Rechtsprechung
   BGH, 13.09.1991 - 3 StR 314/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6961
BGH, 13.09.1991 - 3 StR 314/91 (https://dejure.org/1991,6961)
BGH, Entscheidung vom 13.09.1991 - 3 StR 314/91 (https://dejure.org/1991,6961)
BGH, Entscheidung vom 13. September 1991 - 3 StR 314/91 (https://dejure.org/1991,6961)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,6961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Fortsetzungstat - Annahme eines Gesamtvorsatzes - Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 3 StR 314/91
    Der allgemeine Entschluß, eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt nicht (BGHSt 36, 105, 110).
  • RG, 06.05.1926 - II 302/26

    1. Begründet die Einheitlichkeit des Zieles Tateinheit zwischen zwei an sich

    Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 3 StR 314/91
    Tateinheit wird weder allein dadurch begründet, daß der Täter ein einheitliches Ziel verfolgt (BGHSt 14, 104, 109; RGSt 60, 241) noch daß sie demselben Beweggrund entspringen (BGHSt 7, 149, 151) noch dadurch, daß der Täter den Entschluß zur Begehung mehrerer Taten gleichzeitig gefaßt hat (BGHSt 14, 104, 109; RGSt 58, 113, 116; vgl. Schönke/Schröder/Stree, StGB 23. Aufl. § 52 Rdn. 6 m.w.Nachw.).
  • RG, 18.03.1924 - I 50/24

    1. Genügt zur Annahme einer strafbaren Beihilfe (§ 49 StGB.) die bloße Absicht

    Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 3 StR 314/91
    Tateinheit wird weder allein dadurch begründet, daß der Täter ein einheitliches Ziel verfolgt (BGHSt 14, 104, 109; RGSt 60, 241) noch daß sie demselben Beweggrund entspringen (BGHSt 7, 149, 151) noch dadurch, daß der Täter den Entschluß zur Begehung mehrerer Taten gleichzeitig gefaßt hat (BGHSt 14, 104, 109; RGSt 58, 113, 116; vgl. Schönke/Schröder/Stree, StGB 23. Aufl. § 52 Rdn. 6 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.09.1990 - 3 StR 291/90

    Einbeziehung von Taten aus einem anderen Verfahren in die Gesamtfreiheitsstrafe,

    Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 3 StR 314/91
    Das gilt aber nicht für eine noch nicht bezahlte Geldstrafe (BGHSt 32, 190, 194 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; Senatsbeschluß vom 5. September 1990 - 3 StR 291/90).
  • BGH, 02.02.1960 - 3 StR 53/59
    Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 3 StR 314/91
    Tateinheit wird weder allein dadurch begründet, daß der Täter ein einheitliches Ziel verfolgt (BGHSt 14, 104, 109; RGSt 60, 241) noch daß sie demselben Beweggrund entspringen (BGHSt 7, 149, 151) noch dadurch, daß der Täter den Entschluß zur Begehung mehrerer Taten gleichzeitig gefaßt hat (BGHSt 14, 104, 109; RGSt 58, 113, 116; vgl. Schönke/Schröder/Stree, StGB 23. Aufl. § 52 Rdn. 6 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.05.1990 - 4 StR 210/90

    Keine Gesamtstrafenbildung bei gleichzeitiger Verhandlung mit Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 3 StR 314/91
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend unter Hinweis auf BGHSt 37, 42, 43 ausgeführt hat, ist die Bildung einer Gesamtstrafe aus den im Berufungs- und im erstinstanzlichen Verfahren verhängten Strafen unzulässig (vgl. auch BGHSt 36, 348).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 3 StR 314/91
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend unter Hinweis auf BGHSt 37, 42, 43 ausgeführt hat, ist die Bildung einer Gesamtstrafe aus den im Berufungs- und im erstinstanzlichen Verfahren verhängten Strafen unzulässig (vgl. auch BGHSt 36, 348).
  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 290/54
    Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 3 StR 314/91
    Tateinheit wird weder allein dadurch begründet, daß der Täter ein einheitliches Ziel verfolgt (BGHSt 14, 104, 109; RGSt 60, 241) noch daß sie demselben Beweggrund entspringen (BGHSt 7, 149, 151) noch dadurch, daß der Täter den Entschluß zur Begehung mehrerer Taten gleichzeitig gefaßt hat (BGHSt 14, 104, 109; RGSt 58, 113, 116; vgl. Schönke/Schröder/Stree, StGB 23. Aufl. § 52 Rdn. 6 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.04.1990 - 4 StR 159/90

    Keine Verbindung eines AG-Verfahrens mit LG-Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 3 StR 314/91
    Für die Entscheidung über die Revision des Angeklagten, soweit das Landgericht als Berufungsinstanz über die auf das Strafmaß beschränkte Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück vom 29. September 1989 entschieden hat, ist das Oberlandesgericht Oldenburg zuständig (BGHSt 37, 15, 17).
  • BGH, 28.06.1991 - 3 StR 130/91

    Fehlerhafte Bildung einer Gesamtstrafe - Bestehen einer Zäsurwirkung wegen einer

    Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 3 StR 314/91
    Zwar bildet eine bezahlte und damit erledigte Geldstrafe keine Zäsur mehr (st. Rspr.; zuletzt Senatsbeschluß vom 28. Juni 1991 - 3 StR 130/91).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht