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   BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11   

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https://dejure.org/2011,1582
BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11 (https://dejure.org/2011,1582)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2011 - 3 StR 196/11 (https://dejure.org/2011,1582)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2011 - 3 StR 196/11 (https://dejure.org/2011,1582)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 257c StPO; § 338 Nr. 4 StPO; § 6a StPO; § 74a Abs. 1 Nr. 1 GVG; § 29a BtMG; § 129 StGB
    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne objektive Willkür); kriminelle Vereinigung (Bildung; Mitgliedschaft; tateinheitliches Zusammentreffen mit einem Verstoß gegen das BtMG); Absprache (keine konkludente Rücknahme eines ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 6a, 257c, 338 Nr. 4 GVG § 74a Abs. 1 Nr. 4

  • openjur.de

    §§ 338 Nr. 4, 257c, 6a StPO; § 74a Abs. 1 Nr. 4 GVG

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6a StPO, § 257c StPO, § 338 Nr 4 StPO, § 74a Abs 1 Nr 4 Halbs 2 GVG, § 29 BtMG
    Revision in Strafsachen: Revisionrüge der Verhandlung vor einem unzuständigen Gericht trotz einer Verständigung über das Verfahrensergebnis; beachtlicher Rechtsfehler bei Verkennung der Zuständigkeit der Staatsschutzkammer; Sonderzuständigkeit bei Zusammentreffen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verständigung als Hindernis für die Revisionsrüge der unrichtigen Annahme einer Zuständigkeit durch das Gericht

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Revisionrüge der Verhandlung vor einem unzuständigen Gericht trotz einer Verständigung über das Verfahrensergebnis; beachtlicher Rechtsfehler bei Verkennung der Zuständigkeit der Staatsschutzkammer; Sonderzuständigkeit bei Zusammentreffen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Revisionrüge der Verhandlung vor einem unzuständigen Gericht trotz einer Verständigung über das Verfahrensergebnis; beachtlicher Rechtsfehler bei Verkennung der Zuständigkeit der Staatsschutzkammer; Sonderzuständigkeit bei Zusammentreffen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verständigung als Hindernis für die Revisionsrüge der unrichtigen Annahme einer Zuständigkeit durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Delikte vor der Staatsschutzkammer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuständigkeitrüge trotz vorangegangenem Verständigung im Strafverfahren

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Zulässigkeit der Revision nach Verfahrensabsprache und zur Zuständigkeit der Staatsschutzkammer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 57, 3
  • NJW 2012, 468
  • NStZ 2012, 396
  • NJ 2012, 351
  • StV 2012, 137
  • JR 2012, 262
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11
    Auch in den Fällen, in denen es um die Zuständigkeit einer Jugend- oder Erwachsenenstrafkammer geht oder in denen das Oberlandesgericht in einer Staatsschutzstrafsache die Anklage des Generalbundesanwalts zur Hauptverhandlung zugelassen hat, prüft der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren - in der zweiten Fallgruppe sogar von Amts wegen - ob das Tatgericht seine Zuständigkeit rechtsfehlerfrei angenommen hat (BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - 4 StR 347/10, StraFo 2010, 466; BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 247 ff.).

    (1) Eine solche eingeschränkte Überprüfung kann etwa in Betracht kommen, wenn eine vorangegangene Entscheidung der Beurteilung des Revisionsgerichts nach § 336 Satz 2 StPO (vgl. zu einem unanfechtbaren Eröffnungsbeschluss BGH, Urteil vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 503/80, GA 1981, 321) oder nach § 269 StPO (s. etwa BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 241) grundsätzlich entzogen ist.

    In diesen Fällen dient die Eröffnung der Rügemöglichkeit mit dem Prüfungsmaßstab der Willkür allein dem Zweck, den Angeklagten zur Wahrung seines Rechts auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht auf die Verfassungsbeschwerde zu verweisen, sondern den Verstoß gegen die grundrechtliche Gewährleistung bereits im Verfahren vor den Fachgerichten zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 241 mwN).

  • BGH, 06.08.2009 - 3 StR 547/08

    Gestattung der Entfernung eines Angeklagten von der Teilnahme an der

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11
    a) Das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2353), mit dem § 257c StPO und weitere, die Verständigung in Strafsachen betreffende Bestimmungen in die Strafprozessordnung eingefügt worden sind, sieht nach einer derartigen Beendigung des erstinstanzlichen Verfahrens keine Beschränkungen hinsichtlich der Rechtsmittelbefugnis vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 2009 - 3 StR 156/09, StV 2009, 680; vom 6. August 2009 - 3 StR 547/08, NStZ 2010, 289, 290; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 257c Rn. 32a; Weider in Niemöller/Schlothauer/Weider, Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren, 2010, 155 f., 160 f.).

