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   BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 291/09   

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https://dejure.org/2010,1311
BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 291/09 (https://dejure.org/2010,1311)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2010 - VIII ZR 291/09 (https://dejure.org/2010,1311)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 291/09 (https://dejure.org/2010,1311)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 556b Abs 1 BGB, § 573 Abs 2 Nr 1 BGB
    Kündigung des Wohnraummietvertrages wegen fortlaufend unpünktlichen Mietzahlungen: Berechnung der in Altmietverträgen vereinbarten Mietzahlungsfrist von 3 Werktagen zu Monatsbeginn

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines Sonnabends als Werktag i.R.e. vor dem Inkrafttreten des § 556b Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) am 1. September 2001 getroffenen mietvertraglichen Vereinbarungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonnabend kein Werktag bei Berechnung von Mietzahlungsfristen

  • rewis.io

    Kündigung des Wohnraummietvertrages wegen fortlaufend unpünktlichen Mietzahlungen: Berechnung der in Altmietverträgen vereinbarten Mietzahlungsfrist von 3 Werktagen zu Monatsbeginn

  • ra.de
  • rewis.io

    Kündigung des Wohnraummietvertrages wegen fortlaufend unpünktlichen Mietzahlungen: Berechnung der in Altmietverträgen vereinbarten Mietzahlungsfrist von 3 Werktagen zu Monatsbeginn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 543 Abs. 1; BGB § 556b Abs. 1
    Berücksichtigung eines Sonnabends als Werktag i.R.e. vor dem Inkrafttreten des § 556b Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) am 1. September 2001 getroffenen mietvertraglichen Vereinbarungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sonnabend ist kein Werktag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Frage, ob der Sonnabend bei der Frist zur Zahlung der Miete als Werktag anzusehen ist

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der Samstag als Werktag im OWi-Recht

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Samstag kein Werktag bei Mietzahlung

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Der Sonnabend ist bei der Frist zur Zahlung der Miete nicht als Werktag anzusehen

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Sonnabend ist im Mietrecht nicht immer ein Werktag!

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mietzahlungsfristen: Nur die Werktage zählen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Zahlungsverzug: Samstag zählt bei Mietzahlung nicht mit

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Der Samstag ist ein Werktag - oder nicht?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Samstag kein (mietrechtlicher) Werktag?

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Samstag ist kein mietrechtlicher Werktag

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Vertragsrecht, Mietrecht: Gilt der Sonnabend bei der Frist zur Zahlung der Miete als Werktag?

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.7.2010)

    Samstag zählt für Mietzahlungsfristen nicht als Werktag

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Samstag ist kein Werktag bei Mietzahlungen

Besprechungen u.ä. (3)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 556b Abs. 1 BGB
    Samstag kein Werktag im Sinne von § 556b Abs. 1 BGB (Prof. Dr. Markus Artz; ZJS 5/2010, 662)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Entscheidungsbesprechung)

    Der Samstag zählt nicht mit - Zur Frage, ob der Sonnabend bei der Frist zur Zahlung der Miete als Werktag anzusehen ist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zahlungsfrist für die Miete: Samstag ist kein Werktag! (IMR 2010, 363)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2882
  • NZM 2010, 664
  • WM 2011, 290
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 129/09

    Zur Frage, ob der Sonnabend bei der Frist zur Zahlung der Miete als Werktag

    Auszug aus BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 291/09
    Dass der Sonnabend kein Werktag im Sinne des § 556b Abs. 1 BGB und entsprechender mietvertraglicher Vereinbarungen ist, gilt auch für Vereinbarungen, die vor dem Inkrafttreten des § 556b Abs. 1 BGB am 1. September 2001 getroffen worden sind (im Anschluss an das Senatsurteil vom 13. Juli 2010, VIII ZR 129/09).

    b) Der Senat hat mit Urteil vom heutigen Tag für eine mit § 556b Abs. 1 BGB übereinstimmende Fälligkeitsvereinbarung, die nach Inkrafttreten dieser Vorschrift getroffen wurde, entschieden, dass der Sonnabend kein Werktag im Sinne des § 556b Abs. 1 BGB und entsprechender vertraglicher Vereinbarungen ist (Senatsurteil vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 129/09, unter II 3 c cc).

    Diese Vertragspraxis hat den Gesetzgeber bewogen, die schon damals übliche Frist von drei Werktagen in die gesetzliche Regelung des § 556b Abs. 1 BGB zu übernehmen (BT-Drs. 14/4553, aaO; Senatsurteil vom 13. Juli 2010, aaO, unter II 3 c cc (2)).

    bb) Die Erwägungen, die den Senat dazu veranlasst haben, die Bestimmung des § 556 Abs. 1 BGB und ihr entsprechende vertragliche Vereinbarungen dahin auszulegen, dass der Sonnabend bei der Berechnung der Frist für die Zahlung der Miete nicht als Werktag anzusehen ist (Senatsurteil vom 13. Juli 2010, aaO, unter II 3 c cc), sind auch für die Auslegung von Vertragsbestimmungen mit gleichem Regelungsgehalt aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 556b Abs. 1 BGB maßgebend.

