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   BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18   

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BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18 (https://dejure.org/2018,24030)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2018 - 1 StR 34/18 (https://dejure.org/2018,24030)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2018 - 1 StR 34/18 (https://dejure.org/2018,24030)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 265 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 StPO; § 338 Nr. 8 StPO
    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme einer anderen Teilnahmeform: Annahme eines uneigentlichen Organisationsdelikts statt Mittäterschaft; ausreichendes Einräumen der Gelegenheit zur Verteidigung); Aussetzung der Verhandlung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 349 Abs. 4 StPO, § 265 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 35 AO, § 202a StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 338 Nr. 8 StPO, § 265 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht des Gerichts bei Änderung der rechtlichen Beurteilung der Tat gegenüber der zugelassenen Anklage i.R.d. Steuerhinterziehung durch Zurechnung über die Konstruktion des uneigentlichen Organisationsdelikts

  • rewis.io

    Änderung des rechtlichen Gesichtspunkt in der Hauptverhandlung: Pflicht des Gerichts zur Erteilung eines Hinweises und zur Gewährung ausreichender Gelegenheit zur Verteidigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 1 ; StPO § 265 Abs. 2 S. 2
    Hinweispflicht des Gerichts bei Änderung der rechtlichen Beurteilung der Tat gegenüber der zugelassenen Anklage i.R.d. Steuerhinterziehung durch Zurechnung über die Konstruktion des uneigentlichen Organisationsdelikts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    StPO: Hinweispflicht des Gerichts bei Wechsel von Mittäterschaft zu mittelbarer Täterschaft

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Hinweispflicht des Gerichts bei Wechsel von Mittäterschaft zu mittelbarer Täterschaft

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtlicher Hinweis in der Hauptverhandlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hinweispflichten in der Hauptverhandlung - und die Gelegenheit zur Verteidigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht nach § 265 Abs. 1 StPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 673
  • StV 2018, 792
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 19.01.1965 - 5 StR 578/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18
    Deshalb verlangt das Gesetz, dass er und seine Verteidiger in die Lage versetzt werden, ihre Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten (vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 1952 - 1 StR 160/52, BGHSt 2, 371, 373; vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59, BGHSt 313, 320 f.; vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 276/62, BGHSt 18, 56, 57; vom 19. Januar 1965 - 5 StR 578/64 Rn. 7 und vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79, NJW 1980, 714; vgl. auch LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 1 ff.).

    Jedenfalls muss sie aber unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse als ausreichend angesehen werden können (BGH, Urteil vom 19. Januar 1965 - 5 StR 578/64 Rn. 7).

    Zugleich liegt darin eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung im Sinne von § 265 Abs. 4 i.V.m. § 338 Nr. 8 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1965 - 5 StR 578/64 Rn. 7 und Beschluss vom 1. März 1993 - 5 StR 698/92, NStZ 1993, 400).

  • BGH, 19.06.1958 - 4 StR 725/57
    Auszug aus BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18
    Der Begriff der "veränderten Sachlage' darf daher nicht eng ausgelegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1737; Radtke in Radtke/Hohmann, aaO Rn. 106; LR/Stuckenberg, aaO Rn. 99; KK/Kuckein, StPO, 7. Aufl., § 265 Rn. 29).

    Indem das Landgericht den hilfsweise gestellten Unterbrechungsantrag im Wesentlichen unter Hinweis auf das Beschleunigungsgebot und mit dem Argument ablehnte, der erteilte Hinweis betreffe lediglich Fragen der Konkurrenzen und der Art der Alleintäterschaft, übte es das ihm gemäß § 265 Abs. 4 StPO zustehende Ermessen nicht pflichtgemäß aus (zur Revisibilität der Ermessensausübung vgl. z.B. BGH, Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1738 und Beschluss vom 27. Februar 2007 - 3 StR 44/07, StraFo 2007, 243); denn es nahm nicht ausreichend in den Blick, dass sich die Anforderungen an den Nachweis von Alleintäterschaft und mittelbarer Täterschaft in Form des uneigentlichen Organisationsdelikts deutlich unterscheiden, dass der Hinweis erst nach 28 Hauptverhandlungstagen erfolgte, nachdem die Beweisaufnahme bereits geschlossen worden war, und zeitnah bereits weitere Hauptverhandlungstermine anberaumt waren, so dass sich die Verzögerung durch eine weitergehende Unterbrechung in Grenzen gehalten hätte.

