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   BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91   

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https://dejure.org/1991,4835
BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91 (https://dejure.org/1991,4835)
BGH, Entscheidung vom 13.09.1991 - 4 StR 380/91 (https://dejure.org/1991,4835)
BGH, Entscheidung vom 13. September 1991 - 4 StR 380/91 (https://dejure.org/1991,4835)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung einer Blutalkoholkonzentration des Angeklagten - Wahrscheinlichkeit einer alkoholbedingten erheblichen Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens bei einer Blutalkoholkonzentration von 2,6 Promille - Versagung einer Strafmilderung wegen beschränkter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.03.1991 - 4 StR 84/91

    Beweiswert eines individuellen Blutalkoholabbauwertes aufgrund zweier Blutproben

    Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91
    Bei Rückrechnung unter gebotener Berücksichtigung des Zweifelssatzes auf der Grundlage der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (mit 0, 2 %o pro Stunde zuzüglich eines einmaligen Zuschlags von 0, 2 %o; vgl. BGHSt 35, 308, 314; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 24; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 20 Rdn. 9 f; Lackner StGB 19. Aufl. § 20 Rdn. 23) mußte dies zur Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von etwa 2, 6 %o bei Tatbegehung führen.
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91
    Bei einem solchen Wert ist eine alkoholbedingte erhebliche Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens höchst wahrscheinlich (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6, 15, 21 - zur Veröffentlichung in BGHSt 37, 231 vorgesehen - Dreher/Tröndle a.a.O. § 20 Rdn. 9 b; Lackner a.a.O. § 21 Rdn. 3).
  • BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne

    Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91
    Bei einem solchen Wert ist eine alkoholbedingte erhebliche Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens höchst wahrscheinlich (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6, 15, 21 - zur Veröffentlichung in BGHSt 37, 231 vorgesehen - Dreher/Tröndle a.a.O. § 20 Rdn. 9 b; Lackner a.a.O. § 21 Rdn. 3).
  • BGH, 14.03.1990 - 2 StR 457/89

    Berücksichtigung von Umständen für eine Milderung des Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91
    Da das Bezirksgericht auch ohne Berücksichtigung erheblich verminderter Schuldfähigkeit einen minder schweren Fall nach § 250 Abs. 2 StGB angenommen hat, läßt sich nicht sicher ausschließen, daß es diesen Ausnahmestrafrahmen nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB nochmals gemildert hätte (vgl. dazu BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 7; StGB § 50 Mehrfachmilderung 1, 2; Dreher/Tröndle a.a.O. § 50 Rdn. 2 b; Lackner a.a.O. § 50 Rdn. 3).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91
    Bei Rückrechnung unter gebotener Berücksichtigung des Zweifelssatzes auf der Grundlage der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (mit 0, 2 %o pro Stunde zuzüglich eines einmaligen Zuschlags von 0, 2 %o; vgl. BGHSt 35, 308, 314; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 24; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 20 Rdn. 9 f; Lackner StGB 19. Aufl. § 20 Rdn. 23) mußte dies zur Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von etwa 2, 6 %o bei Tatbegehung führen.
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86

    Milderung des Strafrahmens bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit,

    Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91
    Gründe, die eine Ablehnung der nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB möglichen Strafmilderung rechtfertigen könnten, sind aus dem Urteil nicht ersichtlich; daß der Angeklagte schon die seinen Vorstrafen zugrunde liegenden Taten unter erheblichem Alkoholeinfluß begangen hätte und daß er sich daher einer Neigung zu vergleichbar gelagerten Taten in diesem Zustand bewußt gewesen wäre oder hätte bewußt sein müssen (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9, 11, 14; Dreher/Tröndle a.a.O. § 21 Rdn. 6), ist im Urteil nicht festgestellt.
  • BGH, 16.02.1987 - 3 StR 17/87

    Strafmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß

    Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91
    Gründe, die eine Ablehnung der nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB möglichen Strafmilderung rechtfertigen könnten, sind aus dem Urteil nicht ersichtlich; daß der Angeklagte schon die seinen Vorstrafen zugrunde liegenden Taten unter erheblichem Alkoholeinfluß begangen hätte und daß er sich daher einer Neigung zu vergleichbar gelagerten Taten in diesem Zustand bewußt gewesen wäre oder hätte bewußt sein müssen (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9, 11, 14; Dreher/Tröndle a.a.O. § 21 Rdn. 6), ist im Urteil nicht festgestellt.
  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 388/87

    Grundlagen der Strafbarkeit: Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91
    Gründe, die eine Ablehnung der nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB möglichen Strafmilderung rechtfertigen könnten, sind aus dem Urteil nicht ersichtlich; daß der Angeklagte schon die seinen Vorstrafen zugrunde liegenden Taten unter erheblichem Alkoholeinfluß begangen hätte und daß er sich daher einer Neigung zu vergleichbar gelagerten Taten in diesem Zustand bewußt gewesen wäre oder hätte bewußt sein müssen (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9, 11, 14; Dreher/Tröndle a.a.O. § 21 Rdn. 6), ist im Urteil nicht festgestellt.
  • BGH, 09.12.1986 - 4 StR 658/86

    Versagung der Strafmilderung bei mehrfacher Begehung von Straftaten im

    Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91
    Gründe, die eine Ablehnung der nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB möglichen Strafmilderung rechtfertigen könnten, sind aus dem Urteil nicht ersichtlich; daß der Angeklagte schon die seinen Vorstrafen zugrunde liegenden Taten unter erheblichem Alkoholeinfluß begangen hätte und daß er sich daher einer Neigung zu vergleichbar gelagerten Taten in diesem Zustand bewußt gewesen wäre oder hätte bewußt sein müssen (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9, 11, 14; Dreher/Tröndle a.a.O. § 21 Rdn. 6), ist im Urteil nicht festgestellt.
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86

    Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung

    Auszug aus BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91
    Gründe, die eine Ablehnung der nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB möglichen Strafmilderung rechtfertigen könnten, sind aus dem Urteil nicht ersichtlich; daß der Angeklagte schon die seinen Vorstrafen zugrunde liegenden Taten unter erheblichem Alkoholeinfluß begangen hätte und daß er sich daher einer Neigung zu vergleichbar gelagerten Taten in diesem Zustand bewußt gewesen wäre oder hätte bewußt sein müssen (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9, 11, 14; Dreher/Tröndle a.a.O. § 21 Rdn. 6), ist im Urteil nicht festgestellt.
  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

  • BGH, 13.06.1986 - 2 StR 276/86

    Strafmilderung bei starker Alkoholisierung - Ausgleich der verminderten Schuld

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