    Um dieser Interessenlage hinreichend Rechnung zu tragen, muss die Karenzzeit von drei Werktagen dem Mieter ungeschmälert zur Verfügung stehen (Senatsurteil vom 13. Juli 2010, aaO).

    Die Ausführung von Überweisungsaufträgen nimmt nicht nur erfahrungsgemäß mehrere Tage in Anspruch, sondern zieht sich bei einem in diese Zeit fallenden Wochenende auch dadurch in die Länge, dass Überweisungen an einem Sonnabend in der Regel nicht ausgeführt werden, weil der Sonnabend kein Bankgeschäftstag ist (Senatsurteil vom 13. Juli 2010, aaO, unter II 3 c cc (3)).

  • LG Hamburg, 24.04.1981 - 11 S 37/81
    Auszug aus BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 291/09
    Schon lange Zeit vor Inkrafttreten des § 556b Abs. 1 BGB überwog bereits die bargeldlose Zahlung der Miete durch Überweisung (vgl. LG Hamburg, MDR 1981, 760).
  • BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09

    Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung

    Auszug aus BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 291/09
    Die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung der Formularklausel unterliegt nach § 545 Abs. 1 ZPO der uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (vgl. Senatsurteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/09, unter II 2 a).
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 330/07

    Zur Wirksamkeit einer Lastschriftklausel in formularmäßigen Mitgliedsverträgen

    Auszug aus BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 291/09
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt, ausgehend von den Interessen, Vorstellungen und Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2009 - XI ZR 86/08, WM 2009, 1180, Tz. 21; vom 29. Mai 2008 - III ZR 330/07, WM 2008, 1391, Tz. 19 m.w.N).
  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 86/08

    Reichweite des Sicherungszwecks einer Bürgschaft für eine durch Verwaltungsakt

    Auszug aus BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 291/09
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt, ausgehend von den Interessen, Vorstellungen und Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2009 - XI ZR 86/08, WM 2009, 1180, Tz. 21; vom 29. Mai 2008 - III ZR 330/07, WM 2008, 1391, Tz. 19 m.w.N).
  • BGH, 05.10.2016 - VIII ZR 222/15

    Wohnraummiete: Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr;

    Dem entspricht § 4 Nr. 1 des Mietvertrags, wonach die Miete spätestens am dritten Werktag des Monats an den Vermieter zu zahlen ist (zu einer gleichlautenden Klausel siehe Senatsurteil vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 291/09, NJW 2010, 2882 Rn. 15).
  • BGH, 05.10.2016 - VIII ZR 223/15

    Wohnraummiete: Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr;

    Dem entspricht § 4 Nr. 1 des Mietvertrags, wonach die Miete spätestens am dritten Werktag des Monats an den Vermieter zu zahlen ist (zu einer gleichlautenden Klausel siehe Senatsurteil vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 291/09, NJW 2010, 2882 Rn. 15).
  • OLG Stuttgart, 10.09.2021 - 23 U 519/21

    Fahrzeugkaufvertrag: Auslegung einer Klausel über die Abtretung von Ansprüchen

    Bei der Verwendung von AGB - um solche handelt es sich bei dem ....de-Vertrag (für die Klauseln eines XY-Kaufvertrages, LG Wuppertal, Urteil vom 9. Juni 2011 - 5 O 16/11 -, juris, Rn. 19); die AGB wurden auch wirksam im Sinne des § 305 BGB in den Vertrag einbezogen - sind diese nach ihrem objektiven Inhalt ausgehend von den Interessen, Vorstellungen und Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (BGH, Urteile vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 291/09 -, Rn. 13; vom 12. März 1992 - IX ZR 141/91 -, Rn. 19, jeweils juris).
  • BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 129/09
    Ein Teil der Stimmen sieht den Sonnabend in diesem Kontext nicht als Werktag an (Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Aufl., § 556b BGB Rdnr. 4; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rdnr. III 87; Kinne in: Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 5. Aufl., § 556b Rdnr. 4; Gramlich, Mietrecht, 10. Aufl., § 556b BGB Anm. 1; Herrlein/Kandelhard/Both, Mietrecht, 3. Aufl., § 556b BGB Rdnr. 6; Bottenberg/Kühnemund, ZMR 1999, 221, 223 f.; LG Hamburg, WuM 1981, 181, 182; LG Berlin, GE 2009, 198 - nachfolgend Senatsurteil vom 21. April 2010 - VIII ZR 6/09; MM 2008, 334 - nachfolgend Senatsurteil vom heutigen Tag - VIII ZR 291/09).

    Die von ihm zum Vorbild genommenen Vertragsklauseln sind aber bei der gebotenen interessengerechten Auslegung ebenfalls dahin zu verstehen, dass der Sonnabend bei der Berechnung der Zahlungsfrist nicht als Werktag mitzählt (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tag - VIII ZR 291/09).

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