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   BGH, 13.08.2020 - 1 StR 648/18   

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https://dejure.org/2020,26570
BGH, 13.08.2020 - 1 StR 648/18 (https://dejure.org/2020,26570)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2020 - 1 StR 648/18 (https://dejure.org/2020,26570)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2020 - 1 StR 648/18 (https://dejure.org/2020,26570)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 83h IRG Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 IRG; § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 52 StGB.
    Grundsatz der Spezialität (keine Durchbrechung durch endgültige Freilassung bei Außervollzugsetzung eines Haftbefehls); bandenmäßiger Betrug (Begriff der Bande: Angestellter eines betrügerischen Unternehmens als Bandenmitglied); Konkurrenzen (Tateinheit bei einheitlichem ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO, § ... 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG, § 83h Abs. 2 Nr. 5 IRG, § 83h IRG, § 83h Abs. 2 Nr. 1 IRG, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO, § 52 Abs. 1 StGB, § 52 StGB, § 265 StPO, § 263 Abs. 5 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen Betruges; Vorläufige Teileinstellung des Verfahrens wegen eines möglicherweise bestehenden Vollstreckungshindernisses wegen der Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen ...

  • rewis.io

    Deliktsserie im Zusammenhang mit Kapitalanlagebetrug: Bewertung des Konkurrenzverhältnisses bei Beteiligung mehrerer Täter oder Teilnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 28
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    Auszug aus BGH, 13.08.2020 - 1 StR 648/18
    Für einen derartigen Verzicht reicht die Zustimmung der übergebenen Person mit einer vereinfachten Auslieferung nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 2012 - 1 StR 314/12 Rn. 2 und vom 9. Februar 2012 - 1 StR 152/11 Rn. 12 ff. zu Art. 14 EuAlÜbk; Urteil vom 8. August 1989 - 1 StR 296/89 Rn. 2; Ambos/König/Rackow/Meyer, Rechtshilferecht in Strafsachen, § 83h IRG Rn. 1054; Schomburg/Lagodny/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl., § 83h Rn. 2).

    "Endgültig freigelassen' ist der Ausgelieferte dann, wenn ihm nach seiner Entlassung aus dem Gewahrsam des ersuchenden Staates in dem Verfahren, für das die Auslieferung bewilligt worden war, freisteht, das Hoheitsgebiet des ersuchenden Staates zu verlassen und er dazu die tatsächliche Möglichkeit hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 152/11 Rn. 26; vgl. dazu auch Walter, NStZ 1993, 393).

    Dies ist etwa mit der Aufhebung des gegen einen Angeklagten bestehenden Haftbefehls bei der Urteilsverkündung der Fall, da hiermit die (letzte) die Bewegungsfreiheit des Angeklagten beeinträchtigende Maßnahme aufgehoben wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 152/11 Rn. 26).

  • BGH, 30.09.1992 - 3 StR 378/92

    Verfolgung anderer Handlungen als derjenigen, auf die die Auslieferung einer

    Auszug aus BGH, 13.08.2020 - 1 StR 648/18
    Ob die Voraussetzungen vorliegen, unter denen sich die Niederlande im verkürzten Auslieferungsverfahren nach niederländischem Recht keine Hoheitsbefugnisse vorbehalten haben und demgemäß der Spezialitätsgrundsatz nicht gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 1992 - 3 StR 378/92 Rn. 3 zu Art. 14 EuAlÜbk; siehe auch Art. 45 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 12 des niederländischen Auslieferungsgesetzes), vermag der Senat anhand der vorliegenden Verfahrensakte nicht abschließend zu beurteilen.
  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 373/18

    Entscheidungsmöglichkeiten des Revisionsgerichts in Bezug auf eine vom

    Auszug aus BGH, 13.08.2020 - 1 StR 648/18
    Die (teilweise) Aufhebung des Urteils erfasst hingegen nicht die gegen die Angeklagten R., M. und L. ergangenen Adhäsionsentscheidungen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 373/18 Rn. 7 ff.; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 406a Rn. 8).
  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf mögliche Einziehungsentscheidung (förmliche

    Auszug aus BGH, 13.08.2020 - 1 StR 648/18
    Fehlt es an einer solchen individuellen Tatförderung, erbringt der Täter aber im Vorfeld oder während des Laufs der Deliktsserie Tatbeiträge, durch die alle oder je mehrere Einzelakte seiner Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, sind ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich begangen zuzurechnen, da sie in seiner Person durch einen einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne von § 52 StGB verknüpft werden (vgl. hierzu insgesamt: Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18, Rn. 5 ff. mwN).
  • BGH, 08.08.1989 - 1 StR 296/89