    Er vermag sich der dort vertretenen Ansicht - jedenfalls vor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung - nicht anzuschließen und hält an seiner Auffassung fest, dass dem Angeklagten die Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels und zur Erhebung von Verfahrensrügen uneingeschränkt erhalten bleibt, auch wenn dem Urteil eine Verständigung vorausgegangen ist (BGH, Beschlüsse vom 3. September 2009 - 3 StR 156/09, StV 2009, 680; vom 6. August 2009 - 3 StR 547/08, NStZ 2010, 289, 290; vgl. auch BGH, Urteile vom 10. Juni 2010 - 4 StR 73/10, NStZ-RR 2010, 383; vom 11. Mai 2011 - 2 StR 590/10, NJW 2011, 2377).

  • BGH, 03.09.2009 - 3 StR 156/09

    Verständigung (Rechtsmittelbefugnis hinsichtlich der örtlichen Unzuständigkeit)

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11
    a) Das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2353), mit dem § 257c StPO und weitere, die Verständigung in Strafsachen betreffende Bestimmungen in die Strafprozessordnung eingefügt worden sind, sieht nach einer derartigen Beendigung des erstinstanzlichen Verfahrens keine Beschränkungen hinsichtlich der Rechtsmittelbefugnis vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 2009 - 3 StR 156/09, StV 2009, 680; vom 6. August 2009 - 3 StR 547/08, NStZ 2010, 289, 290; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 257c Rn. 32a; Weider in Niemöller/Schlothauer/Weider, Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren, 2010, 155 f., 160 f.).

    Er vermag sich der dort vertretenen Ansicht - jedenfalls vor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung - nicht anzuschließen und hält an seiner Auffassung fest, dass dem Angeklagten die Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels und zur Erhebung von Verfahrensrügen uneingeschränkt erhalten bleibt, auch wenn dem Urteil eine Verständigung vorausgegangen ist (BGH, Beschlüsse vom 3. September 2009 - 3 StR 156/09, StV 2009, 680; vom 6. August 2009 - 3 StR 547/08, NStZ 2010, 289, 290; vgl. auch BGH, Urteile vom 10. Juni 2010 - 4 StR 73/10, NStZ-RR 2010, 383; vom 11. Mai 2011 - 2 StR 590/10, NJW 2011, 2377).

  • Drs-Bund, 09.01.1980 - BT-Drs 8/3551
    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11
    In einer Stellungnahme des Bundesrates zu einem vorangegangenen Entwurf der Bundesregierung wurde die mit demselben Gesetz eingeführte ähnliche Regelung zur Zuständigkeit bei Steuerstraftaten in § 391 Abs. 4 AO jedoch darauf gestützt, dass bei der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität der Kenntnis der örtlichen Verhältnisse besondere Bedeutung zukomme (BT-Drucks. 8/3551 S. 48).
  • BGH, 20.04.2006 - 3 StR 284/05

    Öffentlichkeit des Verfahrens (genereller Ausschluss bestimmter Altersgruppen);

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11
    Die Erpressungsstraftaten werden durch das fortdauernde Vereinigungsdelikt zwar nicht mit den Betäubungsmitteltaten zu einer einzigen tateinheitlichen Tat verklammert, da die zu verklammernden Taten angesichts der Strafandrohung im Verhältnis zur Bildung einer kriminellen Vereinigung nicht leichter oder gleichwertig sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2006 - 3 StR 284/05, NStZ-RR 2006, 232, 233).
  • OLG Oldenburg, 15.12.2003 - HEs 41/03

