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   BGH, 13.09.2018 - I ZB 25/17   

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https://dejure.org/2018,38875
BGH, 13.09.2018 - I ZB 25/17 (https://dejure.org/2018,38875)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2018 - I ZB 25/17 (https://dejure.org/2018,38875)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2018 - I ZB 25/17 (https://dejure.org/2018,38875)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG, § ... 50 Abs. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 50 Abs. 2 Satz 1 MarkenG, § 5 MarkenG, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b GMV, Art. 103 Abs. 1 GG, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 90 Abs. 2 Satz 1 MarkenG

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Löschung der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" aufgrund des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft; Bestehen eines Freihaltebedürfnisses; Prüfung der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Schutzfähigkeit von "Pippi Langstrumpf" für Erziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 -2; MarkenG § 50 Abs. 1
    Antrag auf Löschung der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" aufgrund des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft; Bestehen eines Freihaltebedürfnisses; Prüfung der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Löschungsverfahren: Hinreichende Unterscheidungskraft der Marke Pippi Langstrumpf für Waren und Dienstleistungen der Klassen 41 u.a.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - I ZB 25/17
    Dabei ist auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2017 - I ZB 97/16, GRUR 2018, 301 Rn. 11 = WRP 2018, 459 - Pippi-Langstrumpf-Marke, mwN).

    Weil der Verkehr die Marke so wahrnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen, kann ein Bedeutungsgehalt, der erst in mehreren gedanklichen Schritten ermittelt wird, die Annahme einer fehlenden Unterscheidungskraft nicht tragen (vgl. BGH, GRUR 2018, 301 Rn. 15 - Pippi-Langstrumpf-Marke, mwN).

    Versteht der Verkehr eine Personenbezeichnung lediglich als eine Waren oder Dienstleistungen beschreibende Sachangabe, so fehlt es an der für die Unterscheidungskraft erforderlichen Funktion, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. BGH, GRUR 2018, 301 Rn. 12 - Pippi-Langstrumpf-Marke, mwN).

    Der Umstand, dass eine Marke als sprechendes Zeichen einen Hinweis nicht nur auf die betriebliche Herkunft, sondern auch auf die gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung gibt, steht der Annahme der Unterscheidungskraft nicht entgegen (vgl. BGH, GRUR 2018, 301 Rn. 18 - Pippi-Langstrumpf-Marke, mwN).

    Ist dies der Fall, kann die Unterscheidungskraft nicht deshalb verneint werden, weil es gleichzeitig oder sogar in erster Linie als Werbemittel aufgefasst wird (vgl. BGH, GRUR 2018, 301 Rn. 18 - Pippi-Langstrumpf-Marke, mwN).

  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - I ZB 25/17
    BGH, Beschluss vom 9. November 2016 - I ZB 43/15, GRUR 2017, 186 Rn. 9 = WRP 2017, 183 - Stadtwerke Bremen, mwN).

    Diese Vorschrift verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass Zeichen oder Angaben, die eines oder mehrere Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Wirtschaftsteilnehmern, die solche Waren oder Dienstleistungen anbieten, frei verwendet werden können (vgl. EuGH, Urteil vom 10. März 2011 - C-51/10, Slg. 2011, I-1541 = GRUR 2011, 1035 Rn. 37 - Technopol/HABM [1000]; BGH, GRUR 2017, 186 Rn. 38 - Stadtwerke Bremen, mwN).

    Ob ein Zeichen oder eine Angabe beschreibend ist, bestimmt sich nach dem Verständnis der Verbraucherkreise, die als Abnehmer oder Interessenten der Waren oder Dienstleistungen in Betracht kommen, für die die Marke geschützt ist (vgl. BGH, GRUR 2017, 186 Rn. 38 - Stadtwerke Bremen, mwN).

  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - I ZB 25/17
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht eingeht, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist (BVerfG, NJW 2009, 1584 Rn. 14 mwN; FamRZ 2013, 1953 Rn. 14).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - I ZB 25/17
    Diese Vorschrift verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass Zeichen oder Angaben, die eines oder mehrere Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Wirtschaftsteilnehmern, die solche Waren oder Dienstleistungen anbieten, frei verwendet werden können (vgl. EuGH, Urteil vom 10. März 2011 - C-51/10, Slg. 2011, I-1541 = GRUR 2011, 1035 Rn. 37 - Technopol/HABM [1000]; BGH, GRUR 2017, 186 Rn. 38 - Stadtwerke Bremen, mwN).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-307/11

    Deichmann / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - I ZB 25/17
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat für eine Bildmarke ausgesprochen, dass Art. 7 Abs. 1 Buchst. b GMV keine Verpflichtung entnommen werden kann, im Eintragungsverfahren die Prüfung der Unterscheidungskraft auf andere Verwendungen der angemeldeten Marke zu erstrecken als diejenige, die die prüfende Stelle mit Hilfe ihrer Sachkunde auf diesem Gebiet als die wahrscheinlichste erkennt (EuGH, Beschluss vom 26. April 2012 - C-307/11, GRUR 2013, 519 Rn. 55 - Deichmann SE [umsäumter Winkel]).
  • BVerfG, 14.08.2013 - 1 BvR 3157/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - I ZB 25/17
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht eingeht, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist (BVerfG, NJW 2009, 1584 Rn. 14 mwN; FamRZ 2013, 1953 Rn. 14).
  • BGH, 09.11.2017 - I ZB 17/17

