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   BGH, 13.09.2017 - AK 39/17   

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https://dejure.org/2017,36703
BGH, 13.09.2017 - AK 39/17 (https://dejure.org/2017,36703)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2017 - AK 39/17 (https://dejure.org/2017,36703)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2017 - AK 39/17 (https://dejure.org/2017,36703)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.2017 - AK 14/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - AK 39/17
    Der Senat hat mit Beschluss vom 6. April 2017 (AK 14/17) entschieden, dass eine (weitere) Haftprüfung zu diesem Zeitpunkt nicht veranlasst sei, weil der neu gefasste Haftbefehl im Hinblick auf die dem Angeklagten darin vorgeworfene Beteiligung an der Hinrichtung von 36 syrischen Regierungsmitarbeitern eine neue Sechsmonatsfrist im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO in Gang gesetzt habe.

    Betreffend den Angeklagten K. nimmt der Senat insoweit zunächst Bezug auf seine Beschlüsse vom 15. Dezember 2016 (AK 63-65/16) und vom 6. April 2017 (AK 14/17), mit denen er die Haftfortdauer angeordnet bzw. entschieden hat, dass eine weitere Haftprüfung nicht veranlasst war.

    Es handelte sich um nach dem humanitären Völkerrecht geschützte Personen und die Tat wurde im Zusammenhang mit einem nichtinternationalen Konflikt verübt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris Rn. 23 ff. mwN).

    Denn dieser Tatvorwurf hätte grundsätzlich bereits seit dem 10. Februar 2017 in einen Haftbefehl gegen ihn aufgenommen werden können, nachdem das ihn belastende Beweismittel, die Aussage des gesperrten Zeugen, die auch gegen die Angeklagten K. und H. den dringenden Tatverdacht begründete, am 9. Februar 2017 erhoben worden war (vgl. zu den Voraussetzungen einer neuen Sechsmonatsfrist BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris Rn. 6 ff. mwN).

  • BGH, 06.10.2016 - AK 52/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - AK 39/17
    Dies folgt hinsichtlich des den Angeklagten zur Last gelegten Kriegsverbrechens gegen Personen unmittelbar aus § 1 VStGB, bezüglich der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der außereuropäischen terroristischen Vereinigung Jabhat al-Nusra infolge ihrer Betroffenheit im Inland aus § 129b Abs. 1 Satz 2 StGB (zum Strafanwendungsrecht vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.) und im Hinblick auf die Verstöße gegen das KWKG und die Mordtat aus § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB.
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - AK 39/17
    In rechtlicher Hinsicht ergibt sich daraus, dass die Angeklagten sich durch drei zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit stehende Taten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 f., 319 f.) mit hoher Wahrscheinlichkeit als Mitglieder an der Jabhat al-Nusra und damit an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt haben, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 und 4, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB.
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