    Sachlich zuständiges Strafgericht bei gemischter Anklage wegen Mitgliedschaft in

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11
    (3) Aus den dargelegten Gründen folgt auch, dass die Zuständigkeit der Staatsschutzkammer nach § 74a Abs. 1 Nr. 4 GVG nicht davon abhängen kann, welches Gewicht die zu dem Betäubungsmitteldelikt hinzukommende Straftat hat (wohl aA OLG Oldenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2003 - HEs 41/03, NStZ-RR 2004, 174, 175; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., GVG § 74a Rn. 4).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11
    Diese Voraussetzung ist hier - wie auch vom Landgericht zutreffend angenommen - erfüllt, da jedenfalls ein Teil der Erlöse aus den Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz in die Gemeinschaftskasse der Vereinigung fließen sollte und die Taten mithin in Verfolgung der Vereinigungsziele begangen wurden (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 290; vgl. auch LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 129 Rn. 194).
  • BGH, 20.04.2005 - 3 StR 106/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Anbau von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11
    Auch aus praktischen Erwägungen erscheint die Differenzierung nach dem Gewicht der zusätzlich begangenen Straftat(en) nicht erforderlich; denn einer möglicherweise sachwidrigen Zuständigkeit der allgemeinen Strafkammer ließe sich für den Fall, dass das Betäubungsmitteldelikt von völlig untergeordneter Bedeutung ist, etwa durch eine Beschränkung des Verfahrensstoffes nach § 154a StPO spätestens mit dem Eröffnungsbeschluss begegnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 1980 - StB 32/80, BGHSt 29, 341 ff.; vom 20. April 2005 - 3 StR 106/05, NStZ 2005, 650; OLG Karlsruhe aaO; LR/Siolek aaO Rn. 15).
  • LG Frankfurt/Main, 25.10.1989 - 23 KLs 80 Js 20257/88
    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11
    bb) Die Zuständigkeit der Staatsschutzkammer wird nicht dadurch begründet, dass dem Angeklagten M. auch noch Erpressungstaten zur Last liegen; denn die Ausnahmeregelung des § 74a Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 GVG greift unabhängig davon ein, ob neben einem Betäubungsmitteldelikt weitere Straftaten mit der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit stehen (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Februar 1989 - 1 HEs 23/89; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25. Oktober 1989 - 5/23 KLs 80 Js 20257/88, StV 1990, 490; SK-StPO/Frister, GVG § 74a Rn. 17 (Stand: Oktober 2009); Kissel/Mayer, GVG, 6. Aufl., § 74a Rn. 3; aA LR/Siolek, StPO, 26. Aufl., GVG § 74a Rn. 13).
  • BGH, 26.09.1980 - StB 32/80

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG - Beschränkung - Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11
    Auch aus praktischen Erwägungen erscheint die Differenzierung nach dem Gewicht der zusätzlich begangenen Straftat(en) nicht erforderlich; denn einer möglicherweise sachwidrigen Zuständigkeit der allgemeinen Strafkammer ließe sich für den Fall, dass das Betäubungsmitteldelikt von völlig untergeordneter Bedeutung ist, etwa durch eine Beschränkung des Verfahrensstoffes nach § 154a StPO spätestens mit dem Eröffnungsbeschluss begegnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 1980 - StB 32/80, BGHSt 29, 341 ff.; vom 20. April 2005 - 3 StR 106/05, NStZ 2005, 650; OLG Karlsruhe aaO; LR/Siolek aaO Rn. 15).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

  • BGH, 10.01.1958 - 5 StR 487/57
  • OLG Köln, 18.11.2008 - 82 Ss 89/08

    Begriff des Tatorts bei einer Unterschlagung

  • BGH, 22.09.2008 - 1 StR 323/08

    Beihilfe zu mehreren Taten der Steuerhinterziehung durch jeweils selbständige

  • BGH, 08.12.1992 - 1 StR 594/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts

  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

  • BGH, 17.08.2010 - 4 StR 347/10

    Absoluter Revisionsgrund der Unzuständigkeit des Gerichts (Jugendgericht und

  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10

    Verhältnis zwischen dem Verständigungsgesetz und den allgemeinen Hinweispflichten

  • BGH, 10.06.2010 - 4 StR 73/10

    Versuchte Erpressung ("Fall Liechtenstein"; "Versuch des Regelbeispiels";

  • BGH, 24.02.2010 - 5 StR 23/10

    Verfahrensrüge (Begründung); Antrag auf Auswechselung des Verteidigers

  • BGH, 11.12.1980 - 4 StR 503/80

    Funkempfangsanlage - Genehmigungspflicht - Radarwarngerät

  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 404/08

    Unstatthafte Verfahrensrügen gemäß § 338 Nr. 1 und Nr. 4 StPO nach einer

  • BGH, 14.06.2005 - 3 StR 446/04

    Besorgnis der Befangenheit; gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und

  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98

    Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache,

  • Drs-Bund, 31.01.2007 - BT-Drs 16/4197
  • BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80

