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BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berechnung einer Blutalkoholkonzentration des Angeklagten - Wahrscheinlichkeit einer alkoholbedingten erheblichen Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens bei einer Blutalkoholkonzentration von 2,6 Promille - Versagung einer Strafmilderung wegen beschränkter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 14.03.1991 - 4 StR 84/91
Beweiswert eines individuellen Blutalkoholabbauwertes aufgrund zweier Blutproben
Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91
Bei Rückrechnung unter gebotener Berücksichtigung des Zweifelssatzes auf der Grundlage der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (mit 0, 2 %o pro Stunde zuzüglich eines einmaligen Zuschlags von 0, 2 %o; vgl. BGHSt 35, 308, 314; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 24;… Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 20 Rdn. 9 f;… Lackner StGB 19. Aufl. § 20 Rdn. 23) mußte dies zur Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von etwa 2, 6 %o bei Tatbegehung führen. - BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90
Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo
Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91
Bei einem solchen Wert ist eine alkoholbedingte erhebliche Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens höchst wahrscheinlich (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6, 15, 21 - zur Veröffentlichung in BGHSt 37, 231 vorgesehen - Dreher/Tröndle a.a.O. § 20 Rdn. 9 b;… Lackner a.a.O. § 21 Rdn. 3). - BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88
Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne …
Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91
Bei einem solchen Wert ist eine alkoholbedingte erhebliche Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens höchst wahrscheinlich (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6, 15, 21 - zur Veröffentlichung in BGHSt 37, 231 vorgesehen - Dreher/Tröndle a.a.O. § 20 Rdn. 9 b;… Lackner a.a.O. § 21 Rdn. 3).
- BGH, 14.03.1990 - 2 StR 457/89
Berücksichtigung von Umständen für eine Milderung des Strafrahmens
Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91
Da das Bezirksgericht auch ohne Berücksichtigung erheblich verminderter Schuldfähigkeit einen minder schweren Fall nach § 250 Abs. 2 StGB angenommen hat, läßt sich nicht sicher ausschließen, daß es diesen Ausnahmestrafrahmen nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB nochmals gemildert hätte (vgl. dazu BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 7; StGB § 50 Mehrfachmilderung 1, 2;… Dreher/Tröndle a.a.O. § 50 Rdn. 2 b;… Lackner a.a.O. § 50 Rdn. 3). - BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88
Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme
Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91
Bei Rückrechnung unter gebotener Berücksichtigung des Zweifelssatzes auf der Grundlage der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (mit 0, 2 %o pro Stunde zuzüglich eines einmaligen Zuschlags von 0, 2 %o; vgl. BGHSt 35, 308, 314;… BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 24;… Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 20 Rdn. 9 f;… Lackner StGB 19. Aufl. § 20 Rdn. 23) mußte dies zur Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von etwa 2, 6 %o bei Tatbegehung führen. - BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86
Milderung des Strafrahmens bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit, …
Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91
Gründe, die eine Ablehnung der nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB möglichen Strafmilderung rechtfertigen könnten, sind aus dem Urteil nicht ersichtlich; daß der Angeklagte schon die seinen Vorstrafen zugrunde liegenden Taten unter erheblichem Alkoholeinfluß begangen hätte und daß er sich daher einer Neigung zu vergleichbar gelagerten Taten in diesem Zustand bewußt gewesen wäre oder hätte bewußt sein müssen (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9, 11, 14;… Dreher/Tröndle a.a.O. § 21 Rdn. 6), ist im Urteil nicht festgestellt. - BGH, 16.02.1987 - 3 StR 17/87
Strafmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß
Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91
Gründe, die eine Ablehnung der nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB möglichen Strafmilderung rechtfertigen könnten, sind aus dem Urteil nicht ersichtlich; daß der Angeklagte schon die seinen Vorstrafen zugrunde liegenden Taten unter erheblichem Alkoholeinfluß begangen hätte und daß er sich daher einer Neigung zu vergleichbar gelagerten Taten in diesem Zustand bewußt gewesen wäre oder hätte bewußt sein müssen (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9, 11, 14;… Dreher/Tröndle a.a.O. § 21 Rdn. 6), ist im Urteil nicht festgestellt. - BGH, 06.08.1987 - 4 StR 388/87