  • BGH, 01.03.1993 - 5 StR 698/92

    Aussetzung einer Verhandlung bei Veränderung der Sachlage - Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18
    Zugleich liegt darin eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung im Sinne von § 265 Abs. 4 i.V.m. § 338 Nr. 8 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1965 - 5 StR 578/64 Rn. 7 und Beschluss vom 1. März 1993 - 5 StR 698/92, NStZ 1993, 400).

    Eine Veränderung der Sachlage ist daher auch anzunehmen, wenn das Gericht - wie vorliegend - aus den dem Angeklagten bereits aus der zugelassenen Anklage bekannten Tatsachen andere rechtliche Folgerungen zieht (BGH, Beschluss vom 1. März 1993 - 5 StR 698/92, aaO; so auch KK/Kuckein, aaO).

  • BGH, 17.05.1990 - 1 StR 157/90

    Rechtmäßigkeit des Wechsels von Mittäterschaft auf Alleintäterschaft

    Auszug aus BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18
    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Gericht im Urteil von einer anderen Teilnahmeform ausgehen will als die unverändert zugelassene Anklage (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 1957 - 1 StR 318/57, BGHSt 11, 18, 19 und vom 21. November 1991 - 1 StR 552/90, NStZ 1992, 292, 293; Beschlüsse vom 12. April 1984 - 4 StR 160/84, StV 1984, 368; vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90 Rn. 3, NStZ 1990, 449; vom 14. September 1994 - 5 StR 478/93, NStZ 1994, 46; vom 26. September 1995 - 1 StR 547/95, StV 1996, 82; vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11 Rn. 3, StV 2012, 710 (nur redaktioneller Leitsatz); vom 30. Juli 2013 - 2 StR 150/13 StraFo 2013, 480 und vom 14. Juni 2016 - 3 StR 196/16 Rn. 4, StV 2016, 778 (nur redaktioneller Leitsatz)) bzw. der erteilte Hinweis.

    Darauf, dass die Urteilsformel nicht mitteilt, welche Form der Alleintäterschaft vorliegt, kommt es nicht an; entscheidend ist, dass der Schuldvorwurf eine andere oder eine weitere Grundlage erhält (BGH, Beschluss vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90, aaO).

  • BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84

    Verletzung der Hinweispflicht - Alleintäterschaft - Tat - Mittäterschaft -

    Auszug aus BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18
    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Gericht im Urteil von einer anderen Teilnahmeform ausgehen will als die unverändert zugelassene Anklage (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 1957 - 1 StR 318/57, BGHSt 11, 18, 19 und vom 21. November 1991 - 1 StR 552/90, NStZ 1992, 292, 293; Beschlüsse vom 12. April 1984 - 4 StR 160/84, StV 1984, 368; vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90 Rn. 3, NStZ 1990, 449; vom 14. September 1994 - 5 StR 478/93, NStZ 1994, 46; vom 26. September 1995 - 1 StR 547/95, StV 1996, 82; vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11 Rn. 3, StV 2012, 710 (nur redaktioneller Leitsatz); vom 30. Juli 2013 - 2 StR 150/13 StraFo 2013, 480 und vom 14. Juni 2016 - 3 StR 196/16 Rn. 4, StV 2016, 778 (nur redaktioneller Leitsatz)) bzw. der erteilte Hinweis.
  • BGH, 16.02.1989 - 1 StR 24/89

    Erforderlichkeit eines Hinweises auf eine Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18
    Die Möglichkeit einer anderen Verteidigung braucht nicht nahe zu liegen; es genügt, dass sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5).
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 140/98

    Mord an einem Verwandten aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen

