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   BGH, 13.08.2004 - 2 StR 125/04   

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https://dejure.org/2004,7701
BGH, 13.08.2004 - 2 StR 125/04 (https://dejure.org/2004,7701)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2004 - 2 StR 125/04 (https://dejure.org/2004,7701)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2004 - 2 StR 125/04 (https://dejure.org/2004,7701)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der genauen Angabe des Verbrechens bei der Bestrafung wegen einer Verabredung zu einem solchen; Folgen eines Widerspruchs zwischen Urteilsgründen und Urteilstenor bezüglich der Anordnung des Verfalls; Berücksichtigung von vorrangigen Ansprüchen Privater ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 30 Abs. 2; ; StGB § 74; ; StGB § 74 a; ; StGB § 261 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 30 Abs. 2; StPO § 260 Abs. 4
    Urteilstenor bei Verabredung zu einem Verbrechen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 191/01

    Genaue Tatbezeichnung im Urteil bei Verabredung zu einem Verbrechen;

    Auszug aus BGH, 13.08.2004 - 2 StR 125/04
    Da § 30 Abs. 2 StGB aber kein selbständiger Straftatbestand ist, sondern an den gesetzlichen Tatbestand eines Verbrechens anknüpft, ist es geboten, die Bezeichnung des Verbrechens in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 1, 4; Beschluß des Senats vom 6. Juni 2001 - 2 StR 191/01).
  • BGH, 10.02.1989 - 4 StR 3/89
    Auszug aus BGH, 13.08.2004 - 2 StR 125/04
    Da § 30 Abs. 2 StGB aber kein selbständiger Straftatbestand ist, sondern an den gesetzlichen Tatbestand eines Verbrechens anknüpft, ist es geboten, die Bezeichnung des Verbrechens in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 1, 4; Beschluß des Senats vom 6. Juni 2001 - 2 StR 191/01).
  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 13.08.2004 - 2 StR 125/04
    Da § 30 Abs. 2 StGB aber kein selbständiger Straftatbestand ist, sondern an den gesetzlichen Tatbestand eines Verbrechens anknüpft, ist es geboten, die Bezeichnung des Verbrechens in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 1, 4; Beschluß des Senats vom 6. Juni 2001 - 2 StR 191/01).
  • BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde;

    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. August 2004 - 2 StR 125/04 -,.
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