Rechtsprechung
BGH, 13.09.2018 - 5 StR 484/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 44 StPO; § 302 StPO
Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag nach wirksamer Rücknahme des Rechtsmittels (Voraussetzungen der Wirksamkeit; besondere Ermächtigung; Ausschluss von Widerruf und Irrtumsanfechtung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 302 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den Stand vor Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision; Wirksame Rücknahme der Revision durch den Angeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 302 Abs. 2
Wiedereinsetzung in den Stand vor Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision; Wirksame Rücknahme der Revision durch den Angeklagten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsmittel - und die später bereute Rücknahmeerklärung
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94
Wiedereinsetzung - Rechtsmittelrücknahme - Ermächtigung - Formerfordernis
Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 5 StR 484/18
Zwar bedarf es hierfür einer besonderen - an keine Form gebundenen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356) - Ermächtigung seitens des Angeklagten (§ 302 Abs. 2 StPO). - BGH, 25.09.1990 - 4 StR 204/90
Revisionsantrag bei Anfechtung des Urteils durch Mitangeklagten - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 5 StR 484/18
Als Prozesshandlung kann sie weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 1990 - 4 StR 204/90, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2).
- BGH, 26.02.2019 - 1 StR 606/18
Rücknahme der Revision
Hierfür bedarf es einer besonderen - an keine Form gebundenen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2018 - 5 StR 484/18 und vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356, 357) - Ermächtigung seitens des Angeklagten (§ 302 Abs. 2 StPO).Als Prozesshandlung kann sie weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2018 - 5 StR 484/18 …und vom 25. September 1990 - 4 StR 204/90, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2).
- OLG Celle, 22.04.2022 - 1 Ss 5/22
Keine anschließende Verwerfung durch Urteil nach EInspruchsrücknahme gegen …
Diese ist indes nicht formgebunden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 5 StR 484/18 -, juris Rn. 2 mwN). - BayObLG, 16.06.2021 - 206 StRR 226/21
Erfordernis einer ausdrücklichen Ermächtigung des Verteidigers für die …
Das Vorliegen einer "besonderen Vollmacht" für die Beschränkung der Berufung auf die Rechtsfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 5 StR 484/18 -, juris) hat der Pflichtverteidiger des Angeklagten nicht behauptet.