    Markenrechtliches Rechtsbeschwerdeverfahren: Gehörsverletzung bei Nichtvorlage

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - I ZB 25/17
    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs ist hingegen nicht verletzt, wenn das Gericht den Parteivortrag zwar zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, jedoch andere rechtliche Schlüsse daraus gezogen hat als die vortragende Partei (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. November 2017 - I ZB 17/17, juris Rn. 9, mwN).
  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - I ZB 25/17
    Es genügt, wenn es praktisch bedeutsame und naheliegende Möglichkeiten gibt, das angemeldete Zeichen bei den Waren und Dienstleistungen, für die es Schutz beansprucht, so zu verwenden, dass es vom Verkehr ohne weiteres als Marke verstanden wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 61/17, GRUR 2018, 932 Rn. 21 = WRP 2018, 1196 - #darferdas?, mwN).
  • BPatG, 17.02.2017 - 29 W (pat) 37/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Pippi Langstrumpf" - Namen

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - I ZB 25/17
    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 17.02.2017 - 29 W(pat) 37/13 -.
  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - I ZB 25/17
    Sie kann daher im Rechtsbeschwerdeverfahren nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter einen zutreffenden Rechtsbegriff zu Grunde gelegt und entsprechend den Denkgesetzen und der allgemeinen Lebenserfahrung geurteilt hat und das gewonnene Ergebnis von den getroffenen Feststellungen getragen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - I ZB 52/15, GRUR 2016, 1167 Rn. 19 = WRP 2016, 1364 - Sparkassen-Rot).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-404/02

    Nichols - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b -

  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 134/05

    Hansen-Bau

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

  • BGH, 06.04.2017 - I ZB 39/16

    Schokoladenstäbchen III - Entziehung des Schutzes für eine IR-Marke:

  • BGH, 14.02.2019 - I ZB 34/17

    KNEIPP - Zeichenähnlichkeit bei Übernahme eines Zeichens in ein

    Versteht der Verkehr eine Personenbezeichnung lediglich als eine Waren oder Dienstleistungen beschreibende Sachangabe, fehlt es an der für die Unterscheidungskraft erforderlichen Funktion, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2017 - I ZB 97/16, GRUR 2018, 301 Rn. 12 = WRP 2018, 459 - Pippi-Langstrumpf-Marke, mwN; Beschluss vom 13. September 2018 - I ZB 25/17, MD 2019, 134 Rn. 15).
  • BPatG, 12.12.2018 - 26 W (pat) 33/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "HERZO" - Freihaltungsbedürfnis

    Für die Prüfung der Schutzhindernisse ist auf den Zeitpunkt der Anmeldung der Marke und das zu diesem Zeitpunkt bestehende Verkehrsverständnis abzustellen (BGH, Beschl. v. 13. September 2018 - I ZB 25/17 - Pippi Langstrumpf II; GRUR 2017, 1262 Rdnr. 13 - Schokoladenstäbchen III; GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten).
  • BPatG, 26.03.2020 - 26 W (pat) 46/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Kirmeskind" -

    Für die Prüfung der Schutzhindernisse ist auf den Zeitpunkt der Anmeldung der Marke und das zu diesem Zeitpunkt bestehende Verkehrsverständnis abzustellen (BGH, Beschl. v. 13. September 2018 - I ZB 25/17 Rdnr. 11 - Pippi Langstrumpf II; GRUR 2017, 1262 Rdnr. 13 - Schokoladenstäbchen III; GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten).
  • BPatG, 08.01.2019 - 29 W (pat) 4/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Prophysis" -

    Für die im Eintragungsverfahren (§ 37 Abs. 1, § 41 Satz 1 MarkenG) und im Nichtigkeitsverfahren (§ 50 Abs. 1 MarkenG) vorzunehmende Prüfung der Schutzhindernisse ist einheitlich auf den Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens und das zu diesem Zeitpunkt bestehende Verkehrsverständnis abzustellen (BGH, Beschluss vom 13. September 2018, I ZB 25/17 - Pippi Langstrumpf; GRUR 2017, 1262 Rn. 13 - Schokoladenstäbchen III; GRUR 2015, 1012 Rn. 8 - Nivea-Blau; GRUR 2014, 565 Rn. 10 - smartbook; GRUR 2014, 483 Rn. 22 - test; GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten).
  • BPatG, 26.10.2020 - 26 W (pat) 6/20
    Für die Prüfung der Schutzhindernisse ist auf den Zeitpunkt der Anmeldung der Marke und das zu diesem Zeitpunkt bestehende Verkehrsverständnis abzustellen (BGH, Beschl. v. 13. September 2018 - I ZB 25/17 Rdnr. 11 - Pippi Langstrumpf II; GRUR 2017, 1262 Rdnr. 13 - Schokoladenstäbchen III; GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten).
  • BPatG, 14.04.2020 - 26 W (pat) 13/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "WEINSTEIN" - kein

    Für die Prüfung der Schutzhindernisse ist auf den Zeitpunkt der Anmeldung der Marke und das zu diesem Zeitpunkt bestehende Verkehrsverständnis abzustellen (BGH, Beschl. v. 13. September 2018, - I ZB 25/17 Rdnr. 11 - Pippi Langstrumpf II; GRUR 2017, 1262 Rdnr. 13 - Schokoladenstäbchen III; GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten).
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