbedingung, Verbraucherkreditvertrag,

    Der Umstand, dass der Anspruch der Beklagten auf Rückzahlung des Darlehens in monatlichen Raten schrittweise fällig werden sollte und soll, steht der Aufrechnung nicht entgegen, denn die Forderung, gegen die aufgerechnet wird, muss nicht fällig sein (BGH, NJW 2006, 3631, 3632; Palandt/Grüneberg, 73. Aufl., § 387 BGB Rn 12; Gursky, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2011, § 387 BGB Rn 116).
  • LG Bielefeld, 29.02.2008 - 19 O 56/07

    Erklärung der auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützten Aufrechnung durch

    Nach der Rechtsprechung des BGH NZI 2006, 639ff verstoße eine Aufrechung gegen § 96 I Nr. 2 InsO.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ( zuletzt NZI 2006, 639) ist nur eine Aufrechnung, die eine Konzerngesellschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestützt auf eine Konzernverrechnungsklausel mit eigenen Ansprüchen des Schuldners erklärt, die diesem gegenüber ein anderes Konzernunternehmen zustehen, unwirksam.

  • VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1016

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren

  • OLG München, 04.11.2010 - 13 U 4074/09

    Kauf einer sanierten Altbauwohnung: Sachmangel wegen Wohnflächenabweichung bei

  • VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1017

    Zur Aufrechnung des Leistungsträgers (Insolvenzgläubiger) mit einer Rückforderung

  • OLG Brandenburg, 03.09.2015 - 5 U 159/09

    Schadenersatzanspruch: Pflichtverletzung seitens der Freiwilligen Feuerwehr bei

  • VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1018

    Zur Aufrechnung des Leistungsträgers (Insolvenzgläubiger) mit einer Rückforderung

  • OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 19 U 190/07

    Ingenieurvertrag: Zeithonorarvereinbarung bei vereinbarter Verfügbarkeit des

  • OLG Celle, 11.11.2021 - 6 U 19/21

    Mängelbeseitigung vor Abnahme verweigert: Vorschuss auch ohne Kündigung!

  • OLG München, 12.12.2006 - 5 U 3787/06
  • OLG Hamm, 05.06.2012 - 19 U 20/11

    Maßgebliches Recht für die Lieferung von Alkohol durch einen polnischen

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