Grundlagen der Strafbarkeit: Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit - …
Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91
Gründe, die eine Ablehnung der nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB möglichen Strafmilderung rechtfertigen könnten, sind aus dem Urteil nicht ersichtlich; daß der Angeklagte schon die seinen Vorstrafen zugrunde liegenden Taten unter erheblichem Alkoholeinfluß begangen hätte und daß er sich daher einer Neigung zu vergleichbar gelagerten Taten in diesem Zustand bewußt gewesen wäre oder hätte bewußt sein müssen (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9, 11, 14;… Dreher/Tröndle a.a.O. § 21 Rdn. 6), ist im Urteil nicht festgestellt. - BGH, 09.12.1986 - 4 StR 658/86
Versagung der Strafmilderung bei mehrfacher Begehung von Straftaten im …
Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91
Gründe, die eine Ablehnung der nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB möglichen Strafmilderung rechtfertigen könnten, sind aus dem Urteil nicht ersichtlich; daß der Angeklagte schon die seinen Vorstrafen zugrunde liegenden Taten unter erheblichem Alkoholeinfluß begangen hätte und daß er sich daher einer Neigung zu vergleichbar gelagerten Taten in diesem Zustand bewußt gewesen wäre oder hätte bewußt sein müssen (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9, 11, 14;… Dreher/Tröndle a.a.O. § 21 Rdn. 6), ist im Urteil nicht festgestellt. - BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86
Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung …
Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91
Gründe, die eine Ablehnung der nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB möglichen Strafmilderung rechtfertigen könnten, sind aus dem Urteil nicht ersichtlich; daß der Angeklagte schon die seinen Vorstrafen zugrunde liegenden Taten unter erheblichem Alkoholeinfluß begangen hätte und daß er sich daher einer Neigung zu vergleichbar gelagerten Taten in diesem Zustand bewußt gewesen wäre oder hätte bewußt sein müssen (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9, 11, 14;… Dreher/Tröndle a.a.O. § 21 Rdn. 6), ist im Urteil nicht festgestellt. - BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86
Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters
- BGH, 13.06.1986 - 2 StR 276/86
Strafmilderung bei starker Alkoholisierung - Ausgleich der verminderten Schuld …
- BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95
Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit
Spätere Entscheidungen des 4. Strafsenats haben diesen Standpunkt bestätigt, zum Beispiel Beschl. v. 22. November 1990 - 4 StR 431/90 - (…BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22), Urt. v. 14. März 1991 - 4 StR 84/91 - (…BGHR aaO. 24), Beschl. v. 9. April 1991 - 4 StR 120/91-, Beschl. v. 13. September 1991 - 4 StR 380/91 - (…BGHR aaO. 25), Beschl. v. 9. Januar 1992 - 4 StR 615/91 - (StV 1992, 317), Beschl. v. 18. August 1992 - 4 StR 332/92 - (StV 1993, 466 f.), Urt. v. 13. Mai 1993 - 4 StR 183/93 - (StV 1993, 519), Beschl. v. 21. Juni 1994 - 4 StR 279/94 - (…BGHR aaO. 30), Beschl. v. 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96-, Beschl. v. 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96. - BGH, 26.10.2000 - 3 StR 433/00
Verminderte Schuldfähigkeit; "Beisichführen" im Rahmen des § 177 Abs. 3 Nr. 2 …
An Stelle der dem Urteil zu Grunde gelegten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit von 1, 2 %o ist unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 35, 308 ff., 314; 37, 231 ff., 237; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 25;… Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 20 Rdn. 9 f.) von einer maximalen Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit von 1, 8 %o (Alkoholabbau von 8 Stunden x 0, 2 %o zuzüglich 0, 2 %o Sicherheitszuschlag) auszugehen. - BGH, 17.11.1999 - 3 StR 438/99
Verminderte Schuldfähigkeit; Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit
Eine Rückrechnung auf der Grundlage der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Abbauwert von 0, 2 %o pro Stunde zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0, 2 %o, vgl. BGHSt 35, 308, 314; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 24 und 25) führt zu einer Blutalkoholkonzentration von etwa 2, 68 %o bei Tatbegehung.