Rechtsprechung
BGH, 13.07.2011 - XII ZR 48/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
EGBGB Art. 11 Abs. 1, 15 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 2; BGB §§ 1408, 1410
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 11 Abs 1 BGBEG, Art 14 Abs 1 Nr 2 BGBEG, Art 15 Abs 1 BGBEG, § 1408 BGB, § 1410 BGB
Eheliches Güterrecht: Vereinbarung der Gütertrennung durch eine bei Eheschließung auf Mauritius gegenüber dem Standesbeamten erklärte Wahl des Güterstandes - IWW
- Deutsches Notarinstitut
EGBGB Art. 11 Abs. 1, 15 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 2; BGB §§ 1408, 1410
Wahl des Güterstands der Gütertrennung bei Eheschließung auf Mauritius - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vereinbarung von Gütertrennung bei Geltung des deutschen Güterrechtsstatuts durch eine bei Eheschließung auf Mauritius gegenüber dem Standesbeamten abgegebene dahingehende Erklärung
- rewis.io
Eheliches Güterrecht: Vereinbarung der Gütertrennung durch eine bei Eheschließung auf Mauritius gegenüber dem Standesbeamten erklärte Wahl des Güterstandes
- ra.de
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Eheliches Güterrecht: Vereinbarung der Gütertrennung durch eine bei Eheschließung auf Mauritius gegenüber dem Standesbeamten erklärte Wahl des Güterstandes
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Vereinbarung von Gütertrennung bei Geltung des deutschen Güterrechtsstatuts durch eine bei Eheschließung auf Mauritius gegenüber dem Standesbeamten abgegebene dahingehende Erklärung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Vereinbarung der Gütertrennung durch Erklärung im Ausland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Kurzinformation)
Das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Eheschließung auf Mauritius
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Heirat auf Mauritius und die Gütertrennung
Verfahrensgang
- AG Bonn, 25.07.2008 - 45 F 101/07
- OLG Köln, 17.02.2009 - 4 UF 135/08
- BGH, 13.07.2011 - XII ZR 48/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1225
- MDR 2011, 1106
- FamRZ 2011, 1495
Wird zitiert von ...
- BGH, 20.07.2016 - XII ZB 489/15
Namensstatut: Erklärungen zum Familiennamen eines Kindes gegenüber einem …
Damit stellt Art. 11 Abs. 1 EGBGB zur Erleichterung des internationalen Rechtsverkehrs die Formvorschriften des Ortsrechts gleichwertig neben die nach dem inhaltlich maßgebenden Geschäftsrecht (Senatsbeschluss vom 13. Juli 2011 - XII ZR 48/09 - FamRZ 2011, 1495 Rn. 17 mwN).