    Gerhard Härdle

  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Ohne dass es in der Sache maßgebend darauf ankommt, ist in verfahrensrechtlicher Hinsicht ergänzend zu bemerken, dass gemäß § 74a Abs. 1 Nr. 4 GVG für Straftaten nach § 129 StGB grundsätzlich besondere Strafkammern bei den Landgerichten, in deren Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat, für den Bezirk dieses Oberlandesgerichts als erkennendes Gericht des ersten Rechtszuges zuständig sind und mithin über nahezu sämtliche Bandentaten mit Ausnahme von Betäubungsmitteldelikten entscheiden müssten, sofern die Verfolgung nicht bereits bis zur Entscheidung über die Zulassung der Anklage gemäß § 154a StPO beschränkt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 1980 - StB 32/80, BGHSt 29, 341, 343 ff.; vom 13. September 2011 - 3 StR 196/11, BGHSt 57, 3 Rn. 23 mwN).

    Eine Ausnahmekonstellation nach § 74a Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 GVG, in der dem Angeklagten neben dem Vereinigungsdelikt ein in Tateinheit stehender Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last liegt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 3 StR 196/11, BGHSt 57, 3 Rn. 18 ff.), ist nicht gegeben.

  • BGH, 17.01.2023 - 2 StR 87/22

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des erkennenden Gerichts;

    Einem Angeklagten bleibt grundsätzlich die Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels und zur Erhebung von Verfahrensrügen uneingeschränkt erhalten, auch wenn dem Urteil eine Verständigung vorausgegangen ist; die Zustimmung zu einer Verständigung führt grundsätzlich nicht zum Verlust einzelner prozessualer Rechte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 3 StR 196/11, BGHSt 57, 3, 4 f.; MüKoStPO/Jahn/Kudlich, § 257c Rn. 209; BeckOK StPO/Eschelbach, 46. Ed., § 257c Rn. 51.1).

    Vielmehr kann die Zustimmung zu einer Verständigung auf verschiedenen Gründen beruhen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 3 StR 196/11, BGHSt 57, 3, 5; BeckOK StPO/Eschelbach, 46. Ed., § 257c Rn. 51.1 a.E.; a.A. Löwe-Rosenberg/Jäger, StPO, 27. Aufl., § 222b Rn. 3; MüKoStPO/Arnoldi, § 222b Rn. 18; SSW-StPO/Grube, 5. Aufl., § 222b Rn. 5).

  • BGH, 04.11.2015 - 4 StR 403/14

    Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel (Begriff des Arzneimittels)

    Hinsichtlich der Verurteilung wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens eines Nahrungsergänzungsmittels ohne ausreichende Kennzeichnung weist das Urteil keinen den Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler auf (§ 349 Abs. 2 StPO; vgl. zu der zur Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer erhobenen Verfahrensrüge: BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 3 StR 196/11, BGHSt 57, 3, 12 (zur vergleichbaren Problematik bei § 74a Abs. 1 Nr. 4 GVG)).
  • KG, 09.05.2012 - 161 Ss 49/12

    Revision im Strafverfahren: Revisionsrüge der Staatsanwaltschaft der Verhandlung

    Denn selbst das Herbeiführen oder bewusste Ausnutzen eines Verfahrensfehlers führt bei unverzichtbaren Verfahrensvoraussetzungen wie der sachlichen Zuständigkeit generell nicht zum Rügeverlust (vgl. Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 337 Rdn. 271, 282 a ff; vgl. auch BGH, NJW 2012, 468, 469 kein Rügeverlust nach Verständigung).
  • KG, 23.04.2012 - 121 Ss 34/12

    Verständigung im Strafverfahren: Bildung einer Gesamtgeldstrafe aus Geld- und

    Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung des § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO, der im Falle einer Verständigung keinen Rechtsmittelverzicht zulässt [vgl. BGH NStZ 2010, 289, 290 und NJW 2012, 468, 469; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., Rdn. 32 a; Velten in SK-StPO, 4. Aufl., Rdn. 57; jeweils zu § 257 c StPO; Moldenhauer/Wenske NStZ 2012, 184 f.].
  • KG, 23.04.2012 - 1 Ss 34/12

    Absprache, Verständigung, zulässiger Inhalt.

    Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung des § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO, der im Falle einer Verständigung keinen Rechtsmittelverzicht zulässt [vgl. BGH NStZ 2010, 289, 290 und NJW 2012, 468, 469; Mey-er-Goßner, StPO 54. Aufl., Rdn. 32 a; Velten in SK - StPO, 4. Aufl., Rdn. 57; jeweils zu § 257 c StPO; Moldenhau-er/Wenske NStZ 2012, 184 f.].
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