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BGH, 13.09.1991 - 4 StR 413/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Würdigung der persönlichen Verhältnisse eines Täters bei der Strafzumessung - Verweigerung der Auskunft des Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse in der Hauptverhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 13.09.1991 - 4 StR 413/91
- BGH, 19.09.1991 - 4 StR 413/91
Papierfundstellen
- StV 1992, 463
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.12.1997 - 2 StR 380/97
Wertende Gesamtschau der Tatgeschehens zur Strafzumessung - Unvollständigkeit der …
Sollte sich das Landgericht auf Grund mangelnder Angaben des Angeklagten zu sicheren Feststellungen außerstande gesehen haben, oblag es ihm, im zumutbaren Umfang die erforderliche Aufklärung vorzunehmen (vgl. dazu BGH StV 1986, 287 und 1992, 463). - BGH, 30.07.1992 - 4 StR 270/92
Anforderungen an die Begründung eines Urteils - Würdigung einer möglichen …
In einem solchen Fall muß der Tatrichter vielmehr versuchen, auf anderem Wege ein Bild von der Persönlichkeit des Angeklagten zu gewinnen (…BGH NStZ 1991, 231 = BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 10; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 15).