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   BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17   

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BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17 (https://dejure.org/2018,39104)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2018 - 1 StR 611/17 (https://dejure.org/2018,39104)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2018 - 1 StR 611/17 (https://dejure.org/2018,39104)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. StGB; § 211 Abs. 2 StGB; § 261 StPO
    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten: Voraussetzungen, besonders vorsichtige Prognose bei in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang stehenden Anlasstaten); Heimtückemord; tatrichterliche Beweiswürdigung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 64 StGB, § ... 66 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 66a Abs. 1 StGB, § 261 StPO, § 211 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB, § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB, § 66 Abs. 2 StGB, § 66 Abs. 3 Satz 1 oder 2 StGB, § 66a Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 301 StPO

  • Wolters Kluwer

    Handeln des Täters bereits zu Beginn des Angriffs mit bedingtem Tötungsvorsatz gegenüber dem Geschädigten durch den besonders gefährlichen Einsatz des Hammers hinsichtlich Heimtücke; Beurteilung des Vorliegens eines Hangs zur Begehung von Straftaten anhand einer ...

  • rewis.io

    Voraussetzungen der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Handeln des Täters bereits zu Beginn des Angriffs mit bedingtem Tötungsvorsatz gegenüber dem Geschädigten durch den besonders gefährlichen Einsatz des Hammers hinsichtlich Heimtücke; Beurteilung des Vorliegens eines Hangs zur Begehung von Straftaten anhand einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mordmerkmal: Heimtücke

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Rechtsmittel - und die Sicherungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung - und die erforderlichen Katalogtaten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    (Vorbehaltene) Sicherungsverwahrung - und der erforderliche Hang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 28
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17
    Er kann sowohl bei einem Täter vorliegen, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist, wie bei einem Täter, der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f. mwN und vom 25. Februar 1988 - 4 StR 720/87, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1).

    Der Hang muss sich auf erhebliche rechtswidrige Taten richten (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2017 - 1 StR 621/16, juris Rn. 10; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 66 Rn. 57 mwN) und zur Zeit des tatgerichtlichen Urteils gegeben sein (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 193 mwN).

  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 645/10

    Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung (fehlender Hang)

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17
    Das Landgericht hat - wie die obigen Ausführungen zeigen - auch nicht verkannt, dass der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster einen aufgrund einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung festzustellenden gegenwärtigen Zustand beschreibt, während die Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür einschätzt, ob sich der Angeklagte in Zukunft trotz seines Hangs erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14, juris Rn. 29 f. und vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204, 205; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204).

    Insoweit kann allenfalls zweifelhaft sein, ob im Rahmen des § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB der Umstand, dass der Täter nicht schon früher oder öfters straffällig wurde, oder sonstige Besonderheiten im strafrechtlichen Vorleben des Täters maßgeblich zur Verneinung eines Hangs herangezogen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204, 205; Beschluss vom 9. Juni 2010 - 1 StR 187/10, juris Rn. 12 (insoweit nicht zitiert in NStZ 2010, 650) mwN).

  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17
    Auch innerhalb des Ausspruchs über die Rechtsfolgen besteht zwischen dem Strafausspruch und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung grundsätzlich keine der Beschränkung entgegenstehende Wechselwirkung (BGH, Urteile vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14, juris Rn. 22 f.; vom 24. November 2011 - 4 StR 331/11, NStZ-RR 2012, 156, 157; vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, NStZ-RR 2010, 239 und vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 284/06, NStZ 2007, 212, 213).

    Das Landgericht hat - wie die obigen Ausführungen zeigen - auch nicht verkannt, dass der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster einen aufgrund einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung festzustellenden gegenwärtigen Zustand beschreibt, während die Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür einschätzt, ob sich der Angeklagte in Zukunft trotz seines Hangs erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14, juris Rn. 29 f. und vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204, 205; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204).

  • BGH, 05.04.2017 - 1 StR 621/16

    Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten:

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17
    Der Hang muss sich auf erhebliche rechtswidrige Taten richten (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2017 - 1 StR 621/16, juris Rn. 10; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 66 Rn. 57 mwN) und zur Zeit des tatgerichtlichen Urteils gegeben sein (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 193 mwN).

    Soweit der Generalbundesanwalt in der Revisionsrechtfertigung einen Widerspruch bezogen auf die Ausführungen des Sachverständigen und der Strafkammer zu dem Vorliegen eines Hangs sieht, folgt daraus kein Rechtsfehler, da der Strafkammer und nicht dem Sachverständigen die Würdigung obliegt, ob der Rechtsbegriff des Hangs erfüllt ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2017 - 1 StR 621/16, juris Rn. 10; Rissing-van Saan/Peglau in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 66 Rn. 117 mwN).

  • BGH, 19.07.2017 - 4 StR 245/17

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17
    Andererseits begegnet die Annahme des Landgerichts, angesichts der zahlreichen Vorahndungen des Angeklagten und dessen Persönlichkeitsstruktur sowie der verfahrensgegenständlichen Taten, bestehe eine (hohe) Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Hangs im Sinne eines eingeschliffenen Verhaltensmusters und einer hierdurch bedingten Gefährlichkeit für die Allgemeinheit im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB (vgl. zu den Voraussetzungen des § 66a Abs. 1 Nr. 3 StGB allgemein BGH, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 4 StR 245/17 Rn. 4, BGHR StGB § 66a Abs. 1 Nr. 3 nF Voraussetzungen 1), keinen Bedenken, so dass insoweit auch kein Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten vorliegt (§ 301 StPO).
  • BGH, 27.06.2006 - 1 StR 113/06

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, Ausnutzungsbewusstsein:

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17
    Selbst wenn der Angriff - im Wohnzimmer - mit den Faustschlägen kurzzeitig zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz erfolgt wäre, scheiterte die Annahme von Heimtücke daran nicht, da er unmittelbar darauf unter Ausnutzung des Überraschungseffekts mit Tötungsvorsatz fortgesetzt wurde (BGH, Urteile vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07, juris Rn. 5 und vom 27. Juni 2006 - 1 StR 113/06, NStZ 2006, 502, 503 Rn. 3; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 1 StR 217/08, NStZ 2009, 29, 30).
  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 284/06

    Sicherungsverwahrung (Verwirkung einer Strafe; Auswirkung auf die Anordnung der

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17
    Auch innerhalb des Ausspruchs über die Rechtsfolgen besteht zwischen dem Strafausspruch und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung grundsätzlich keine der Beschränkung entgegenstehende Wechselwirkung (BGH, Urteile vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14, juris Rn. 22 f.; vom 24. November 2011 - 4 StR 331/11, NStZ-RR 2012, 156, 157; vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, NStZ-RR 2010, 239 und vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 284/06, NStZ 2007, 212, 213).
  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 185/07

    Schwere Körperverletzung (erhebliche Entstellung)

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17
    Selbst wenn der Angriff - im Wohnzimmer - mit den Faustschlägen kurzzeitig zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz erfolgt wäre, scheiterte die Annahme von Heimtücke daran nicht, da er unmittelbar darauf unter Ausnutzung des Überraschungseffekts mit Tötungsvorsatz fortgesetzt wurde (BGH, Urteile vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07, juris Rn. 5 und vom 27. Juni 2006 - 1 StR 113/06, NStZ 2006, 502, 503 Rn. 3; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 1 StR 217/08, NStZ 2009, 29, 30).
  • BGH, 19.06.2008 - 1 StR 217/08

    Heimtückemord (Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei sich wandelndem Tatgeschehen

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17
    Selbst wenn der Angriff - im Wohnzimmer - mit den Faustschlägen kurzzeitig zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz erfolgt wäre, scheiterte die Annahme von Heimtücke daran nicht, da er unmittelbar darauf unter Ausnutzung des Überraschungseffekts mit Tötungsvorsatz fortgesetzt wurde (BGH, Urteile vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07, juris Rn. 5 und vom 27. Juni 2006 - 1 StR 113/06, NStZ 2006, 502, 503 Rn. 3; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 1 StR 217/08, NStZ 2009, 29, 30).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17
    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der begrifflichen Voraussetzungen der Heimtücke ist der Beginn der ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffshandlung (BGH, Urteile vom 5. Juni 2013 - 1 StR 457/12, juris Rn. 26; vom 26. Februar 1993 - 3 StR 207/92, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 17 und vom 15. April 1987 - 2 StR 32/87, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 4 jeweils mwN).
  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges

  • BGH, 15.04.1987 - 2 StR 32/87

    Arglosigkeit des Opfers im Zeitpunkt des erstmaligen Zustechens mit einem Messer

  • BGH, 24.03.2010 - 2 StR 10/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern (besonders schwerer Fall; Zungenkuss);

  • BGH, 09.06.2010 - 1 StR 187/10

    Rüge der unterbliebenen Urteilsberatung (Wiedereintritt in die Verhandlung;

  • BGH, 24.11.2011 - 4 StR 331/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Verhängung von Jugendstrafe

  • BGH, 29.03.2012 - 2 StR 575/11

    Heimtückischer Mord; Tötungsvorsatz (Vorsatzwechsel)

  • BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13

    Eingeschränkte Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung;

  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12

    Heimtücke (Arglosigkeit bei vorherigen Todesdrohungen); minder schwerer Fall des

  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 84/15

    Eventualvorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die

  • BGH, 26.04.2016 - 2 StR 484/14

    Tötungsvorsatz (Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung und die

  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

  • BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

  • LG Bamberg, 09.08.2019 - 64 KLs 1105 Js 2306/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Sexualstraftaten

    Die Kammer verkennt dabei insbesondere nicht, dass der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster einen aufgrund einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung festzustellenden gegenwärtigen Zustand beschreibt, während die davon zu unterscheidende Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür einschätzt, ob sich der Angeklagte in Zukunft trotz seines Hangs erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14, Rn. 29 f., juris; BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 1 StR 611/17 -, Rn. 32 m.w.N., juris; BGH, Urteil vom 09. Mai 2019 - 4 StR 511/18 - Rn. 24, 29/33 m.w.N., juris).

    Es handelt sich um eine wertende, auf eine Vergangenheitsbetrachtung abstellende Feststellung eines Persönlichkeitsmerkmals (vgl. zusammenfassend Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 66 Rn. 47 ff. m.w.N.; BGH, Urteil vom 09. Mai 2019 - 4 StR 511/18 - Rn. 30/31 und 33 jeweils m.w.N.; BGH, Beschluss vom 09. Januar 2019 - 5 StR 476/18 -, Rn. 5 m.w.N., juris; BGH, Urteil vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18 -, Rn. 6 m.w.N., juris = NStZ-RR 2019, 140/142; BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 1 StR 611/17 -, Rn. 28 und 32 m.w.N., juris; BGH, Urteil vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14 - Rn. 29 m.w.N., juris).

    Die Hangtätereigenschaft ist dabei nur ein - wenngleich wesentliches - Kriterium, das auf eine Gefährlichkeit des Angeklagten hindeutet und als prognostisch ungünstiger Gesichtspunkt in die Gefährlichkeitsprognose einzustellen ist (vgl. BGH, BGHSt 50, 188, 196; BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 1 StR 611/17 - Rn. 32 m.w.N., juris; BGH, Urteil vom 09. Mai 2019 - 4 StR 511/18 - Rn. 32 m.w.N., juris; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 66 Rn. 59 ff., 65 ff. m.w.N.).

  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 168/18

    Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer

    b) Der Wortlaut der Norm steht der Annahme, dass Sicherungsverwahrung gemäß § 66a Abs. 2 StGB auch neben lebenslanger Freiheitsstrafe vorbehalten werden kann, nicht entgegen (im Ergebnis ebenso BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 1 StR 611/17).
  • BGH, 27.06.2019 - 1 StR 238/19

    Mord (Heimtücke)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen der Heimtücke ist der Beginn der ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffshandlung (BGH, Urteile vom 13. September 2018 - 1 StR 611/17 Rn. 21 und vom 5. Juni 2013 - 1 StR 457/12 Rn. 26, jeweils mwN).
  • LG Trier, 28.09.2021 - 8032 Js 2169/21
    Die Beurteilung des Vorliegens eines Hangs ist anhand einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Angeklagten, der Symptom- und Anlasstaten unter Einbeziehung aller objektiven und subjektiven Umstände vorzunehmen (BGH Urt. v. 13.9.2018, Az.1 StR 611/17, BeckRS 2018, 29988).
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