    ... beginn bei Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 13.08.2020 - 1 StR 648/18
    Für einen derartigen Verzicht reicht die Zustimmung der übergebenen Person mit einer vereinfachten Auslieferung nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 2012 - 1 StR 314/12 Rn. 2 und vom 9. Februar 2012 - 1 StR 152/11 Rn. 12 ff. zu Art. 14 EuAlÜbk; Urteil vom 8. August 1989 - 1 StR 296/89 Rn. 2; Ambos/König/Rackow/Meyer, Rechtshilferecht in Strafsachen, § 83h IRG Rn. 1054; Schomburg/Lagodny/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl., § 83h Rn. 2).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 13.08.2020 - 1 StR 648/18
    Auch ein Bandenmitglied kann bei einer betrügerischen Zwecken dienenden Firma angestellt sein (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NStZ-RR 2006, 106).
  • BGH, 19.04.2017 - 2 StR 290/16

    Begriff der prozessualen Tat; Bandenbetrug (Begriff der Bande)

    Auszug aus BGH, 13.08.2020 - 1 StR 648/18
    Dabei ist es unschädlich, wenn diese Taten für einzelne Tatbeteiligte auf Grund eines einheitlichen Organisationsbeitrags in Tateinheit zueinander stehen (BGH, Urteil vom 19. April 2017 - 2 StR 290/16, Rn. 10 mwN).
  • BGH, 07.08.2012 - 1 StR 314/12

    Europäischer Haftbefehl (Verstoß gegen Spezialitätsgrundsatz:

    Auszug aus BGH, 13.08.2020 - 1 StR 648/18
    Für einen derartigen Verzicht reicht die Zustimmung der übergebenen Person mit einer vereinfachten Auslieferung nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 2012 - 1 StR 314/12 Rn. 2 und vom 9. Februar 2012 - 1 StR 152/11 Rn. 12 ff. zu Art. 14 EuAlÜbk; Urteil vom 8. August 1989 - 1 StR 296/89 Rn. 2; Ambos/König/Rackow/Meyer, Rechtshilferecht in Strafsachen, § 83h IRG Rn. 1054; Schomburg/Lagodny/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl., § 83h Rn. 2).
  • BGH, 30.06.2021 - 1 StR 177/21

    Betrug (Vermögensschaden: Eingehungsbetrug, Begründung von konkreten Ansprüchen

    Insbesondere ist nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe nicht von einem einheitlichen (uneigentlichen) Organisationsdelikt des Angeklagten auszugehen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. August 2020 - 1 StR 648/18 Rn. 29; Beschluss vom 20. April 2021 - 3 StR 343/20 Rn. 8).
  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
    Fehlt es an einer solchen individuellen Tatförderung, erbringt der Täter aber im Vorfeld oder während des Laufs der Deliktsserie Tatbeiträge, durch die alle oder je mehrere Einzelakte seiner Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, sind ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich BBW begangen zuzurechnen, da sie in seiner Person durch einen einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne von § 52 StGB verknüpft werden (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 2020 - 1 StR 648/18, in: juris).

    Erbringt nämlich ein Tatbeteiligter im Vorfeld oder während des Laufs der Deliktserie Tatbeiträge, durch die alle oder je mehrere Einzeldelikte der Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, so sind ihm die je gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich BBW begangen zuzurechnen, da sie in seiner Person durch den jeweiligen einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verknüpft werden (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 2020 - 1 StR 648/18, in: juris).

    Ob die anderen Beteiligten die einzelnen Delikte gegebenenfalls tatmehrheitlich BBW begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 302/16, in: juris; BGH, Urteil vom 13. August 2020 - 1 StR 648/18, in: juris).

  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 46/22

    Spezialitätsgrundsatz; Einbeziehung in Gesamtfreiheitsstrafe.

    Soweit sich die vorliegende Fallgestaltung - gleichzeitige Aburteilung mehrerer, von der Auslieferungsbewilligung bzw. dem Europäischen Haftbefehl nur teilweise umfasster Taten - in früheren Verfahren stellte, konnte der Bundesgerichtshof diese nach entsprechender Einstellung der insoweit betroffenen Taten noch offenlassen (vgl. BGH, Urteile vom 13. August 2020 - 1 StR 648/18, juris Rn. 10 ff.; vom 9. Mai 2019 - 4 StR 511/18, juris Rn. 7 ff.).
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