Rechtsprechung
   BGH, 13.09.2012 - IX ZB 251/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29628
BGH, 13.09.2012 - IX ZB 251/11 (https://dejure.org/2012,29628)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2012 - IX ZB 251/11 (https://dejure.org/2012,29628)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2012 - IX ZB 251/11 (https://dejure.org/2012,29628)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,29628) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 517 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungseinlegungsfrist bei unkorrekter Einzelanweisung eines Rechtsanwalts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einlegung der Beschwerde bzgl. der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungseinlegungsfrist

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Konkrete Einzelanweisung muss wirklich umfassend sein

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungseinlegungsfrist bei unkorrekter Einzelanweisung eines Rechtsanwalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 2
    Einlegung der Beschwerde bzgl. der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungseinlegungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 233 ZPO
    Konkrete Einzelanweisung muss wirklich umfassend sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstinstanzliches Gericht muss Rechtsmittelschriftsatz an das Rechtsmittelgericht weiterleiten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Klare Ansagen an das Büropersonal kann Fristwahrung sichern

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 236
  • AnwBl 2012, 1007
  • AnwBl Online 2012, 315
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.11.2008 - IX ZB 208/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 13.09.2012 - IX ZB 251/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgt aus dem verfassungsrechtlichen Anspruch des Rechtsuchenden auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) die Pflicht des mit der Sache befasst gewesenen Gerichts, bei Eingang eines fristgebundenen Rechtsmittelschriftsatzes, der fehlerhaft an das erstinstanzlich mit der Sache befasst gewesene Gericht gerichtet ist, diesen im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (BGH, Beschluss vom 6. November 2008 - IX ZB 208/06, NJW-RR 2009, 408 Rn. 7).

    Hierzu wäre er verpflichtet gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2008, aaO mwN).

    Er hätte darlegen müssen, dass bei Eingang des fristgebundenen Schriftsatzes bei dem Landgericht an einem Mittwoch im Fall der Behandlung der Sache im ordentlichen Geschäftsgang die am folgenden Montag ablaufende Frist zur Berufungsbegründung eingehalten worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2008, aaO Rn. 8).

    c) Soweit die Rechtsbeschwerde meint, das Landgericht sei verpflichtet gewesen, entweder ihre fehlerhaft an das Erstgericht adressierte Berufungsschrift per Telefax an das Berufungsgericht weiterzuleiten oder die Prozessbevollmächtigten des Klägers telefonisch auf die fehlerhafte Adressierung hinzuweisen, besteht eine solche Pflicht, Maßnahmen zur besonderen Beschleunigung zu ergreifen, um eine mögliche Verfristung aufzufangen, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die vom Bundesverfassungsgericht gebilligt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2008, aaO Rn. 8; BVerfG NJW 1995, 3173, 3175; BVerfG NJW 2001, 1343), nicht.

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus BGH, 13.09.2012 - IX ZB 251/11
    c) Soweit die Rechtsbeschwerde meint, das Landgericht sei verpflichtet gewesen, entweder ihre fehlerhaft an das Erstgericht adressierte Berufungsschrift per Telefax an das Berufungsgericht weiterzuleiten oder die Prozessbevollmächtigten des Klägers telefonisch auf die fehlerhafte Adressierung hinzuweisen, besteht eine solche Pflicht, Maßnahmen zur besonderen Beschleunigung zu ergreifen, um eine mögliche Verfristung aufzufangen, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die vom Bundesverfassungsgericht gebilligt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2008, aaO Rn. 8; BVerfG NJW 1995, 3173, 3175; BVerfG NJW 2001, 1343), nicht.
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BGH, 13.09.2012 - IX ZB 251/11
    c) Soweit die Rechtsbeschwerde meint, das Landgericht sei verpflichtet gewesen, entweder ihre fehlerhaft an das Erstgericht adressierte Berufungsschrift per Telefax an das Berufungsgericht weiterzuleiten oder die Prozessbevollmächtigten des Klägers telefonisch auf die fehlerhafte Adressierung hinzuweisen, besteht eine solche Pflicht, Maßnahmen zur besonderen Beschleunigung zu ergreifen, um eine mögliche Verfristung aufzufangen, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die vom Bundesverfassungsgericht gebilligt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2008, aaO Rn. 8; BVerfG NJW 1995, 3173, 3175; BVerfG NJW 2001, 1343), nicht.
  • BGH, 30.10.2008 - III ZB 54/08

