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   BGH, 13.09.2001 - 3 StR 269/01   

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https://dejure.org/2001,3256
BGH, 13.09.2001 - 3 StR 269/01 (https://dejure.org/2001,3256)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2001 - 3 StR 269/01 (https://dejure.org/2001,3256)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2001 - 3 StR 269/01 (https://dejure.org/2001,3256)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 176 a Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 46 StGB; § 176 Abs. 1 oder 2 StGB; § 48 StGB a.F.
    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Strafzumessung (einschlägige Vorbestrafung; Rückfallvorschriften; Doppelverwertungsverbot); Einzelfallprüfung bei Anknüpfung des Gesetzes an einen Rückfall

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Verbreitung pornografischer Schriften - Schuldspruch - Strafausspruch - Qualifikation

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StGB § 176 a Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 176 a Abs. 1; ; StGB § 176 Abs. 2; ; StGB § 48 a.F.; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 176 a Abs. 3 1. Alt.; ; StGB § 184 c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 3 § 176 a Abs. 1 Nr. 4
    Auslegung der Rückfallvorschrift des § 176 a Abs. 1 Nr. 4 StGB; Verstoß gegen das Verbot der Doppelverwertung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 198
  • StV 2002, 78
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückfallstrafbarkeit bei Vergehen mit geringem Schaden

    Auszug aus BGH, 13.09.2001 - 3 StR 269/01
    Diese Ansicht knüpft an die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung des § 48 StGB a.F. (BVerfGE 50, 134 = NJW 1979, 1037) an.

    In dieser Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht Umstände aufgeführt, die dem Tatrichter als mögliche Anhaltspunkte für eine Warnfunktion dienen können: ein "innerer Zusammenhang" bzw. ein "kriminologisch faßbarer Zusammenhang" zwischen den Vortaten und der neuen Tat, eine "bestimmte kriminelle Kontinuität" oder ein "tatschuldrelevanter Zusammenhang" (vgl. BVerfG NJW 1979, 1037, 1038).

  • BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11

    Sichverschaffen von kinderpornographischen Schriften (Besitz; Tenorierung;

    Soweit das Landgericht im Fall II. 1 der Urteilsgründe bei der Bestimmung der dem Strafrahmen des § 176a Abs. 1 StGB entnommenen Freiheitsstrafe entgegen § 46 Abs. 3 StGB auch die die Strafbarkeit nach dieser Vorschrift begründende Vorverurteilung durch das Landgericht Magdeburg vom 17. Juli 2000 zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt hat (BGH, Beschluss vom 13. September 2001 - 3 StR 269/01, NStZ 2002, 198, 199; Hörnle in LK-StGB, 12. Aufl., § 176a Rn. 21), vermag der Senat auszuschließen, dass das Urteil auf diesem Rechtsfehler beruht.
  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 627/16

    Versuchte Anstiftung (Einordnung der beabsichtigten Tat als Verbrechen:

    Obwohl das Landgericht bei allen Fällen auf Grund der Vorahndung des Angeklagten die Qualifikation des § 176a Abs. 1 StGB (Wiederholungstaten) bejaht hat, wurde im Rahmen der Strafzumessung rechtsfehlerhaft unter Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB die "einschlägige Vorstrafe und die damit verbundene sechseinhalbjährige Haftstrafe' (UA S. 33) nochmals strafschärfend berücksichtigt (BGH, Beschlüsse vom 26. August 2003 - 1 StR 344/03, NStZ-RR 2004, 71 und vom 13. September 2001 - 3 StR 269/01, NStZ 2002, 198).
  • BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Anordnung der Sicherungsverwahrung bei wiederholten

    Daher kann auch ein Urteil wegen einer vor Einführung von § 176a Abs. 1 Nr. 4 StGB aF begangenen Tat zu einer Verurteilung nach dieser Bestimmung führen (so im Ergebnis auch BGH NStZ 2002, 198, 199).

    c) Anhaltspunkte dafür, dass die frühere Verurteilung keine Warnfunktion entfaltet hätte, ohne dass dies dem (uneingeschränkt schuldfähigen) Angeklagten vorzuwerfen wäre (vgl. BGH NStZ 2002, 198, 199 m.w.N.), gibt es nicht.

  • BGH, 18.05.2010 - 4 StR 139/10

    Tateinheit zwischen dem schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes nach Abs. 1

    Die erforderliche rechtskräftige Vorverurteilung lag nunmehr vor (zu deren Warnfunktion vgl. BGH, Beschl. vom 13. September 2001 - 3 StR 269/01, NStZ 2002, 198, 199).
  • LG Dortmund, 21.02.2017 - 31 KLs 63/16
    Ob insoweit - wie in Teilen der Literatur gefordert und in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13.09.2001 (Az. 3 StR 269/01) ausdrücklich offen gelassen - dem Täter im konkreten Fall im Hinblick auf die Warnfunktion der Vorverurteilung ein verstärkter Schuldvorwurf treffen muss, kann hier dahinstehen.
  • BGH, 26.08.2003 - 1 StR 344/03

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Rückfalltäter;

    Im übrigen ist die Bewertung einer Vorstrafe, die die Verurteilung nach § 176a Abs. 1 Nr. 4 StGB auslöst, weder im Rahmen der Prüfung eines minder schweren Falles noch bei der Strafzumessung im engeren Sinne gänzlich ausgeschlossen, wenn deren Warnfunktion vom Durchschnittsfall deutlich abweicht (vgl. BGH NStZ 2002, 198 (199)).
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