Rechtsprechung
BGH, 13.09.2017 - XII ZB 157/17 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
BGB § 1903 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1903 Abs 1 BGB
Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei umfangreichem Vermögen des Betreuten - IWW
§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 1903 Abs. 1 BGB
- Wolters Kluwer
Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei konkreten Anhaltspunkten für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art; Beschränkung des Einwilligungsvorbehalts auf ein einzelnes Objekt oder eine bestimmte Art von Geschäften; Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Einwilligungsvorbehalt, Erforderlichkeit, Vermögensgefährdung, Konkrete Anhaltspunkte, Beschränkung auf einzelne Objekte, Beschränkung auf bestimmte Geschäfte
- rewis.io
Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei umfangreichem Vermögen des Betreuten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1903 Abs. 1
Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei konkreten Anhaltspunkten für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art; Beschränkung des Einwilligungsvorbehalts auf ein einzelnes Objekt oder eine bestimmte Art von Geschäften; Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis ... - rechtsportal.de
BGB § 1896 Abs. 2 S. 1-2; BGB § 1903 Abs. 1
Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei konkreten Anhaltspunkten für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art; Beschränkung des Einwilligungsvorbehalts auf ein einzelnes Objekt oder eine bestimmte Art von Geschäften; Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis ... - datenbank.nwb.de
Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei umfangreichem Vermögen des Betreuten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Einwilligungsvorbehalt bei umfangreichem Vermögen
- famrz.de (Kurzinformation)
Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
Verfahrensgang
- AG Deggendorf, 17.01.2017 - XVII 1395/16
- LG Deggendorf, 09.03.2017 - 13 T 27/17
- BGH, 13.09.2017 - XII ZB 157/17
- LG Deggendorf, 02.05.2018 - 13 T 27/17
- OLG München, 16.11.2018 - 34 Wx 222/18
- AG Deggendorf, 15.10.2019 - XVII 1395/16
- LG Deggendorf, 12.12.2019 - 13 T 173/19
- BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 338/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 1345
- MDR 2017, 1304
- FGPrax 2018, 28
- FamRZ 2017, 1963
- Rpfleger 2018, 80
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 28.07.2015 - XII ZB 92/15
Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für …
Auszug aus BGH, 13.09.2017 - XII ZB 157/17
Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf ein einzelnes Objekt oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 28. Juli 2015, XII ZB 92/15, FamRZ 2015, 1793).Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf ein einzelnes Objekt oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (Senatsbeschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 92/15 - FamRZ 2015, 1793 Rn. 8 ff. mwN).
- BGH, 07.12.2016 - XII ZB 458/15
Betreuungssache: Erforderlichkeit der Einwilligung des Betreuers bei einer …
Auszug aus BGH, 13.09.2017 - XII ZB 157/17
Der Umfang der Ermittlung richtet sich auch danach, dass es sich bei dem Einwilligungsvorbehalt um einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen handelt, der sich ohne weitere Feststellungen nicht rechtfertigen lässt (Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 458/15 - FamRZ 2017, 474 Rn. 25 und 31). - BGH, 27.01.2016 - XII ZB 519/15
Betreuungsverfahren betreffend die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers: …
Auszug aus BGH, 13.09.2017 - XII ZB 157/17
Ob dies der Fall ist, hat das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht festzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 2016 - XII ZB 519/15 - FamRZ 2016, 627 Rn. 18, 22).
- BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14
Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht: Feststellung …
Auszug aus BGH, 13.09.2017 - XII ZB 157/17
Anders kann es zum einen liegen, wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachterteilung oder am Fortbestand der Vollmacht bestehen, die geeignet sind, die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr und damit die Wahrnehmung von Rechten des Betroffenen durch den Bevollmächtigten zu beeinträchtigen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 12 mwN). - BGH, 17.02.2016 - XII ZB 498/15
Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers trotz …
Auszug aus BGH, 13.09.2017 - XII ZB 157/17
Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 498/15 - FamRZ 2016, 704 Rn. 12 mwN). - BGH, 27.07.2011 - XII ZB 118/11
Betreuungsverfahren: Notwendige Anhörung des Betroffenen durch das …
Auszug aus BGH, 13.09.2017 - XII ZB 157/17
b) Die Einrichtung einer Betreuung kann im vorliegenden Fall auch nicht damit begründet werden, dass diese als Voraussetzung für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 11). - BGH, 07.08.2013 - XII ZB 671/12
Betreuungsverfahren: Anordnung der Betreuung trotz bestehender Vorsorgevollmacht
Auszug aus BGH, 13.09.2017 - XII ZB 157/17
Aber auch wenn die Redlichkeit des Vorsorgebevollmächtigten außer Zweifel steht, kann die Anordnung einer Betreuung erforderlich sein, wenn der Bevollmächtigte - etwa wegen unüberbrückbarer Differenzen zwischen ihm und dem Betroffenen - nicht in der Lage ist, zum Wohle des Betroffenen zu handeln (vgl. Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 671/12 - FamRZ 2013, 1724 Rn. 8 f.).
- BGH, 24.01.2018 - XII ZB 141/17
Betreuungssache: Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten; Mandatierung …
Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedingt dabei unter anderem, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf ein einzelnes Objekt oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - XII ZB 157/17 - FamRZ 2017, 1963 Rn. 17). - BGH, 18.07.2018 - XII ZB 167/18
Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung zum Schutz vor …
b) Zur Einrichtung eines Einwilligungsvorbehalts bei laufendem Verbraucherinsolvenzverfahren (Fortführung von Senatsbeschluss vom 13. September 2017 XII ZB 157/17 FamRZ 2017, 1963).Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf ein einzelnes Objekt oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - XII ZB 157/17 - FamRZ 2017, 1963 Rn. 17 mwN).
- BGH, 20.06.2018 - XII ZB 99/18
Betreuungssache: Verlängerungsentscheidung über eine Betreuung mit …
Der Umfang der Ermittlung richtet sich auch danach, dass es sich bei dem Einwilligungsvorbehalt um einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen handelt, der sich ohne weitere Feststellungen nicht rechtfertigen lässt (Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - XII ZB 157/17 - FamRZ 2017, 1963 Rn. 16 mwN).
- BGH, 06.05.2020 - XII ZB 483/19
Verwendung eines an ein anderes Gutachten anknüpfenden Gutachtens für Beurteilung …
Allerdings bedeutet der Grundsatz der Erforderlichkeit auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf ein einzelnes Objekt oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann und gegebenenfalls auch muss (Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - XII ZB 157/17 - FamRZ 2017, 1963 Rn. 17 mwN). - LG Essen, 11.03.2020 - 7 T 84/18
Betreuung, Vorsorgevollmacht
Es muss sich vielmehr um ein Risiko handeln, dessen Realisierung aufgrund konkreter Anhaltspunkte mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (BGH, NJW-RR 2017/1345/1346;… Palandt/Götz, BGB, 79. Auflage, 2020, § 1903 Rdnr. 4). - LG Deggendorf, 02.05.2018 - 13 T 27/17
Anordnung der Vermögenssorge
Unter Bezugnahme auf die Wertfestsetzung des BGH für das betreffende Verfahren der Rechtsbeschwerde (Beschluss des BGH vom 13.09.2017, Az. XII ZB 157/17) wird der Wert für das Beschwerdeverfahren vor dem Beschwerdegericht ebenfalls auf 5.000,- EUR festgesetzt (§ 40 Abs. 1 S. 2 FamGKG).