    Überwachung der Ausführung einer Weisung an das Kanzleipersonal durch den

    Auszug aus BGH, 13.09.2012 - IX ZB 251/11
    Zwar trifft den Rechtsanwalt im Fall einer Fristversäumung wegen Fehlleitung eines Schriftsatzes dann kein zurechenbares Verschulden, wenn er einer bislang zuverlässigen Kanzleiangestellten eine konkrete Einzelanweisung erteilt hat, bei deren Befolgung die Frist gewahrt worden wäre (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - III ZB 54/08, NJW 2009, 296 Rn. 9).
  • OLG Zweibrücken, 04.12.2023 - 9 U 141/23

    Nichtgewährung der Weidereinsetzung in den vorigen Stand nach verschuldeter

    Maßnahmen außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs mitzuwirken, besteht nicht (vgl. BGH NJW 2013, 236; NJW-RR 2014, 2).
  • OLG Bamberg, 02.05.2022 - 2 UF 16/22

    Elektronische Einlegung der Beschwerde beim unzuständigen Gericht

    Daher ist auch ein mit der Sache im vorausgegangenen Rechtszug befasst gewesenes Gericht nicht verpflichtet, die Partei oder ihre Prozessbevollmächtigten innerhalb der Berufungsfrist durch Telefonat oder Telefax von der Einreichung der Berufung beim unzuständigen Gericht zu unterrichten (vgl. BGH, Beschluss v. 22.11.2005, Az. VI ZB 15/05; Beschluss v. 27.07.2016, Az. XII ZB 203/15; Beschluss v. 13.09.2012, Az. IX ZB 251/11).
  • BGH, 19.09.2017 - VI ZB 37/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichten des unzuständigen Gerichts bei

    Daher ist auch ein mit der Sache im vorausgegangenen Rechtszug befasst gewesenes Gericht nicht verpflichtet, die Partei oder ihre Prozessbevollmächtigten innerhalb der Berufungsfrist durch Telefonat oder Telefax von der Einreichung der Berufung beim unzuständigen Gericht zu unterrichten (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 22. November 2005 - VI ZB 15/05, AnwBl. 2006, 212; BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2016 - XII ZB 203/15, NJW-RR 2016, 1340 Rn. 13; vom 13. September 2012 - IX ZB 251/11, NJW 2013, 236 Rn. 10; vom 4. April 2007 - III ZB 109/06, VersR 2008, 511 Rn. 14; BVerfG NJW 2001, 1343).
  • BGH, 20.04.2023 - I ZB 83/22

    Einreichnung einer Rechtsmittelschrift beim unzuständigen Ausgangsgericht durch

    Es besteht deshalb keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen Gerichts, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern und auf diese Weise der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die zutreffende Adressierung eines Schriftsatzes allgemein abzunehmen (BVerfG, NJW 2006, 1579 [juris Rn. 8]; BGH, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 12]; BGH, Beschluss vom 13. September 2012 - IX ZB 251/11, NJW 2013, 236 [juris Rn. 10]; Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, NJOZ 2016, 1582 [juris Rn. 16]; Beschluss vom 19. September 2017 - VI ZB 37/16, NJW-RR 2018, 314 [juris Rn. 6]).
  • BGH, 06.05.2020 - IV ZB 18/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    Die eine Wiedereinsetzung begehrende Partei hat aber darzulegen und glaubhaft zu machen, dass es möglich und damit zu erwarten gewesen wäre, dass ihr Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgerecht an das zuständige Rechtsmittelgericht weitergeleitet worden wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 2017 - VI ZB 37/16, VersR 2018, 316 Rn. 5; vom 13. September 2012 - IX ZB 251/11, NJW 2013, 236 Rn. 9; jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht