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   BGH, 13.07.2012 - V ZR 176/11   

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https://dejure.org/2012,22912
BGH, 13.07.2012 - V ZR 176/11 (https://dejure.org/2012,22912)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2012 - V ZR 176/11 (https://dejure.org/2012,22912)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2012 - V ZR 176/11 (https://dejure.org/2012,22912)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 125 BGB, § 311b Abs 1 S 2 BGB, § 313 S 1 BGB vom 30.05.1973, § 313 S 2 BGB vom 30.05.1973
    Grundstückskaufvertrag: Heilung einer formunwirksamen Rückkaufsverpflichtung für den Verkäufer

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 311b Abs. 1 S. 2
    Reichweite der Heilungswirkung gem. § 311b Abs. 1 S. 2 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Heilung einer formunwirksamen Rückkaufverpflichtung durch Kauf der Immobilie durch einen Dritten auf Veranlassung eines Verkäufers

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Heilung formunwirksamer Rückkaufverpflichtung eines Grundstücks nur durch formwirksamen Kaufvertrag mit Verkäufer selbst, nicht mit Drittem

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Formunwirksamkeit eines Grundstückskaufs, § 311 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Heilung der formunwirksamen Rückkaufverpflichtung des Immobilienverkäufers

  • rewis.io

    Grundstückskaufvertrag: Heilung einer formunwirksamen Rückkaufsverpflichtung für den Verkäufer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 311b Abs. 1 S. 2
    Heilung einer formunwirksamen Rückkaufverpflichtung durch Kauf der Immobilie durch einen Dritten auf Veranlassung eines Verkäufers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Formunwirksame Rückkaufverpflichtung: Wirksam durch Dritterwerb?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückkaufpflicht des Grundstücksverkäufers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Immobilienkauf: Zur Erfüllung einer formunwirksam geschlossenen Rückkaufverpflichtung durch formwirksamen Kauf durch einen Dritten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Formunwirksame Rückkaufverpflichtung des Verkäufers einer Immobilie wird nicht durch deren Kauf eines Dritten wirksam

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Heilung einer formunwirksamen Rückkaufverpflichtung durch Abschluss eines Kaufvertrags mit einem Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rückkauf formunwirksam: Keine Heilung durch Kauf eines Dritten! (IMR 2013, 1020)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3171
  • MDR 2012, 1222
  • WM 2013, 854
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 178/03

    Voraussetzungen der Heilung durch Auflassung und Eintragung

    Auszug aus BGH, 13.07.2012 - V ZR 176/11
    Verpflichtet sich der Verkäufer einer Immobilie formunwirksam zu deren Rückkauf, so wird diese Verpflichtung nicht dadurch wirksam, dass ein Dritter auf Veranlassung oder Vermittlung des Verkäufers die Immobilie formgerecht kauft (Bestätigung von Senat, Urteil vom 8. Oktober 2004, V ZR 178/03, BGHZ 160, 368).

    a) Allerdings entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass eine formunwirksame Kauf- oder Verkaufsverpflichtung nicht nur durch Auflassung und Eintragung, sondern auch dadurch geheilt werden kann, dass die Parteien einen formwirksamen Vertrag mit entsprechender Kauf- oder Verkaufsverpflichtung schließen (Urteil vom 18. Dezember 1981 - V ZR 233/80, BGHZ 82, 398; Urteil vom 8. Oktober 2004 - V ZR 178/03, BGHZ 160, 368, 373).

    Dies kommt in erster Linie dann in Betracht, wenn ein formungültiger Vorvertrag durch Abschluss eines formgültigen Hauptvertrages erfüllt wird, ist aber nicht auf diesen Spezialfall beschränkt (vgl. Senat, Urteil vom 8. Oktober 2004 - V ZR 178/03, aaO).

    Denn ob diese durch den nachfolgenden formwirksamen Verpflichtungsvertrag geheilt wird, ist nicht entscheidend, da der formwirksam abgeschlossene Vertrag den Rechtsgrund in sich trägt (Senat, Urteil vom 8. Oktober 2004 - V ZR 178/03, aaO S. 375).

    Der Senat hat sich in der Entscheidung vom 8. Oktober 2004 (V ZR 178/03, BGHZ 160, 368, 373 ff.) ausführlich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen in dem Abschluss eines Kaufvertrages mit einem Dritten die Erfüllung eines formunwirksamen Vorvertrages gesehen werden kann.

    Das war die Sachverhaltskonstellation, die der Senatsentscheidung vom 18. Dezember 1981 (V ZR 233/80, BGHZ 82, 398) zugrunde lag, und dies allein rechtfertigte die dort angenommene Heilungswirkung, nicht die seinerzeit dafür gegebene Begründung (s. nochmals Senat, Urteil vom 8. Oktober 2004 - V ZR 178/03, BGHZ 160, 368, 374 ff.).

  • BGH, 18.12.1981 - V ZR 233/80

    Heilung des Formmangels nach § 313 Satz 2 BGB

    Auszug aus BGH, 13.07.2012 - V ZR 176/11
    a) Allerdings entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass eine formunwirksame Kauf- oder Verkaufsverpflichtung nicht nur durch Auflassung und Eintragung, sondern auch dadurch geheilt werden kann, dass die Parteien einen formwirksamen Vertrag mit entsprechender Kauf- oder Verkaufsverpflichtung schließen (Urteil vom 18. Dezember 1981 - V ZR 233/80, BGHZ 82, 398; Urteil vom 8. Oktober 2004 - V ZR 178/03, BGHZ 160, 368, 373).

    Das war die Sachverhaltskonstellation, die der Senatsentscheidung vom 18. Dezember 1981 (V ZR 233/80, BGHZ 82, 398) zugrunde lag, und dies allein rechtfertigte die dort angenommene Heilungswirkung, nicht die seinerzeit dafür gegebene Begründung (s. nochmals Senat, Urteil vom 8. Oktober 2004 - V ZR 178/03, BGHZ 160, 368, 374 ff.).

  • BGH, 12.07.2018 - V ZR 285/17

    Treuhandabrede zugunsten der gesamten Familie aufgrund Treuhandsvertrags i.R.e.

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass eine formunwirksame Kauf- oder Verkaufsverpflichtung nicht nur durch Auflassung und Eintragung, sondern auch dadurch geheilt werden kann, dass die Parteien einen formwirksamen Vertrag mit entsprechender Kauf- oder Verkaufsverpflichtung schließen (Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 176/11, WM 2013, 854 Rn. 10; Urteil vom 8. Oktober 2004 - V ZR 178/03, BGHZ 160, 368, 373).
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