    Auszug aus BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18
    Nach beiden Vorschriften ist daher zweierlei erforderlich: Zum einen muss der erforderliche Hinweis so beschaffen sein, dass der Angeklagte und sein Verteidiger aus ihm allein oder in Verbindung mit dem Inhalt der Anklage und des Eröffnungsbeschlusses erkennen können, welche Tat der Hinweis betrifft, welches Strafgesetz nach Auffassung des Gerichts auf sie anzuwenden ist und durch welche Tatsachen das Gericht die gesetzlichen Merkmale als erfüllt ansieht (vgl. etwa BGH, Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 StR 140/98, NStZ 1998, 529, 530).
  • BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52

    Hinweis an einen Angeklagten, welche von mehreren nebeneinander enthaltenen

    Auszug aus BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18
    Deshalb verlangt das Gesetz, dass er und seine Verteidiger in die Lage versetzt werden, ihre Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten (vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 1952 - 1 StR 160/52, BGHSt 2, 371, 373; vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59, BGHSt 313, 320 f.; vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 276/62, BGHSt 18, 56, 57; vom 19. Januar 1965 - 5 StR 578/64 Rn. 7 und vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79, NJW 1980, 714; vgl. auch LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 1 ff.).
  • BGH, 04.09.1952 - 5 StR 525/52
    Auszug aus BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18
    Unter diesen Umständen konnte er sich vor einer Verurteilung solange sicher fühlen, als er nicht auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes hingewiesen worden war (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 1952 - 5 StR 525/52, NJW 1952, 1385).
  • BGH, 27.02.2007 - 3 StR 44/07

    Recht auf ein faires Verfahren; Unterbrechung der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18
    Indem das Landgericht den hilfsweise gestellten Unterbrechungsantrag im Wesentlichen unter Hinweis auf das Beschleunigungsgebot und mit dem Argument ablehnte, der erteilte Hinweis betreffe lediglich Fragen der Konkurrenzen und der Art der Alleintäterschaft, übte es das ihm gemäß § 265 Abs. 4 StPO zustehende Ermessen nicht pflichtgemäß aus (zur Revisibilität der Ermessensausübung vgl. z.B. BGH, Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1738 und Beschluss vom 27. Februar 2007 - 3 StR 44/07, StraFo 2007, 243); denn es nahm nicht ausreichend in den Blick, dass sich die Anforderungen an den Nachweis von Alleintäterschaft und mittelbarer Täterschaft in Form des uneigentlichen Organisationsdelikts deutlich unterscheiden, dass der Hinweis erst nach 28 Hauptverhandlungstagen erfolgte, nachdem die Beweisaufnahme bereits geschlossen worden war, und zeitnah bereits weitere Hauptverhandlungstermine anberaumt waren, so dass sich die Verzögerung durch eine weitergehende Unterbrechung in Grenzen gehalten hätte.
  • BGH, 14.06.2016 - 3 StR 196/16

    Erfolgreiche Verfahrensrüge bei fehlendem rechtlichen Hinweis (beabsichtigte

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 651/11

    Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts im Strafverfahren wegen Brandstiftung:

  • BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung

  • BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93

    Erforderlichkeit des Hinweises der Möglichkeit einer Verurteilung als Alleintäter

  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
  • BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79

    Rechtlicher Hinweis hinsichtlich der Strafbarkeit von neue in der

  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 318/57
  • BGH, 26.09.1995 - 1 StR 547/95

    Übergang - Vorwurf der Alleintäterschaft - Vorwurf der Mittäterschaft - Hinweis

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

  • BGH, 30.07.2013 - 2 StR 150/13

    Vermögensschaden bei Verlust des illegal erlangten Besitzes (Erpressung; Betrug;

  • BGH, 16.10.1962 - 5 StR 276/62
  • BGH, 29.11.2017 - 5 StR 335/17

    Betrug (Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter im Rahmen einer Tatserie; Aufbau und

  • RG, 20.02.1891 - 12/91

    In welcher Weise ist dem auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes

  • RG, 25.04.1894 - 1370/94

    In welcher Form muß der Richter nach dem Hinweise auf die Veränderung des

  • BGH, 18.06.2019 - 5 StR 20/19

    Anfrageverfahren Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises auf mögliche

    b) Im Hinblick auf die mögliche Anordnung der bereits in vorausgehenden Normfassungen des § 265 Abs. 2 StPO enthaltenen Maßnahmen der Sicherungsmaßregeln entspricht es allerdings der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass das Tatgericht den Angeklagten unabhängig von einer eingetretenen Veränderung der Sachlage auf diese hinzuweisen hat, wenn die Maßregel in der zugelassenen Anklage keine Erwähnung gefunden hat (BGH, Urteile vom 27. September 1951 - 3 StR 596/51, BGHSt 2, 85, 86 f.; vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63, BGHSt 18, 288, 289; Beschluss vom 1. August 2017 - 4 StR 178/17; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 StR 34/18, NStZ 2018, 673, 674, diese Hinweispflicht auf § 265 Abs. 1 StPO stützend; vgl. auch LR-StPO/Stuckenberg, 26. Aufl., § 265 Rn. 46; Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Aufl., § 265 Rn. 20; MüKoStPO/Norouzi, § 265 Rn. 31; Radtke/Hohmann/Radtke, § 265 Rn. 44).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 520/19

    Kein Verfahrenshindernis bei fehlendem Hinweis auf den Übergang vom

    Die dem § 265 StPO nachgebildete Vorschrift (Maur in KKStPO, 8. Aufl., § 416 Rn. 4; LRGössel, StPO, 26. Aufl., § 416 Rn. 12) soll den Angeklagten vor Überraschungen schützen und ihm Gelegenheit zur sachgerechten Verteidigung geben (vgl. zu § 265 StPO BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2018 - 1 StR 34/18, NStZ 2018, 673; vom 25. Oktober 2016 - 2 StR 84/16, NStZ 2017, 241, und vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121).
  • OLG Saarbrücken, 17.09.2020 - Ss 53/20

    Umfang des Rechts des Angeklagten auf Beistand eines Verteidigers Entscheidung

    Eine mögliche Ermessensfehlerhaftigkeit der Ablehnung einer Verfahrensaussetzung nach § 265 Abs. 4 StPO ist durch das Revisionsgericht zu überprüfen (BGH NJW 1958, 1736, 1738; StraFo 2007, 243 ; BGH, Beschluss vom 13.07.2018 - 1 StR 34/18 -, juris; OLG Celle NJW 1965, 2264 ).

    Da das Urteil auf der unterbliebenen Aussetzung der Hauptverhandlung und Neuterminierung unter Beteiligung eines neuen Wahlverteidigers beruhen kann (§ 337 Abs. 1 StPO ) (vgl. BGH, Beschluss vom 13.07.2018 - 1 StR 34/18 -, juris), unterliegt das angefochtene Urteil bereits auf die Verfahrensrüge hin der Aufhebung.".

  • BGH, 19.01.2021 - 5 StR 423/20

    Anforderungen an einen rechtlichen Hinweis gegenüber dem verteidigten Angeklagten

    Der Hinweis ermöglichte es ihm daher, seine Verteidigung auf den neuen Gesichtspunkt einzustellen, und entsprach mithin den an die Hinweispflicht nach § 265 Abs. 1 StPO zu stellenden Anforderungen (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 1 StR 368/92, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweis 3; Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 StR 34/18, BGHR StPO § 265 Abs. 2 Gelegenheit zur Verteidigung 1; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 265 Rn. 15b; KKKuckein/Bartel, StPO, 8. Aufl., § 265 Rn. 20).
  • OLG Hamburg, 08.06.2020 - 1 Rev 8/20

    Richterliche Hinweispflicht bei Abweichen von der zuvor mitgeteilten vorläufigen

    Auf einer ähnlichen Überlegung basiert § 265 Abs. 2 Nr. 2 StPO, der das Gericht zu einem Hinweis verpflichtet, wenn es von einer in der Verhandlung mitgeteilten vorläufigen Bewertung der Sach- oder Rechtslage abweichen will; dadurch sollen Überraschungsentscheidungen entgegen dem durch die vorherige Mitteilung bei den Verfahrensbeteiligten geschaffenen Vertrauenstatbestand vermieden werden (vgl. BT-Drucks. 18/11277, 37; BGH, Beschl. v. 13. Juli 2018 - 1 StR 34/18, juris Rn. 17 f.).
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