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   BGH, 13.08.2013 - 2 StR 108/13   

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https://dejure.org/2013,25446
BGH, 13.08.2013 - 2 StR 108/13 (https://dejure.org/2013,25446)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2013 - 2 StR 108/13 (https://dejure.org/2013,25446)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2013 - 2 StR 108/13 (https://dejure.org/2013,25446)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Zornerfüllte, laute Stimme des Angeklagten"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern bei Aufgabe der Tat im Versuchsstadium

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Der zornige Angeklagte - kein Strafschärfungsgrund

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 362
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.11.2012 - 2 StR 257/12

    Verjährung; Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 108/13
    Da der Ablauf der Verjährungsfrist bereits vor Inkrafttreten der Regelung des § 78 b Abs. 1 Nr. 1 StGB am 1. April 2004 eingetreten war, kommt ein Ruhen der Verjährung nach dieser Vorschrift nicht in Frage (vgl. Senatsbeschluss vom 20. November 2012 - 2 StR 257/12; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 78 b Rn. 3, jeweils mwN).

    Auch wenn es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich möglich ist, verjährte Taten bei der Strafzumessung - wenn auch mit eingeschränktem Gewicht - zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 20. November 2012 - 2 StR 257/12; Fischer, aaO, § 46 Rn. 38d mwN), kann der Senat hier nicht ausschließen, dass das Landgericht ohne die strafschärfende Verwertung der tateinheitlichen Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen auf niedrigere Einzelstrafen erkannt hätte.

  • BGH, 25.06.2013 - 5 StR 232/13

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (nicht nachvollziehbare Erhöhung der

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 108/13
    Überdies hat die Strafkammer zur Begründung der als schuldangemessen angesehenen Gesamtfreiheitsstrafe nahezu ausschließlich mildernde Gesichtspunkte angeführt (UA S. 41 f.), so dass der Senat nicht nachvollziehen kann, weswegen die Einsatzstrafe von zwei Jahren und acht Monaten derart massiv erhöht wurde (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Juni 2013 - 5 StR 232/13).
  • BGH, 02.05.2000 - 1 StR 136/00

    Strafzumessung ("Hartnäckiges Abstreiten")

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 108/13
    Der Senat merkt an, dass die zu Lasten des Angeklagten angeführte Strafzumessungserwägung, er habe "mit zornerfüllter, lauter Stimme ausgeführt, selbst im Falle eines Freispruches aus Zweifelsgründen das Urteil anfechten und keine Ruhe geben zu wollen, bis klargestellt sei, dass die beiden Nebenklägerinnen Lügnerinnen seien" (UA S. 39), im Hinblick auf das Bestreiten der Tatvorwürfe durch den Angeklagten nicht unbedenklich ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03, NStZ 2004, 616 f.; Beschluss vom 2. Mai 2000 - 1 StR 136/00).
  • BGH, 17.08.2011 - 5 StR 322/11

    Härteausgleich (unterbliebene Gesamtstrafenbildung); Vollstreckungslösung

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 108/13
    Das Landgericht hat zwar gesehen, dass eine (weitere) Gesamtstrafenbildung wegen vollständiger Vollstreckung der Strafen aus den Vorverurteilungen nicht in Betracht kommt; dieses hätte indes einen Härteausgleich nach sich ziehen müssen (vgl. BGH Beschluss vom 17. August 2011 - 5 StR 322/11; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1242 mwN).
  • BGH, 21.11.2002 - 3 StR 318/02

    Tateinheit zwischen versuchtem schweren sexuellen Mißbrauch von Kindern und

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 108/13
    Zum Nachteil des Kindes hat der Angeklagte hier aber einen vollendeten sexuellen Missbrauch gemäß § 176 Abs. 1 StGB begangen (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. November 2002 - 3 StR 318/02, bei Pfister NStZ-RR 2003, 354; Renzikowski in MünchKomm-StGB, 2. Aufl., § 176 a Rn. 45; Fischer, aaO, § 176 a Rn. 23).
  • BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03

    Strafschärfende Berücksichtigung von Angriffen auf die Glaubwürdigkeit eines

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 108/13
    Der Senat merkt an, dass die zu Lasten des Angeklagten angeführte Strafzumessungserwägung, er habe "mit zornerfüllter, lauter Stimme ausgeführt, selbst im Falle eines Freispruches aus Zweifelsgründen das Urteil anfechten und keine Ruhe geben zu wollen, bis klargestellt sei, dass die beiden Nebenklägerinnen Lügnerinnen seien" (UA S. 39), im Hinblick auf das Bestreiten der Tatvorwürfe durch den Angeklagten nicht unbedenklich ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03, NStZ 2004, 616 f.; Beschluss vom 2. Mai 2000 - 1 StR 136/00).
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