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   BGH, 13.09.2016 - 5 StR 524/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,32072
BGH, 13.09.2016 - 5 StR 524/15 (https://dejure.org/2016,32072)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2016 - 5 StR 524/15 (https://dejure.org/2016,32072)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2016 - 5 StR 524/15 (https://dejure.org/2016,32072)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 356a StPO, § 356a Satz 2 StPO, § 356a Satz 3 StPO, § 356a Satz 1 StPO, § 465 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anbringen einer Anhörungsrüge innerhalb einer Woche nach Kenntnis von der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anbringen einer Anhörungsrüge innerhalb einer Woche nach Kenntnis von der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    StPO § 356a S. 2
    Anbringen einer Anhörungsrüge innerhalb einer Woche nach Kenntnis von der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörungsrüge - und der Zeitpunkt der Kenntnis von der Gehörsverletzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.03.2005 - 2 StR 444/04

    Anhörungsrüge (Mitteilung und Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der

    Auszug aus BGH, 13.09.2016 - 5 StR 524/15
    Eine Anhörungsrüge ist gemäß § 356a Satz 2 StPO innerhalb einer Woche nach Kenntnis von der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör anzubringen, wobei es entscheidend auf die Kenntnis desjenigen Beteiligten ankommt, dessen Anspruch auf rechtliches Gehör durch die Entscheidung des Revisionsgerichts verletzt sein soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, BGHR StPO § 356a Frist 1, und vom 10. Januar 2013 - 1 StR 382/10).
  • BGH, 02.09.2015 - 1 StR 207/15

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 13.09.2016 - 5 StR 524/15
    Soweit der Verurteilte die Anhörungsrüge darauf stützt, der Senat habe in der Sache unzutreffend entschieden, kann er mit diesem Vorbringen im Rahmen des § 356a StPO nicht durchdringen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2015 - 1 StR 207/15, NStZ-RR 2016, 151).
  • BGH, 10.01.2013 - 1 StR 382/10

    Unzulässige und unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 13.09.2016 - 5 StR 524/15
    Eine Anhörungsrüge ist gemäß § 356a Satz 2 StPO innerhalb einer Woche nach Kenntnis von der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör anzubringen, wobei es entscheidend auf die Kenntnis desjenigen Beteiligten ankommt, dessen Anspruch auf rechtliches Gehör durch die Entscheidung des Revisionsgerichts verletzt sein soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, BGHR StPO § 356a Frist 1, und vom 10. Januar 2013 - 1 StR 382/10).
  • BGH, 02.09.2015 - 1 StR 433/14

    Anhörungsrüge (keine Verletzung des Grundsatzes rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus BGH, 13.09.2016 - 5 StR 524/15
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 2. September 2015 - 1 StR 433/14, dort nicht abgedruckt).
  • BGH, 12.08.2020 - 4 StR 611/19

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Bedenken bestehen bereits gegen die Zulässigkeit des Rechtsbehelfs, weil sich die Antragsschrift auf die Mitteilung beschränkt, wann die Verteidigerin des Verurteilten den Verwerfungsbeschluss des Senats erhalten hat, und sich zu dem für den Fristbeginn nach § 356a Satz 2 StPO maßgeblichen Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Verurteilten von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2013 - 1 StR 382/10 Rn. 4; vom 13. September 2016 - 5 StR 524/15 Rn. 2), nicht näher verhält.
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