Rechtsprechung
BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 17/09 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- lexetius.com
HGB § 89b Abs. 1 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 89b Abs 1 S 1 Nr 3 HGB vom 23.10.1989, § 89b Abs 1 S 1 Nr 2 HGB vom 31.07.2009
Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers: Berücksichtigung von Stamm- oder Mehrfachkundengeschäften bei Folgekäufen von nicht mehr fabrikneuen Fahrzeugen durch nahe Angehörige des Erstkäufers; Ausgleichsminderung bei Weiternutzung des Kundenstamms infolge Fortführung ... - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Annahme eines bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters berücksichtigungsfähiges Stammgeschäfts oder Mehrfachkundengeschäfts; Auswirkungen eines Folgekaufs durch den Ehegatten oder einen nahen Angehörigen des Erstkäufers auf Ausgleichanspruch; ...
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Berücksichtigung des Stamm- oder Mehrfachkundengeschäfts bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers, berücksichtigungsfähige Mehrfachkunden, Billigkeitsabschlag für Fortführung eines Vertragswerkstattbetriebs
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Berücksichtigung verschiedener Umstände bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters (Vertragshändlers); hier: Stamm- oder Mehrfachkundengeschäft; Neuwagengeschäft; Billigkeitsprüfung nach § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB
- Betriebs-Berater
Zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters
- rewis.io
Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers: Berücksichtigung von Stamm- oder Mehrfachkundengeschäften bei Folgekäufen von nicht mehr fabrikneuen Fahrzeugen durch nahe Angehörige des Erstkäufers; Ausgleichsminderung bei Weiternutzung des Kundenstamms infolge Fortführung ...
- rewis.io
Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers: Berücksichtigung von Stamm- oder Mehrfachkundengeschäften bei Folgekäufen von nicht mehr fabrikneuen Fahrzeugen durch nahe Angehörige des Erstkäufers; Ausgleichsminderung bei Weiternutzung des Kundenstamms infolge Fortführung ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 89 b Abs. 1 S. 1
Berücksichtigungsfähiges Stamm- oder Mehrfachkundengeschäft bei Folgekauf durch Ehegatten oder nahe Angehörige des Erstkäufers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 89b Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Annahme eines bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters berücksichtigungsfähiges Stammgeschäfts oder Mehrfachkundengeschäfts; Auswirkungen eines Folgekaufs durch den Ehegatten oder einen nahen Angehörigen des Erstkäufers auf Ausgleichanspruch; ... - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Ausgleichsmindernde Fortführung eines Vertragswerkstattbetriebes"
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anspruch auf Handelsvertreterausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters nach § 89b HGB (hier: Kfz-Vertragshändler)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Volvo 8 -, AA des VH, Neukundenbegriff, Begriff neuer Kunde, Angehörige, Familienmitglieder, Familienangehörige, Erweiterung des Kundenbegriffs
Besprechungen u.ä. (2)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
HGB § 89b Abs. 1
Zur Berücksichtigung des Stamm- oder Mehrfachkundengeschäfts bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters (Vertragshändlers) - vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
BGH stützt Position der Händler - Rechtsanwalt Vogels: So gut wie alle Rechtsfragen geklärt
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 23.11.2007 - 11 O 30/07
- OLG Frankfurt, 23.11.2007 - 11 U 71/07
- OLG Frankfurt, 16.12.2008 - 11 U 71/07
- BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 17/09
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3438
- ZIP 1996, 1294
- ZIP 2012, 277
- MDR 2011, 1050
- VersR 2012, 571
- WM 2012, 463
- BB 2011, 1985
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Köln, 17.10.2014 - 19 U 81/11
Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers
Der Senat geht dabei im Ansatz davon aus, dass zur Annahme einer Stammkundeneigenschaft von Kunden eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers in der Regel eine Nachbestellung innerhalb von fünf Jahren nach dem Erstkauf erforderlich ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZR 44/12, unter Verweis auf BGH NJW 2011, 3438 ff., BGHZ 135, 14 ff.; BGH NJW-RR 1988, 42 ff. ;… vgl. auch Thume in: Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 3: Vertriebsrecht, 3. Aufl., Teil II Rn. 35).Konkrete Aussagen zu von der Klägerin geworbenen Neukunden (zum Erfordernis: BGH Urteil vom 13.07.2011 - VIII ZR 17/09 -, juris;… Schultze/Wauschkuhn/Spenner/Dau, Der Vertragshändlervertrag, 4. Aufl., Rn. 806, jew. m. w. N.) bzw. ggf. jenen, mit denen bereits beendete Geschäftsbeziehung wieder aufgebaut worden sind (…hierzu: Schultze/Wauschkuhn/Spenner/Dau, a. a. O., Rn. 806 m. w. N.), hat die Zeugin nicht treffen können.
Auch im Rahmen der Schätzung nach § 287 ZPO lässt diese, aus Sicht des Senats erkennbar auf den Vortrag der Klägerin ausgerichtete, nicht konstante und letztlich vage Aussage die Annahme, dass es sich bei allen in der Rubrik "Vorführwagen" aufgenommenen Fahrzeug um berücksichtigungsfähige Tageszulassungen (hierzu OLG Köln, Urteil vom 06.02.2009 - 19 U 108/08 -, juris; vgl. auch BGH NJW 1996, 2302 ff., und Urteil vom 13.07 2011 - VIII ZR 17/09 -, juris) oder nicht berücksichtigungsfähige Vorführwagen (…BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2012 - 16 U 194/10 -, juris) handele, nicht zu.
Der Senat hat im Rahmen der Ermittlung des Mindestausgleichsanspruchs nach § 287 ZPO im Übrigen keine Bedenken, im Fall einer gewerblichen Autovermietung mehrere Käufe anzusetzen (vgl. im Übrigen BGH, Urteil vom 13.07 2011 - VIII ZR 17/09 -, juris, zu einem in einem solchen Fall in Betracht gezogenen Billigkeitsabschlag nach § 89b Abs. 1 Nr. 3 HGB a.F.; und auch BGH, Urteil vom 13.01.2010 - VIII ZR 25/08 -, juris).
- OLG Celle, 16.02.2017 - 11 U 88/16
Handelsvertreterausgleich - Umsatzsteigerungen mit Altkunden
Der Bundesgerichtshof hat eine solche Sogwirkung zum Beispiel sogar für die Automarke "Volvo" bejaht (Urteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 17/09, juris, Rn. 29). - OLG Frankfurt, 13.03.2019 - 12 U 37/18
Auskunftsanspruch zur Konkretisierung der Höhe des Ausgleichsanspruchs nach § 89b …
Der BGH berücksichtigt die eventuelle Überleitung von Kunden durch den Kfz-Vertragshändler nach den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts lediglich bei der Höhe des Ausgleichsanspruchs im Rahmen eines Billigkeitsabzuges (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.2011 - VIII ZR 17/09, juris).
- BGH, 11.04.2013 - VII ZR 44/12
Berücksichtigung des letzten Vertragsjahres oder einen längeren Zeitraum im …
aa) Das Berufungsgericht ist bei seiner Beurteilung im Ansatz zu Recht davon ausgegangen, dass zur Annahme einer Stammkundeneigenschaft von Kunden eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers in der Regel eine Nachbestellung innerhalb von fünf Jahren nach dem Erstkauf erforderlich ist (BGH, Urteile vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 17/09, NJW 2011, 3438 Rn. 17; vom 26. Februar 1997 - VIII ZR 272/95, BGHZ 135, 14, 19 f.; vom 2. Juli 1987 - I ZR 188/85, NJW-RR 1988, 42 unter II B 1 b;… Thume in: Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 3: Vertriebsrecht, 3. Aufl., Teil II Rn. 35). - OLG Stuttgart, 30.04.2015 - 7 U 188/14
Vertragshändlervertrag: Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses eines …
Zwar ist zutreffend, dass grundsätzlich auch einem - in Deutschland tätigen - Vertragshändler entsprechend § 89b HGB ein Ausgleich zusteht, wenn dieser so in die Absatzorganisation eines Unternehmers eingegliedert ist, dass er wirtschaftlich in erheblichem Umfang ähnliche Aufgaben wie ein Handelsvertreter zu erfüllen hat, und wenn er ferner verpflichtet ist, dem Unternehmer während oder bei Beendigung des Vertrages seinen Kundenstamm zu übertragen, so dass jener sich die daraus ergebenden Vorteile sofort und ohne weiteres nutzbar machen kann (…ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, vgl. etwa Urteil vom 06.10.1999 - VIII ZR 125/98 Rn. 35 = NJW 2000, 515;… Urteil vom 12.01.2000 - VIII ZR 19/99 Rn. 9 = NJW 2000, 1413;… Urteil vom 28.06.2006 - VIII ZR 350/04 Rn. 11 = NJW-RR 2006, 1692;… Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 352/04 Rn. 13 = NJW-RR 2007, 1327;… Urteil vom 13.01.2010 - VIII ZR 25/08 Rn. 15 = NJW-RR 2010, 1263;… Urteil vom 06.10.2010 - VIII ZR 210/07 Rn. 18 = NJW-RR 2011, 389; Urteil vom 13.07.2011 - VIII ZR 17/09 Rn. 13 = NJW 2011, 3438). - OLG Düsseldorf, 27.04.2012 - 16 U 10/15
Feststellung und Anmeldung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs zur …
Wie der Senat in seinen Beschlüssen vom 6. Dezember 2011 und vom 10. Februar 2012 ausgeführt hat, ist - entgegen der Auffassung des Klägers - im Rahmen der nach § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB vorzunehmenden Billigkeitsprüfung im Hinblick auf die insoweit bezüglich des Klägers zu berücksichtigenden Umstände, dass dieser weder nennenswerte (zukünftige) Provisionsverluste noch Provisionsverluste im Hinblick auf bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossene Geschäfte erlitten hat und seinerseits auch einen entsprechenden Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB gegen die Erwerberin besitzt, eine angemessene Ausgleichsminderung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 17/09-, juris). - OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 16 W 11/11
Geltendmachung von Freistellungsprovision und Umsatzaufbauprämien durch einen …
Zu berücksichtigen sind hierbei nur die Vergütungen, die der Handelsvertreter im letzten typischen Vertragsjahr für Umsätze mit von ihm während der Vertragslaufzeit neu geworbenen Stammkunden erhalten hat (BGH, Urt. vom 13.07.2011 - VIII ZR 17/09, juris Rn. 14 mwN).