Rechtsprechung
   BGH, 13.08.1953 - 4 StR 389/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,3439
BGH, 13.08.1953 - 4 StR 389/53 (https://dejure.org/1953,3439)
BGH, Entscheidung vom 13.08.1953 - 4 StR 389/53 (https://dejure.org/1953,3439)
BGH, Entscheidung vom 13. August 1953 - 4 StR 389/53 (https://dejure.org/1953,3439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,3439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.08.1953 - 4 StR 389/53
    Es handelt sich somit nicht um einen straflosen Rücktritt vom Versuch, sondern um ein fehlgeschlagenes Unternehmen (vgl BGH NJW 1952, 515 a.F.).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 13.08.1953 - 4 StR 389/53
    Insofern liegt der vorliegende Fall anders als in BGHSt 2, 168.
  • BGH, 13.06.1952 - 4 StR 1013/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.08.1953 - 4 StR 389/53
    Die Fälle, in denen die Rechtsprechung eine solche natürliche Einheit angenommen oder für möglich gehalten hat, lagen anders (vgl RG HRR 1939 Nr. 391; BGH vom 13. Juni 1952 - 4 StR 1013/51).
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 13.08.1953 - 4 StR 389/53
    Es ist hierfür insbesondere erforderlich, dass das gesamte Tätigwerden auch für einen Dritten als ein einheitliches, zusammengehöriges Tun bei natürlicher Betrachtungsweise erkennbar wird (BGH vom 27. März 1953 - 2 StR 801/52).
  • BGH, 05.05.1953 - 1 StR 194/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.08.1953 - 4 StR 389/53
    Immer aber ist in solchen Fällen ein Gesamtvorsatz erforderlich (BGH vom 5. Mai 1953 - 1 StR 194/53).
  • RG, 05.07.1934 - 2 D 654/34

    Darf das Gericht, wenn es die Strafe nach § 51 Abs. 2 StGB. mindert, den

    Auszug aus BGH, 13.08.1953 - 4 StR 389/53
    Das Landgericht ist demnach rechtsirrtumsfrei von einer nicht erheblich verminderten Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten ausgegangen und hat folgerichtig bei der Strafzumessung geprüft, ob dem Beschwerdeführer mit Rücksicht auf die im Rahmen des § 51 StGB unbeachtliche, geringe Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens wenigstens mildernde Umstände zugebilligt werden könnten (vgl RGSt 68, 294, 295).
  • BGH, 15.02.1957 - 1 StR 402/56

    Teilnahme an der vom Reichssicherheitshauptamt angeordneten Hinrichtung von

    Eine solche Handlungseinheit setzt aber einen solchen unmittelbaren Zusammenhang voraus, daß das gesamte Tätigwerden an sich auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun bei natürlicher Betrachtungsweise erkennbar ist; entscheidend ist hier im wesentlichen die Auffassung des Lebens (RGSt 58, 113, 116; BGHSt 4, 219; BGH 4 StR 389/53 vom 13. August 1953).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht