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   BGH, 13.07.2016 - 2 StR 116/16   

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https://dejure.org/2016,27884
BGH, 13.07.2016 - 2 StR 116/16 (https://dejure.org/2016,27884)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2016 - 2 StR 116/16 (https://dejure.org/2016,27884)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - 2 StR 116/16 (https://dejure.org/2016,27884)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Gerichtliche Aufklärungspflicht bei fehlendem Beweisantrag des Angeklagten in der Hauptverhandlung zur Vernehmung eines Zeugen

  • IWW

    § 52 StPO, § 55 StPO, § 354 Abs. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Vernehmung eines Augenzeugen ohne Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht im Rahmen der gerichtlichen Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Gerichtliche Aufklärungspflicht bei fehlendem Beweisantrag des Angeklagten in der Hauptverhandlung zur Vernehmung eines Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Vernehmung eines Augenzeugen ohne Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht im Rahmen der gerichtlichen Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de

    StPO § 52 ; StPO § 55
    Verpflichtung zur Vernehmung eines Augenzeugen ohne Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht im Rahmen der gerichtlichen Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Gerichtliche Aufklärungspflicht bei fehlendem Beweisantrag des Angeklagten in der Hauptverhandlung zur Vernehmung eines Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Erfolgreiche Aufklärungsrüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärungsrüge - und kein Beweisantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 789
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.01.2002 - 1 StR 467/01

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben und bandenmäßige Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 13.07.2016 - 2 StR 116/16
    Die Aufklärungspflicht besteht grundsätzlich unabhängig vom Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten, die Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht kann deshalb nicht daran scheitern, dass der Beschwerdeführer die vermisste Aufklärung in der Hauptverhandlung nicht verlangt hat (BGH NStZ-RR 2002, 145); dies gilt insbesondere dann, wenn sich das Erfordernis weiterer Sachaufklärung - wie hier dargelegt - schon aus Umständen ergibt, die vom Vorbringen der Verfahrensbeteiligten unabhängig ist (vgl. Krehl, KK-StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 32; s. wohl auch Becker, LR-StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 362, dazu Fn. 1777).
  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 451/19

    Aufklärungsrüge (keine Präklusion der Rüge durch unterlassenen entsprechenden

    Die Aufklärungspflicht besteht grundsätzlich unabhängig vom Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten; die Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht kann deshalb nicht daran scheitern, dass der Beschwerdeführer die vermisste Aufklärung in der Hauptverhandlung nicht verlangt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 StR 116/16 BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufklärungspflicht 1 Rn. 5; Urteil vom 22. Januar 2002 - 1 StR 467/01 Rn. 8; LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 362; MüKo-StPO/Trüg/Habetha, § 244 Rn. 390).
  • BayObLG, 05.07.2022 - 202 StRR 68/22

    Aufhebung im Strafausspruch hinsichtlich des Ansehens von der Strafaussetzung zur

    aa) Zwar scheitert die Aufklärungsrüge nicht etwa daran, dass der Angeklagte keinen Beweisantrag gestellt hatte (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 12.02.2020 - 1 StR 451/19 = NStZ 2020, 497 = StV 2020, 827; 13.07.2016 - 2 StR 116/16 = BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufklärungspflicht 1 = StV 2017, 789, jew. m.w.N.).
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