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   BGH, 13.07.2020 - X ZB 5/19   

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https://dejure.org/2020,21369
BGH, 13.07.2020 - X ZB 5/19 (https://dejure.org/2020,21369)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2020 - X ZB 5/19 (https://dejure.org/2020,21369)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2020 - X ZB 5/19 (https://dejure.org/2020,21369)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf des Streitpatents mit der Bezeichnung "Verfahren zum Betrieb eines Aggregates aus einer Anzeigevorrichtung und einer Kassieranlage zur Verwendung in insbesondere Einzelhandelsgeschäften" als Erfindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf des Streitpatents mit der Bezeichnung "Verfahren zum Betrieb eines Aggregates aus einer Anzeigevorrichtung und einer Kassieranlage zur Verwendung in insbesondere Einzelhandelsgeschäften" als Erfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.03.2006 - X ZB 28/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - X ZB 5/19
    X ZB 35/08, GRUR 2009, 1192 Rn. 21 - Polyolefinfolie; Beschluss vom 14. März 2006 - X ZB 28/04, Rn. 8).
  • BGH, 08.09.2009 - X ZB 35/08

    Polyolefinfolie

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - X ZB 5/19
    X ZB 35/08, GRUR 2009, 1192 Rn. 21 - Polyolefinfolie; Beschluss vom 14. März 2006 - X ZB 28/04, Rn. 8).
  • BGH, 28.11.2012 - X ZB 6/11

    Sorbitol

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - X ZB 5/19
    Das Gericht ist verpflichtet, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und auf seine sachlichrechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit zu prüfen (BGH, Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 9 - Sorbitol).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - X ZB 5/19
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht ein, so lässt dies auf eine Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 31 - Informationsübermittlungsverfahren II; Beschluss vom 24. Juli 2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 Rn. 11 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge).
  • BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05

    Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - X ZB 5/19
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht ein, so lässt dies auf eine Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 31 - Informationsübermittlungsverfahren II; Beschluss vom 24. Juli 2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 Rn. 11 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge).
  • BPatG, 15.10.2018 - 20 W (pat) 16/16
    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - X ZB 5/19
    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 15.10.2018 - 20 W(pat) 16/16 -.
  • BGH, 01.12.2020 - X ZR 65/19

    Rückzahlung von unentgeltlich zugewendeten Geldbeträgen i.R.e. Schenkung unter

    Geht ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 12. März 2019 - VI ZR 435/18, NJW 2019, 1754 Rn. 7; Beschluss vom 13. Juli 2020 - X ZB 5/19, Rn. 23).
  • OLG Frankfurt, 20.08.2020 - 11 Verg 10/20

    Wert des Verfahrensgegenstandes im Vergabenachprüfungsverfahren

    Dazu gehören auch Kostenentscheidungen, mit denen die Vergabekammer Gebühren und Auslagen nach § 182 I GWB festgesetzt hat (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/19 - Gebührenbeschwerde in Vergabesache; Senat, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 11 Verg 6/19; Vavra in: Beck"scher Vergaberechtskommentar I. 3. Aufl., Rn 11 zu § 171 GWB).
  • OLG Frankfurt, 21.10.2021 - 11 Verg 5/21

    Kostenwiderspruch gegen Auftragswertbestimmung durch Vergabekammer

    Dazu gehören auch Kostenentscheidungen, mit denen die Vergabekammer Gebühren und Auslagen nach § 182 I GWB festgesetzt hat (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/19 - Gebührenbeschwerde in Vergabesache; Senat, Beschluss vom 20.8.2020 - 11 Verg 10/20 ).
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