Rechtsprechung
BGH, 13.08.2009 - 3 StR 255/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 51 Abs. 4 Satz 1 StGB
Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für erlittene Freiheitsentziehung durch das Revisionsgericht (Australien; Maßstab 1:2) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Abänderung des Maßstabs für die Anrechnung in Australien vollzogener Auslieferungshaft
- Judicialis
StGB § 51 Abs. 4 S. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abänderung des Maßstabs für die Anrechnung in Australien vollzogener Auslieferungshaft
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- zis-online.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
§ 51 StGB
Zur transnationalen Wirkung ausländischer Strafe oder Freiheitsentziehung gem. § 51 Abs. 3, Abs. 4 S. 2 StGB (Prof. Dr. Dennis Bock; ZIS 7-8/2010, S. 482-489)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 370
- StV 2010, 303
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs; …
Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22.Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364; vom 13.August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370). - BGH, 19.04.2016 - 3 StR 48/16
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs; …
Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364; vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370). - BGH, 30.03.2022 - 2 StR 64/21
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
bb) Der Senat kann hier ferner entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab für die von dem Angeklagten in der Dominikanischen Republik erlittene kurzfristige Freiheitsentziehung selbst bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
- BGH, 20.10.2016 - 3 StR 245/16
Vollstreckungshindernis wegen Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen …
Da hier nur ein solcher von 1:1 in Betracht kommt, setzt der Senat diesen in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO selbst fest (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370). - BGH, 03.11.2017 - 3 StR 293/17
Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung; fehlende Entscheidung über den …
Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, juris Rn. 2; vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370). - BGH, 19.04.2016 - 3 StR 3/16
Erforderlichkeit des Teilfreispruchs zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses; …
Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364; vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370). - BGH, 07.01.2014 - 3 StR 425/13
Fehlende Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für erlittene Auslieferungshaft
Da hier nur ein solcher von 1:1 in Betracht kommt, bestimmt der Senat diesen in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370). - BGH, 17.04.2014 - 3 StR 33/14 Weder kommt hier von vornherein nur eine Anrechnung im Verhältnis 1: 1 in Betracht (…hierzu BGH aaO; vgl. zu Ecuador BGH, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 5 StR 151/04, StraFo 2004, 391) noch sind dem Urteil Umstände zu entnehmen, welche eine hinreichend sichere Bestimmung des Maßstabs erlauben könnten (hierzu BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
- BGH, 17.04.2014 - 3 StR 133/14
Rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung einer nach der Tat ergangenen …
Weder kommt hier von vornherein nur eine Anrechnung im Verhältnis 1:1 in Betracht (…hierzu BGH aaO; vgl. zu Ecuador BGH, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 5 StR 151/04, StraFo 2004, 391) noch sind dem Urteil Umstände zu entnehmen, welche eine hinreichend sichere Bestimmung des Maßstabs erlauben könnten (hierzu BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).